ZeichnungVerwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 KÖLN

12. August  2015

4 K 6777/14

Gegen den Gerichtsbescheid vom 06.08.2015 verlangt und beantragt der Kläger die Zulassung der Berufung und legt Beschwerde gegen die Streitwerthöhe ein.

Gründe:

Die Voraussetzungen zur Zulassung der Berufung sind vollumfänglich erfüllt.

Das für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Partei zuständige Bundesverfassungsgericht scheint unterwandert und die Verfassungsrichter werden von denen gewählt, die hier von der  Wahl ausgeschlossen werden sollen, wie die Parteien verfassungsfeindlich sind. Die Verfassungsrichter sind parteiisch und eben nicht unabhängig. Es ist bewiesen und belegt, dass das, dass sich die Judikative selbst kontrolliert und Missbrauch in ihren Reihen beseitigt soll, nicht funktioniert, im Gegenteil.  Das Bundesverfas-sungsgericht ist in den Verstrickungen verwickelt und beugt das Recht selbst und ist in anderen verfassungsfeindlichen Straftaten voll mit involviert.

Der Verweis durch das Verwaltungsgericht Köln an das Bundesverfassungsge-richt begingt soweit den staatlichen Missbrauch, weil über deren Verfas-sungsmäßigkeit Interna (die Judikative) höchst selbst entschiedet. Das heißt im Extremfalle, dass Straftäter höchstselbst über ihre Straftaten befinden dürften. Das Volk muss auch darüber befinden können, wenn ihr gerade Verfassungsmissbrauch, Rechtsmissbrauch usw. einer oder mehrerer Parteien ersichtlich wird, wenn sie verfassungsfeindlich sind und die Grund- und Menschenrechte verletzen, ob eine Partei zur Wahl überhaupt zuzulassen ist bzw. zuzulassen war. Das Volk muss nicht nur zur Wahl zugelassene Parteien wählen sondern diese auch abwählen können, wie die etablierten Parteien selbst bei kriminellen und staatsfeindlichen Vergehen nicht mehr so ohne weiteres wieder entfernt werden können. Sie haben sich in den Macht-strukturen eingenistet und betrügen und belügen das Volk nach Strich und Faden, so dass man das kleine Übel, aus Gewohnheit usw. eine Partei wählt aber das Volk findet sich überwiegend nicht mehr von den Volksvertretern vertreten.

Die Wahlbürger werden eingelullt, belogen und betrogen. Es werden alle psychologischen  Register herangezogen, um das entmündigte Volk, dass auch von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in die Irre geführt wird, ihre Stimme für eine dieser Parteien abzuluxxen. Die Entmündigung und der Mangel an Bildung und Kenntnis wird wie ebenso emotionale Gefühlsregungen geschöpft, so dass die etablierten Parteien immer über alle die Jahre seit bestehen der BRD ihr Machtgefüge weiter fundamentieren konnten, in dem sie sich richtig in alle Machtstrukturen haben einnisten können, so dass es fast unmöglich ist entgegen der breiten Masse sie abzuwählen, was die Fraktion der Nichtwähler immens anschwellen ließ. Das Volk bzw. der Bürger will vielfach die sich eingenisteten und auch kriminellen Parteien nicht mehr aber ist hilflos Alternativen zu wählen, die es wohl auch gar nicht gibt, weil unter Richtungen und Farben diese Parteien in negativen Schubladen samt der gleichgestellten Presse gesteckt wurden, ja, soweit diese nicht zu wählen wagte oder so konträr gegen den allgemein üblichen Strom des uns infiltrierten System angesiedelt waren, dass die in Dogmen und Schubladen Gefangenen diese absagen mussten. Einigen dieser Idealisten und Erneuerern wurde widerrechtlich ein Image oder/und Makel von sie seien rechts oder ganz links angesiedelt, angehangen, um sie aus den Verkehr zu ziehen und nicht zu Opposition gegen den Kapitalismus aufblühen zu lassen. Im Slogan, man dürfe sie nicht wählen. Die, die dies in die Welt setzten, sind selbst kriminell. Was alles so forciert und inszeniert wurde. Demokratie ist eine schöne selbst beweihräuchernde Inszenierung aber hat mit der Wirklichkeit recht wenig zu tun. Wir sind eine Diktatur des Geldes! Und dies regiert die Welt.

Hier ein Beispiel, wie sehr mittlerweile Deutschland bzw. sein Staatssystem der Rechts- und Sozialstaatlichkeit wie von der demokratischen Ausrichtung und sich somit von seiner Verfassung abwenden konnte und die die Verfassung sichernden Organe (Bundesverfassungsgericht) hier versagt bzw. diese Straftaten gedeckt haben. Die Fundamente eines Rechts- und Sozialstaates sind längst beseitigt.

Richters Fahsel:

„ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe indieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierteRechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommenwar/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen undRichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht“kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordrede Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn dasSystem schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dannüberkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’ hätten Ermittlungenaufgenommen werden müssen. Hiernach kann man unter keinerleiGesichtspunkten davon ausgehen, dass die BRD rechtsstaatliche Verfahrengewährt,

soweit hätten Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Nichts geschah! Es wurde Richter Fahsel nicht untersagt derartige Behauptungen, wenn sie denn unwahr gewesen wären, zu unterlassen wie ebenso nie, wenn sie denn zu-trafen, gegen die beschuldigten strafbaren Kollegen Vermittlungen aufge-nommen.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahr-zehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Kommens”– fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

Diese Tatsachen verlangen, dass das Volk wieder die Zügel der Macht über-nimmt, um eine diktatorische Machtergreifung des Geldes zu verhindern, wenn es sich schon vorwerfen lassen muss, nichts gegen das Unrechts-System Dritte Reich unternommen zu haben und soweit in Passivität, Ohnmacht und, wie heute, Verblendung duldete, dass fast 6.000.000 Juden umgebracht werden konnten, heute Menschen in Deutschland in verheerenden Lebensumständen leben müssen, muss es autonom und berufen sein durch eigene Machtmittel jenseits der Staatsmacht dies zu verhindern, weil es durch Wahlen wohl nicht verhindert werden kann. Die zur Wahl zugelassenen Parteien und die obsiegten sollten durch ein Referendum/Volksentscheid o. ä. auch wieder abgewählt werden können, wenn diese ihre Wahlversprechen nicht einhalten bzw. ihr Wahlprogramm ignorieren, das ja zum Sieg geführt hatte. Es sind ja Vertreter des Volkes, die man nicht mit einer Ehefrau, einen Lebenspartner, Freund usw. in der Vertrauensgewährung gleichstellen kann. Man kennt sie nicht allenfalls vom Wahlplakat. Es muss schon auch das, was angeboten und versprochen wurde, drin sein! Woran sollte der Bürger sich ansonsten orientieren? Es muss auch darüber entscheiden können, von welchen Personen und/oder Parteien es sich  grundsätzlich vertreten lassen will. Das Volk muss entscheiden können, welche Parteien zu den Wahlen zugelassen werden sollen, wenn das Volk dann wirklich objektiv und unvoreingenommen wie unparteiisch über die Medien über die Parteien und deren wahren Absichten, über deren politische Zwangshandlungen und  deren Deutschland-Clan-Kontakten informiert entscheiden könnte. Also, welche politische Ausrichtung welche Klientel bedient, frönt und gefolgt wird bzw. befolgt werden muss.

Die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung einer Partei zu Wahlen bedarf nicht einer Prüfung auf verfassungstreue alleine durch das Bundesverfassungs-gericht sondern muss dem Volkswillen gleichstellt werden. Dass der Wähler einer Partei seine Stimme verweigert, reicht hier nicht, so dass sie automatisch bei sehr geringen Stimmenerhalt sowieso wieder verschwinden würde sondern weil der Wähler eine zu wählenden Partei grundsätzlich verfassungstreue unterstellen wie Vertrauen schenken muss,  darf das Volk bei schwerwiegenden Verletzungen dieses propagandistisch erworbenen Vertrauens und Vertretungsrechtes auch dies wieder zurücknehmen. Wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, dann darf das Volk auch die gewählte Partei bzw. gewählten Parteien das Mandat wieder entziehen, weil es entgegen ihrer propagandistischen Wahlversprechen nicht diese folgt sondern die der Lobbyisten usw.  Soweit steht dem Volke auch das Recht der Abwahl zu wie das Recht diese, die das Volk ihre Stimme in Lug und Betrug abluxxen konnten, zuzugestehen ist, die Wahl anzufechten und die Betrüger aus Amt und Würde zu entfernen. Das Verwaltungsgericht Köln kann sich nicht darauf berufen, dass das Bundesverfassungsgericht dies prüfe, welche Partei zu Wahlen zuzulassen sei und welche nicht. Weil selbst die Bundesverfassungsrichter den Zirkel der Rechtsverletzer zugehören können. Dass das Bundesverfassungsgericht hierüber entscheidet, welche Parteien zur Wahl zuzulassen sind und welche nicht, gewährt eben keine Rechtssicherheit darauf, dass die vom Volke Gewählten im propagandistischen Stimmenfang gemachten Wahlversprechen erfüllen und gerecht würden bzw. sich nach unserer Verfassung ausrichten bzw. die demokratischen Werte würdigen und einhalten. Es besteht gar die Möglichkeit die Parteienlandschaft in deren Sinne zu gestalten, so dass Demokratie, wie Rechts- und Sozialstaat reine schön inszenierte Gebilde sind, die am nur an der Fassade glänzen aber tatsächlich Luftnummern sind.

Manfred Wehrhahn