Die seit 2019 anhängigen Gerichtsverfahren vor dem Landgericht und Kammergericht Berlin und vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln wurde alle samt rechtswidrig geführt.

Strafverfahren wegen falschen Aussagen u. ä. vor den Gerichten, die daraus ein Urteil zu Gunsten  der Beklagten (GVL und den Urheber des Liedes „Heja BVB“) in Gefälligkeit zimmerten, wurden eingestellt.

Die Gerichtsverfahren gegen die GVL und den Urheber sind alles reine Unrechtsverfahren oder wurden einfach  ignoriert oder in die Länge gezogen und in Rechtsakrobatik betrieben.

Die Beurteilung der Rechtslage ist sehr einfach, wie zum Prozess gegen die Höhner vor dem Landgericht Köln geurteilt wurde, stehen die Nutzungs- und Verwertungsrecht am Lied dem Label zu, das das Lied ordnungsgemäß auf seinem Label veröffentlichte mit dem LC-Code 04738 versehen ist und dies vom Urheber und Produzenten, der mit dem Masterband des Liedes an das Label unter Angaben des Urhebers und der künstlerischen Besetzung in dieser Form die Rechte  übertragen hat  und dies über Jahrzehnte nie in Frage stellte, der hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der abhängig Produzent, da ich alle Kosten und organisatorischen Maßnahme der Studioproduktion vorgenommen hatte,  kann nach 48-zig Jahre nicht ankommen, dass die Besetzung eine andere war und die Erstpressung als Vinyl-Single mit der Originalbesetzung Karl-Heinz Bandosz limitiert gewesen sei. Dies ist in sich ein Widerspruch, wenn ein Sänger, der 48-zig Jahre als solches zu allen Veröffentlichungen von Single-Vinyl, CD, Streaming und Download genannt wird, aber das Lied nicht eingesungen haben soll, sondern eine Phantom-Konstruktion CREW. Und mit diesen Phantom-Konstrukt der rechtswidrigen Rechtsaneignung auch noch die Prozesse gewinnt, dann sind wir in einer Irrenanstalt, aber es kann sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren handeln.

Das  Lied wurde vom Urheber nicht aus eigenen Stücken komponiert und getextet und den Musikmarkt angeboten, nein, auf meinen Wunsch hin, dem BVB eine neue Hymne kreieren zu wollen, komponiert und textete der Urheber das Lied „Heja BVB“. Alle notwendigen und nötigen Aufwendungen und Kosten habe ich getragen. Ich bekam vom BVB den Fan/Sänger und den Seniorenclub als Besetzung des Liedes zugewiesen. Horst Mester, ein Kettenfabrikant aus Dortmund wollte 20.000 Vinyl-Singles dem BVB spenden. Eine Crew des Urhebers war nicht als Interpret vorgesehen. Diese Crew, die nun 2025 das choralische Lied 1977 eingesungen haben soll und der Sänger Karl-Heinz Bandosz soll 1977 nicht im Studio gewesen sein, also das Lied nicht eingesungen haben, soll dazu dienen, dass der Urheber und Produzent den Eindruck erwecken will, dass er die Produktion in seinem Namen und zu seinen Konditionen vorgenommen habe und ihm die Rechte der Nutzung und Verwertung zustünden, die ich nunmehr 48-zig Jahre vorsätzlich und im Wissen des Unrechts in seinem Wissen und zu seinen positiven Engagement für das Lied auf  NEW BLOOD Schallplatten widerrechtlich genutzt haben soll. 

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte hat  das Label, auf dem das Lied veröffentlich wurde. Es seiden, dass die Rechte nicht übertragen wurden, also die Veröffentlichung rechtswidrig ist. In diesem Fall handelte es sich um eine strafbare Handlung. Dies liegt hier nicht vor!

Der Urheber hatte Wissen zu den  Veröffentlichung des Liedes auf unterschiedlichen Tonträgern und  er trug zu seinem Engagement zum Erfolg des Liedes auf dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz bei und zu Äußerungen in Interviews in Medien, dass der Urheber 1977 für mich gearbeitet habe und der Sänger im Studio Karl-Heinz Bandosz gewesen sei, bestätigte er diese Lied-Variante als das Originallied unter der über 45-zig Jahre bestandene Besetzung. Er kann jetzt nicht einfach aus Rechtsaneignungen dies leugnen und er kann keine andere Variante des Liedes ins Spiel bringen, da seine Zustimmung zum Originallied greift und er  zum Erfolg des Liedes so beitrug, wie der Richter am Landgericht Berlin dies sah und kommentierte: „Was will der Urheber denn jetzt noch!“ Der Richter war wohl noch nicht gebrieft!

Ich fühle mich verfolgt und im Leben bedroht!!

Manfred Wehrhahn

Donald Trumps Haltung gegenüber dem Rechtsstaat wird oft als Bedrohung für die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz gesehen, mit Angriffen auf Gerichte und Richter, was Bedenken auslöst, ob er die USA autokratisch umgestalten könnte, während seine Politik auch in Deutschland Sorgen über die Stärkung antidemokratischer Kräfte und die Zukunft der transatlantischen Beziehungen schürt. Seine Kritik an der Justiz, der Druck auf Medien und die Betonung von „Recht des Stärkeren“ im Gegensatz zum Rechtssystem, wie in Europa und Deutschland etabliert, sind zentrale Themen, die auch bei uns diskutiert werden, insbesondere durch Initiativen wie „Project 2025„. Die Kritik von Donald Trump scheint berechtigt!Trump und der Rechtsstaat in den USA:

  • Angriffe auf die Justiz: Trump negiert die Gerichtsbarkeit, ignoriert Urteile und fordert die Absetzung von Richtern, die gegen ihn entscheiden.
  • Machtkonzentration: Es besteht die Sorge, dass er die Gewaltenteilung untergräbt und eine „imperiale Präsidentschaft“ anstrebt.
  • Schwächung von Institutionen: Er greift die Medien durch Einschüchterung und Delegitimierung an, was die Kontrollfunktion schwächt. 

Auswirkungen und Reaktionen in Deutschland/Europa:

  • Sorgen um Demokratie: Trumps Rhetorik und Handlungen werden als antidemokratisch wahrgenommen und können antidemokratische Kräfte in Europa stärken.
  • Herausforderungen für die Weltordnung: Seine isolationistischen Tendenzen und die Betonung des „Rechts des Stärkeren“ stellen die auf Recht basierende Weltordnung in Frage.
  • „Project 2025“: Pläne wie dieses, die Arbeitsrechte schwächen und staatliche Strukturen umbauen, werden auch in Deutschland mit Sorge betrachtet.
  • Analyse durch Experten: Deutsche und europäische Experten diskutieren intensiv die Gefahren für den Rechtsstaat, etwa in SWR-Beiträgen, die Trumps Kurs mit der europäischen Verfassungsrealität vergleichen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Trumps Verhältnis zum Rechtsstaat in den USA als grundlegender Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien gesehen wird, was weltweit, und besonders in Deutschland, Befürchtungen für die Zukunft der Demokratie und die internationale Ordnung auslöst, wie die Bertelsmann Stiftung und der SWR zeigen, aber es könnte ebenso sein, dass wir in Verneblung der Wahrnehmung keine Demokratie, kein Rechts- und kein Sozialstaat mehr sind, was wir durch die Verblendung von geheuchelter Freiheit und Gerechtigkeit nicht mehr wahrnehmen. Wir sind gefangen in Freiheit und Gerechtigkeit und Lüge und Betrug!

Wenn Demokratie, Rechts- und Sozialstaat rein das Establishment privilegiert, wobei der Unterschicht diese Privilegierungen bzw. Grund- und Menschenrechte verwehrt werden, bleibt nicht mehr viel von den Grund- und Menschenrechten übrig. Das Establishment hat sich das System zu ihren gemacht.