Landgericht Berlin
Littenstr. 12 – 17

10179 Berlin

16. Dezember 2025

Verzögerungsrüge

zur Feststellungsklage vom 27. September 2025 

15 O 508/25

Gründe:

Aus mittlerweile nachweislichen politischen Gründen wird dieses Verfahren, wie andere, die mich von diesen Verfahren abbringen bzw. ablenken sollen, nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien geführt.

Das Landgericht Berlin verweigert mir vorsätzlich rechtliches Gehör und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte.

Ich fordere Sie auf meine Feststellungsklage nach Recht und Gesetz zu begehen.

Das Rechtsstaatsprinzip umfasst auch die Verpflichtung der Verwaltung oder der Gerichte, über Anträge zeitnah zu entscheiden bzw. strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit gerichtlich zu klären. Geschieht dies nicht, konnte sich der Betroffene bis 2011 mittels sogenannter Untätigkeitsbeschwerde  wehren. Dies galt insbesondere dann, wenn die Untätigkeit auf Willkür  beruhte, es somit keinen sachlichen Grund dafür gab. Gesetzlich herleiten ließ sich die  Beschwerde  aus  Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention.

Manfred Wehrhahn