Was tun unsere Ordnungshüter noch groß, wenn sich ein Biodeutscher wegen einem Autoaufbruch oder einer Sachbeschädigung bei ihnen meldet?! Die Berliner Polizei wollte schon vor 15 Jahren ein vandalismusgeschädigtes Autos nichteinmal mehr sehen, wenn man diese Straftat zur Anzeige brachte. Man füllte dem Opfer die benötigten Zettel für die Versicherung aus (sofern man mehr als eine Haftpflichtversicherung hatte) und damit war das Thema erledigt und in den Tiefen der Kriminalstatistik beerdigt.

Gänzlich anders sieht die Lage freilich aus, wenn es sich bei den Geschädigten um Muslime handelt. So geschehen am gestrigen Samstag zwischen 4 und 9 Uhr morgens in Mönchengladbach in der Waldhausener Straße. Tatsächlich wurde dort in diesem Zeitraum die Schaufensterscheibe eines Ladenlokals für islamische Literatur und Kleidung eingeworfen.

Da die Opfer muslimischen Migrationshintergrund haben, kann eine „politisch motivierte Straftat“ nicht ausgeschlossen werden, so dass man sich genötigt sah, den Staatsschutz einzuschalten. Dass man hier andere Mühen zur Aufklärung der Straftat an den Tag legen wird, braucht nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Da ist dann unerheblich, dass solche Taten zu diesen Tageszeiten meist von Betrunkenen im Unverstand begangen werden und man somit aus einer Mücke einen Elefanten macht.

Für die „Kartoffel“ bedeutet dies nur wieder eines: Egal ob man selbst eine Straftat begangen hat oder deren Opfer wurde, man bekommt als eingeborener Bürger in Deutschland nur eine Behandlung zweiter Klasse.

Solange der Bürger aber keine neuen Parteien in die Parlamente wählt, braucht er sich über diese Benachteiligung nicht wirklich zu beschweren.