Es ist unschön, sich illegal in einem fremden Land aufzuhalten – und dort auch noch krank zu werden. Es ist nachzuvollziehen, dass der Weltärztebund (WMA), der sich dem hippokratischen Eid verpflichtet fühlt, zu diesem Thema eine klare Position bezieht:

(Von Thorsten M.)

Ärzte haben die Pflicht, einem Patienten unabhängig von seinem zivilen oder politischen Status angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, und Regierungen dürfen weder das Recht des Patienten auf eine derartige Versorgung, noch die Pflicht des Arztes zur Behandlung allein auf der Grundlage des klinischen Bedarfs einschränken.

Gleichwohl ist es im Gegenzug die Aufgabe eines seinen Bürgern gegenüber verantwortlich handelnden Staates, ein Ausufern solcher Leistungen zu verhindern. Schließlich kann der Solidargemeinschaftsgedanke unseres Landes nicht beliebig auf alle Menschen in der Welt ausgedehnt werden.

Dies sollte zuvorderst dadurch geschehen, dass man die Zahl solcher Illegaler im Lande möglichst gering hält. In einem Land, das keine seiner Staatsgrenzen mehr selbst kontrolliert, ist das freilich leichter gesagt als getan. Und so schätzt die Bundesärztekammer die Zahl der Illegalen in Deutschland auf 200.000 bis 600.000. Andere noch seriöse Schätzungen gehen von bis zu einer Million krimineller Aufenthalte aus. All diese Menschen benötigen ärztliche Versorgung – und nehmen sie auch in Anspruch.

Gegen bereits seit vielen Jahren tätige private medizinische Netzwerke im Ehrenamt, die diesen Menschen helfen, lässt sich wenig sagen. Eine unheilige Allianz von Ärzte-Lobbyisten, Flüchtlings-Helfern und linken Gutmenschen-Politikern hat diese Menschen aber als Opfergruppe identifiziert und möchte uns alle nun Schritt für Schritt dazu zwingen, diese Kosten ganz offiziell zu schultern, sofern wir es nicht bereits tun.

Ganz unverholen Verständnis äußernd („Viele dieser Menschen wollen ihre Lebenssituation verändern und haben in ihrem Heimatland nicht die Möglichkeit dazu“), hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und unter Mitwirkung des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin ein Faltblatt erstellt,

das Ärzten für die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus bezüglich der rechtlichen Situation und bei Fragen der Kostenerstattung eine Orientierungshilfe geben soll.

In diesem zumindest indirekt mit Beitragszahlermitteln erstellten Faltblatt erfährt der geneigte Leser, dass Ärzte und Krankenhäuser sämtliche Akutleistungen für nicht gemeldete Ausländer bereits heute entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz mit den Sozialämtern abrechnen können. Dies könne – ja müsse – auch ausdrücklich so geschehen, dass Identität und Aufenthaltsort der betroffenen Personen aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Behörden gemeldet werden (schließlich gilt es ja die Ausweisung der Personen zu verhindern!).

Etwas komplizierter ist der Fall gleichwohl bei sogenannten „geplanten Behandlungen“. Die Bundesärztekammer empfielt in solchen Fällen etwas blauäugig, eine Behandlung als Selbstzahler zu einem reduzierten Betrag anzubieten. Die Praxis dürfte hier freilich etwas anders aussehen: Gerade in großen Migrantengemeinden ist es gang und gäbe, dass man Bekannten ähnlichen Alters und gleichen Geschlechts für diese Zwecke einfach die Chipkarte eines hier ordentlich versicherten Einwanderers ausleiht. Der Bayerische Hausärzteverband mutmaßte bereits vor Jahren, dass sich der Schaden durch solchen Betrug in Deutschland auf über eine Milliarde Euro im Jahr beläuft.

Doch auch hier soll getreu dem Motto „kein Mensch ist illegal“ in Zukunft Abhilfe geschaffen werden. Denn bei den vor der Einführung stehenden Passbild-bewehrten Krankenversicherungskarten könnte diese Option zukünftig ja tatsächlich erschwert werden oder wegfallen.

Bereits die „Große Koalition“ hatte eine offizielle Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität ins Leben gerufen, die unter Mitwirkung von Verwaltungsvertretern und Lobbygruppen, Verbesserungen für Illegale erreichen sollte. Eine der im Raum stehenden Ideen ist nun, ein anonymisierter Krankenschein für „geplante Behandlungen“ bei Illegalen. Die bestehende Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG würde damit ausgehebelt – und die Sozialämter würden dann ganz offiziell mit unserem Geld auch diese Kosten übernehmen. Ein weiteres angedachtes Konzept ist ein medizinischer Fonds für Nichtversicherte.

Es ist davon auszugehen, dass spätestens durch die nächste rot-grüne Bundesregierung die Krankenversorgung Illegaler im Sinne der Gutmenschen „befriedigend gelöst“ wird. Einmal mehr wird der deutsche Beitrags- und Steuermichel, der aus unerfindlichen Gründen solche Parteien wählt, das Nachsehen haben.

» Bundesärztekammer: info@baek.de