Die unsererseits eingereichte Strafanzeige gegen Ole Seelenmeyer aus 2011 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am 09.02.2012 (2 ZS 110/12), wie wir dies bereits zu anderen Artikeln bekundet hatten, eingestellt. Dies wurde damit begründet, dass die Moderatorin gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg angab, dass es ihres Ermessens nach sich bei dem streitigen Video um die Livemoderation handeln müsse, weil sie sich nicht erinnere für eine Nachmoderation zu Verfügung gestanden zu haben. Herr Härtl habe sich somit verhört, so die logische Schlussfolgerung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungen waren parteiischen wie stümperhaft! Unter jeglichen Gesichtspunkten waren diese Begründungen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ole Seelenmeyer so willkürlich konstruiert, dass Herr Härtl sich jetzt verhört haben musste und die Moderatorin hier durch ihre Aussage ausschloss, dass am streitigen Video manipuliert worden sein könnte, was blindlings rein auf eine nicht erinnerte oder auch nicht stattgefundenen Manipulativmoderation begründe wurde. Hier wurden im Vorsatz Straftaten gedeckt. Die Ermittlungen wurden gerade nicht in alle Richtungen vorangetrieben, um die Wahrheit zu finden! Der Faktenlage nach hätte ein Strafverfahren gegen Herrn Ole Seelenmeyer eröffnet werden müssen.
Hieraufhin haben wir vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ eingereicht. Hier ging der für uns negative Beschluss am 02. August 2012. Die vorgebrachten Begründungen liefen darauf hinaus, dass unsere Rechtsanwältin akrobatisch konstruierte und gestrickte Formfehler u. ä. gemacht habe. Also, durch alle Instanzen werden diese gegen mich gerichteten Straftaten der Judikative u. a. gedeckt.
Weitere massenhaft vorliegende Beweismittel wie Bewerbungsunterlagen incl. einer CD mit der Darbietung der Gekürten usw. und Videomaterial von weiteren 4. Kameras wurden nicht hinzugezogen wie auch technisch anzunehmende Manipulationen am Video nicht nachgegangen wurde. Jeder Laie weiß, was heute alles machbar ist! Die Ermittlungsbehörden allerdings nicht. Die Moderation konnte auch zusammengeflickt worden sein, weil es die moderierten Angaben der Plätze usw. zu anderen Moderationen gab. Alleine der Namen des Siegers „Danny Street“ hätte nachmoderiert bzw. nachvertont werden müssen. Die Frage, wieso Herr Härtl, wie er sich jetzt verhört haben soll, dementsprechend die Urkunde vom Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. erhielt wie weiter Herr Möhring in einem Telefonat mit Herrn Seelenmeyer dieser bereits vorweg ihn gegenüber anklingen ließ, dass noch ein ganz anderer siegen könne und das bei einer Vernehmung des Künstlers Danny Street dieser nicht einmal seinen Siegertitel benennen konnte, lassen klar erkennen, was hier passiert und gespielt wird und hätte die Einstellung des Strafverfahrens nicht zugelassen.
Rein soweit, wie Dr. Hauke Scheffler, unsere Rechtsvertretung, dieses begutachtet streitige Video zum Termin vor dem Hanseatischen Landgericht im Zivilprozess unstreitig erklären ließ, unterblieb die zivilrechtliche Prüfung der Beweismittel (Video) wie die weitere Vorlage von Beweismitteln. Genau alle diese Fragen, die Licht in der Sache hätten bringen können, wurden so weggeräumt. Die Kripobeamtin bei der Polizei in München, Frau Hinze, äußerte mir und Herrn Lackner gegenüber, dass es hinreichende Belege zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Herrn Ole Seelenmeyer gäbe.
Die mir jetzt von Herrn Seelenmeyer angedrohte Unterlassungsklage, wie im Artikel vom 12.06.2011 von mir behauptet, dies nicht mehr zu behaupten, sehe ich soweit gelassen entgegen, da der Inhalt seinerzeit den Sachverhalt darstellte.
Manfred Wehrhahn