Es bleibt hier unberücksichtigt ob die Haftbedingungen und die Untersuchungshaft gegen Jörg Uckermann rechtsstaatlichen Gepflogenheiten angemessen und verhältnismäßig erscheinen! Grundsätzlich aber verletzen die Haftbedingungen und die Verhaftung von Jörg Uckermann das Gleichheitsgebot. Würden  die Staatsanwälte und Richter ebenso den Gesetzen  zugetan zu ihresgleichen, wären viele Staatsdiener, Richter und Staatsanwälte höchst selbst dort, wo sie den Kritiker ihrer Machenschaften hin verbracht haben: Im Knast!

Manfred Wehrhahn