Zur Rechtfertigung ihrer Einwanderungspolitik beruft sich die herrschende Elite bekanntlich auf die Gesetze des „Rechtsstaats“ – aber nicht alles, was Gesetz ist, ist auch Recht, wie man uns als Lehre aus der Vergangenheit gelehrt hat. Hat der heutige Staat also überhaupt das Recht, seine Einwanderungspolitik mit solcher Radikalität voranzutreiben, dass er die Deutschen innerhalb einer einzigen Generation in alten deutschen Städten wie Frankfurt am Main oder Köln zur Minderheit macht? Hat der Staat das Recht, ein anderes Volk in Deutschland anzusiedeln, ohne die Deutschen je gefragt zu haben? Oder handelt nicht auch der heutige Staat bereits seit Jahrzehnten unrechtmäßig?

(Von Kai Radek)

Generell hat kein Staat der Welt das Recht, einem Volk sein Land zu nehmen oder es zur Minderheit im eigenen Land zu machen, weder in einer Diktatur noch in einer Demokratie. In einer Demokratie hat der Staat zudem ganz besonders im Interesse des Volkes zu handeln. Auch der Staat der Bundesrepublik ist laut Verfassung dem „Nutzen des deutschen Volkes“ verpflichtet: Es ist jedoch ganz offensichtlich kein Nutzen des deutschen Volkes, wenn in Frankfurt oder Köln keine Deutschen mehr leben. Diese Schlussfolgerung gilt auch dann, wenn der Staat ein anderes Volk zum „deutschen Volk“ erklärt (was er gegenwärtig tut), sofern sich dieses andere Volk nicht selbst als deutsches Volk empfindet. Schon diese grundsätzlichen Aussagen zum politischen Verhältnis zwischen Volk und Staat lassen also erkennen, dass sich die herrschende Schickeria mit ihrer radikalen Einwanderungs- und Ansiedlungspolitik auf rechtliche Abwege begeben hat.

Neben solchen allgemeinen staatsrechtlichen Überlegungen sind es vor allem drei Punkte, die die staatliche Einwanderungspolitik in der praktizierten radikalen Form ins rechtliche Zwielicht rücken:

1. Als Rechtsgrundlage für ihre Einwanderungspolitik beruft sich die Elite gewöhnlich auf die freien Wahlen: die Deutschen haben die Multikulti-Blockparteien gewählt, also haben diese Blockparteien angeblich auch das Recht, ihre maßlose Einwanderungspolitik zu betreiben. Tatsächlich aber hat es niemals ein Mandat der Deutschen gegeben, Deutschland zum „Einwanderungsland“ zu machen. Im Gegenteil: die breite Mehrheit der Deutschen hat die staatliche Einwanderungspolitik bekanntlich seit Jahrzehnten abgelehnt und tut dies auch heute noch. Vielleicht haben manche Deutsche in den 60er- und 70er-Jahren die (wie damals versprochen und dann gebrochen: belogen und betrogen!) zeitlich begrenzte Beschäftigung von Gastarbeitern halbherzig gebilligt. Es hat aber nie auch nur eine einzige Meinungsumfrage gegeben, in der sich jemals eine Mehrheit der Deutschen für die dauerhafte Ansiedlung beispielsweise von Arabern in Deutschland ausgesprochen hat. Die Elite hat das immer gewusst: sie hat somit wissentlich als kleine, radikale Minderheit gegen den Mehrheitswillen des Volkes gehandelt. Eine Politik aber, die auf Dauer nur mit Zwang gegen den Mehrheitswillen durchgesetzt werden kann, kann niemals zu Recht werden, sondern wird stets ein Unrecht bleiben.

2. Die Wahlergebnisse der Vergangenheit kamen nur durch gezielte Wählertäuschung zustande: Die Elite hat den Wählern das Ausmaß, die tatsächlichen Folgen und die Kosten ihrer Einwanderungspolitik jahrzehntelang verheimlicht und tut dies auch heute noch. Die Deutschen hätten sicher anders gewählt, wenn man ihnen schon in den 80er-Jahren die Wahrheit über die Gastarbeiter gesagt hätte: Schon damals waren der vaterlandstreue, rechtsextreme Nationalismus in ethnischen Klüngelkreisen, die verbreiteten antideutschen Vorurteile, die Tendenzen zur sozialen und ethnischen (rassistischen?!) Abgrenzung und die auffällige Verstrickung in die Gewaltkriminalität aktenkundig nachweisbar, wurden aber bewusst totgeschwiegen. Die Deutschen hätten sicher auch anders gewählt, wenn man ihnen jemals die persönlichen Nettokosten der staatlichen Ansiedlungspolitik gesagt hätte: von 1000 Euro gezahlten Steuern gehen heute 100 Euro direkt als Hartz-IV, Wohngeld oder sonstige Sozialleistungen an nicht gastarbeitende Gastarbeiter, Monat für Monat. All diese Tatsachen wurden und werden durch die Elite entweder verschwiegen, verharmlost, beschönigt oder geleugnet. Zudem ist vermutlich davon auszugehen, dass spätestens seit den 90er-Jahren zwischen den Blockparteien Absprachen getroffen werden, das „sensible Thema“ ihrer staatlichen Einwanderungspolitik im Wahlkampf auszuklammern: eine eindeutige Kartellabsprache und ein klarer Verrat am Grundgedanken der Demokratie und des freien demokratischen Wettbewerbs. Aus derartigen Wahlen, bei denen die Wähler gezielt getäuscht wurden (und werden) und bei denen die Blockparteien unter sich in diktatorischer Manier politische Kartelle vereinbaren, ein demokratisches Mandat des Volkes für die revolutionäre ethnische Umgestaltung des ganzen Landes abzuleiten, ist eine Unverschämtheit.

3. Zum dritten wäre die staatliche Einwanderungspolitik in der praktizierten Radikalität niemals möglich gewesen, wenn sich die Elite an die Verfassung gehalten hätte. Stattdessen aber verweigert sie dem Volk seit Jahrzehnten hochmütig sein Verfassungsrecht auf Volksabstimmungen (Artikel 20). Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Einwanderungspolitik zu den Hauptgründen für diese bornierte Verweigerung zählt. Die leichtsinnige Ansiedlung von Millionen ausländischer Staatsangehöriger, deren Loyalität zu Deutschland unbekannt ist und deren innere Einstellung zu den Deutschen in zahllosen Fällen zumindest fragwürdig scheint, würde im Fall einer Volksabstimmung sofort ein Ende finden: die Deutschen wollen diese Politik nicht, und sie würden ihr in einer freien Abstimmung niemals zustimmen. Durch diese Verweigerung des Verfassungsrechts auf Volksabstimmungen beruht die gesamte staatliche Ansiedlungspolitik also auf einem historisch einzigartigen Verfassungsbruch: kein anderer Staat der deutschen Geschichte hat jemals so offensichtlich gegen die eigene Verfassung verstoßen wie der jetzige. Allein schon aus diesem Grund ist die staatliche Einwanderungspolitik in der praktizierten Maßlosigkeit ein Unrecht ohnegleichen.

Fazit

Die gesamte staatliche Einwanderungs- und Ansiedlungspolitik ist also untrennbar verknüpft mit einer bewusst in Kauf genommenen Verletzung des Amtseids („Nutzen des deutschen Volkes“!), einer auf Zwang beruhenden Durchsetzung der Mindermeinung einer radikalen Elite gegen den Mehrheitswillen der Deutschen, gezielter Wählertäuschung durch ein politisches Machtkartell und dem vorsätzlich herbeigeführten Bruch der Verfassung durch Verweigerung des Verfassungsrechts auf Volksabstimmungen. Eine solche Politik wird niemals Recht sein, sie ist im Kern totalitär und bleibt deshalb für alle Zeit ein Unrecht.

(Foto oben: Türkische Flaggen vor dem Kölner Dom)