Gegen Herr Ole Seelenmeyer, Kulturelles Jugendbildungswerk e. V. hat das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 131 C 171/12) wegen weiteren Verstoßes gegen den von mir erwirkten Titel ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,– € festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 100,– € ein Tag Ordnungshaft. Herr Seelenmeyer wurde untersagt mich als irre zu titulieren. Hiergegen hat er wiederholt verstoßen!

Manfred Wehrhahn