OVG 10 S 46.12

In der Verwaltungsstreitsache

Manfred Wehrhahn ./. Bundesrepublik Deutschland

wird das Rechtsmittel in der Sache begründet!

Die seitens des Gerichtes, wohlweislich diesseitig und nicht etwa vom Beklagten, vorgebrachten Argumente im Bezug auf Gesetze zu ihrer Zuständigkeit sind parteiisch und ist ein Dogma!  Es ist davon ausgehen, dass meine massiven Anschuldigungen gegen die Judikative nicht an die Legislative weitergegeben wurden sondern innerhalb der Judikative verblieben sind. Dies schützt die Legislative wie die Judikative, die ihre rechtstaatliche Zuständigkeit aufrechterhalten möchte.  Die Legislative entzieht sich so ihrer Verantwortung für diese Grund- und Menschenrechtsverletzungen und überlässt im Ansinnen unserer Verfassung dies der Judikative, die hier diese Verletzungen verübt. Der Geschädigte läuft gegen Wände! Es gibt die Gewaltenteilung de facto überhaupt nicht mehr.  Würde die Judikative faktisch die Zügel dieses Verfahrens der Legislative übergeben, würde sie meine Kritik nähren!  Ein Rechtstaat bleibt nur dann ein Rechtstaat, wenn die Judikative  in sich selbst( -gerecht) unparteiisch, unabhängig  auch selbstkritisch den Grund- und Menschenrechten bzw. den Gesetzen wie das Gleichheitsgebot usw. (vor dem Gesetz sind alle gleich) folgt. Die Zuständigkeit der Judikative mag nach Gesetz festgeschrieben sein aber begrenzt sich soweit, wie sie sich selbst belegen müsste, dass sie die Voraussetzungen hierfür verwirkt hat. Und sie sind verwirkt! Der Beklagte gewährt auch zu Rechtsmitteln, dass sich Fehlurteile usw. soweit aufheben würden, keinen Rechtschutz mehr! Der Weg durch die Instanzen, wie hier, wird bereits soweit unterbunden, wie in einer Beliebigkeit und Verweigerung rechtlichen Gehörs durch Strafhandlungen u. ä. der Staatsräson die Erfolgsaussichten  verweigert werden. Der Weg durch die Instanzen ist zermürbend, kostet viel Geld und braucht viel Geduld. Viele Bürger haben bereits kapituliert. Die Auswirkungen bedingen Selbstjustiz und Amokläufe. Die Kostenübernahme zu Verfahren wird, soweit ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, zu gewiesen Verfahren einfach verweigert. Hast du Geld, kriegst du Recht! Hast du kein Geld, gibt es auch kein Recht. Du bist dem System im Wirrwarr von Zuständigkeit und Gesetzestexten auf Verdeih und Verderb ausgeliefert.

Es gibt keine Erfolgsaussichten sich gegen diese massiven Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland zu wehren! Die Rechte werden mit Füssen getreten und unter kriminellen Handlungen im Negativausgang beeinflusst. Soweit bringen hier Rechtsmittel wenig bis gar nichts! Und der sich gebildete Beziehungsfilz und Klüngel zu den oberen Schichten der Gesellschaft im Dealen setzt der Unabhängigkeit der Richterschaft die Krone auf! Diktatur Deutschland lässt grüßen! Es mag, was natürlich medienwirksam inszeniert wird, der Eindruck auf Gewaltenteilung usw. geweckt werden, dass das Bundesverfassungsgericht usw. von der Legislative erlassene Gesetze kippt, aber nur um ihre Funktionalität  auf Rechtstaatlichkeit zu dokumentieren und dieser Sachstand dem öffentlichen Interesse ausgeliefert war, also sowieso so hätte entschieden werden müssen, denn offensichtlich sollen die Grund- und Menschenrechtsverletzungen nicht sein, im Gegenteil. Was, wie z. B. die Hartz IV-Sätze, diesen Lobbyismus nicht zugetan ist, wie der juristische unpopulistische Einzelfall, dann  entscheidet das Verfassungsgericht auch gegen unsere Grundrechte. Es kann nämlich mit der Würde nicht übereinkommen, dass Menschen in Deutschland hungern, dahin vegetieren, jeder beruflichen wie persönlichen Chancen beraubt werden. Es kann, wie in diesem Verfahren, nicht angehen, dass wir angebliche rechtstaatliche Verfahren verlieren, weil hier offensichtlich, also für jeden Richter wahrnehmbar, diese unter kriminellen Handlungen verloren wurden und ungesühnt bleiben. Ja, von dem Verfolgungsorgane nicht verfolgt sondern in ihrem Handeln gar gedeckt werden. Man muss davon ausgehen, dass dies vielschichtiger kybernetischer Absprachen unterschiedlicher Organe bedurfte, um diese Inszenierung hinzukriegen. Uns wurde so per Gerichtsbeschluss untersagt, die Wahrheit zu einem Ereignis zu sagen. Die Straftaten werden trotz, dass sie schon bewiesen sind,  nicht verfolgt und ermittelt! Wir haben alle Rechtsmittel bis zur gerichtlichen Entscheidung erfolglos eingelegt. Die Straftäter werden durch die Staatsanwaltschaften gedeckt! Es sind Personen des öffentlichen Lebens, die hier zu mindestens in irgendeiner Form involviert sind, wie der ehemalige Intendant des ZDFs, Markus Schlächter, Prof. Dr. Andreas Beyer, Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier, RA Wolfgang Paul (stellv. Vorsitzender), RA Markus Roscher-Meinl, Ole Seelenmeyer (Vorsitzender), Gunther Emmerlich, Lisa Fitz, Dr. Günter Gerhardt, Prof. Dr. Gilbert Gornig, Dieter Thomas Heck, Prof. Dr. Detlef Horn, Deutsche Jazz Föderation e.V., Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V., Deutsches Musik-Exportbüro, Dieter Hertrampf (Puhdys), Jean Jacques Kravetz (Udo Lindenberg Panik Orchester / Peter Maffay Band), Prof. Dr. Walter Krämer Präsident Verein Deutsche Sprache e.V., Dr. Claudia Kunkel / Heads! GmbH & Co. KG (Executive Consultancy), Heinz Rudolf Kunze, Julia Neigel, Nicole, Mario Ohoven Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Peter Orloff, Rudolf Schenker (Scorpions), Prof. hc. Dr. hc. Erich Schulze (GEMA-Ehrenpräsident), Ralph Siegel, Steffi Stephan (Udo Lindenberg Panik Orchester), Juliane Werding, RA Prof. Dr. Edgar Weiler (Kuratoriumsvorsitzender) u. w. Unser uns vertretender Rechtsanwalt hat sein Mandat, wie das Amts- und Landgericht Köln festgestellt hat, verletzt und zur Unzeit niedergelegt. Auf die finanzielle Schadensbegleichung warten wir bis heute. Er hat aber das Mandat nicht nur verletzt sondern verraten!

Ja, ich weiß, dass dies harte Anschuldigungen sind, die hinter der Fassade von Rechtstaat Deutschland unglaubwürdige erscheinen sollen. Eine tolle Inszenierung, die Deutschland hier abliefert. Hinter diesen unumstößlichen Gesetzen wie der Unabhängigkeit der Richter lässt sich halt viel subtiler gegen Gesetze verstoßen als in z. B. China. China ist da offensichtlicher. Ich möchte hier gerade festgestellt wissen, dass mir die deutsche Justiz diese Kritik durch ihre Verfahrensführungen vermittelte, und nicht nur mir! Einen Rechtsanspruch kann sich so nicht entwickeln. Der Rechtsstaat ist zu mindestens unglaubwürdig! Hinter böhmischen Dörfern wird das Recht so ausgelegt und Verfahren so ausgehen lassen, wie dies gewisse Parteien und Hintermänner gerne hätten.

Es sei ja gerade die Gewaltenteilung gewollt gewesen, um den Zugriff staatlicher Gewalt/Dritter auf das Rechtsystem bzw. zu einzelnen Verfahren auszuschließen. Die Judikative sein nur dem Recht und Gesetz verpflichtet.

Bedauerlicherweise aber funktioniert dieses Rechtssystem nicht mehr. Es wird seinen Anspruch und Ansinnen nicht mehr gerecht. Es ist nachgewiesen, dass es diese gewollte Gewaltenteilung nicht mehr gibt; es wird gerade unter dieser Unabhängigkeit und Unantastbarkeit auf gerichtliche Entscheidungen seitens Dritter eingewirkt.  In Deutschland gibt es zu vielen Verfahren diese Unabhängigkeit der Richter nicht mehr und die per Grundgesetz garantierten Rechte werden von oben gebeugt und gebrochen!

Es ist soweit ein Paradox, wenn hier zu diesen kriminellen Rechtsverfehlungen dieses Rechtssystem unter dem Motto: „Eine Krähe kratzt der anderen nicht die Augen aus“ verlangt würde,  dass sich der Beschwerdeführer in Behebung dieser Missstände an dieses kritisierte Rechtsystem wenden müsste. Der Beschwerdeführer und Kläger gegen Deutschland müsste sich genau dieser  Verfahrensführung  ausliefern, die er kritisiert und beschuldigt eben keine rechtstaatlichen Verfahren zu führen.  Das beschuldigte Rechtssystem kann nämlich nicht über sich selber urteilen und die Vergehen beheben.

Es ist eindeutig so, dass der Deutsche Bundestag die Kontrolle über ihr Rechtssystem hat und haben muss! Wenn erkennbar dieses Rechtssystem dem Missbrauch frönt und dies von allen anderen staatlichen Gewalten gedeckt wird, hat für diese Missbildungen auch Deutschland geradezustehen und ist hierfür verantwortlich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Legislative mit der Judikative unter einer Decke stecken, weil schon viel früher zu anderen Publikationen z. B. „Der Deutschland-Clan“ seitens des Deutschen Bundestages eingegriffen worden wäre..

Hiernach ist Prozesskostenhilfe zu gewähren. Die Sache hat wider dogmatischer gesetzlicher Strukturen und Zuständigkeiten Aussicht auf Erfolg! Muss Erfolg haben, weil ansonsten unser Rechtssystem sich wider der Gesetze bzw. deren Auslegungen und Interpretationen entwickeln dürfte und könnte. Es wären soweit Verfehlungen, Grund- und Menschenrechtsverletzungen der Justiz nicht extern sondern alleine intern zu beklagen. Also, den ich diese verbrecherischen Handlungen vorwerfe, ist hiernach der, der gegen sich selbst urteilen soll! Deutschland hat sein Rechtssystem auf seine Unabhängigkeit und auf seine gesetzgewollten Ansprüche usw. hin zu überprüfen und bei Verletzungen diese sofort zu beheben, damit rechtstaatliche Verfahren vor deutschen Gerichten gewährleistet sind und bleiben. Hiernach aber besteht die Gefahr, dass mir zu den bereits vollzogenen Schäden weitere noch gravierendere zugedacht werden.  Und ebenso ist das Rechtsmittel hier begründet. Deutschland gewährt mir „rechtstaatliche“ Verfahren und nicht das Rechtssystem als solches. Deutschland ist bei Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren soweit auch zu verklagen.

Einen Rechtsanwalt fand sich leider nicht! Dafür scheint mein Begehren zu abstrakt und systemfremd. Welcher Rechtsanwalt, und hier greift das System, mag es wagen seine Klientel angreifen und ihre Vergehen vorwerfen? Nestbeschmutzer schimpft man diese. Die Auswirkungen, sich meiner Klage als Rechtsanwalt anzunehmen, mag ich nicht abschätzen! Wenn ein Anwalt nötig ist, dann vermitteln Sie mir bitte einen aber lassen Sie mich nicht mit dem Problem alleine! Eigentlich müsste grundsätzlich Hilfe und Unterstützung zur Durchsetzung meiner Rechte gewährt werden.

Der Leserbrief in der “Süddeutschen Zeitung” war kurz, aber deftig. Erst stellte sich der Verfasser vor, als langjähriger Richter (1973 bis 2004) am Landgericht Stuttgart. Dann legte er jede richterliche Zurückhaltung ab und ging mit seiner Zunft ins Gericht.

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.

Frank Fahsel, Fellbach

Hochachtung vor Richter Fahsel!!!  Er wagte diese kritischen Äußerungen erst abzugeben, als er in Pension war!

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative.

Es ist einfach ein Skandal, dass Grund- und Menschenrechtsverletzungen in Deutschland an den Hürden bornierter und dogmatischer Gesetze stranden. Diese Verletzungen und Straftaten müssten ohne Hemmnisse irgendwelcher Art Deutschland bzw. den Deutschen Bundestag vertr. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages erreichen. Die chinesischen Menschenrechtsverletzungen werden hier in Deutschland auch ohne mögliche dortige Gesetzeshemmnisse und Formalien propagandistisch hier ausgeschlachtet. Unabhängig aller gesetzliche und formelle Zuständigkeit usw. darf alleine in Kenntnis dieser Vergehen diese nicht geduldet werden und verlangt einfach das Eingreifen der Bundesregierung und des Bundespräsidenten, weil es jeden Bürgers und vor allem der Judikativen Pflicht wäre, hier ohne Antrag rein aus der Kenntnis tätig zu werden, tätig zu werden, verlange ich unter Aufzeigen des richtigen formellen Weges zur Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren in Deutschland. Es muss einen Rechtsweg geben, um diese Vergehen gerichtsrelevant vorzutragen bzw. vortragen zu lassen. Ich erwarte, dass meine kopierten Akten und Schriftsätze Deutschland zur Kenntnis erhält, weil es einfach unerheblich ist, wer für Rechtsmittel hierauf zuständig ist oder nicht!

Deutschland darf rein in Kenntnis nicht untätig bleiben, weil ansonsten diese Verbrechen geduldet würden und Deutschland sich so als Unrechtsstaat selbst Beleg würde.

Manfred Wehrhahn