Staatsanwaltschaft München 1
Linprunstraße 25

80335 München

Fax: 89 5597 4131

7. Oktober 2011
Strafanzeige gegen den Richter Heilmann am Amtsgericht München
Aktenzeichen 173 C 10124/11

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Urteil des Vorsitzenden unterliegt der Rechtsbeugung und Strafvereitlung. Eine Honorarforderung des Rechtsanwaltes Dr. Scheffler München kann es eigentlich nicht geben, weil er jeden Anspruch hierauf verwirkt hat! Das Amtsgericht Köln hat zu einem anderen zeitgleichen Mandatsverhältnis und der hieraus ebenfalls resultierenden Honorarforderung festgestellt, dass Dr. Scheffler das Mandat somit auch zu diesem Verfahren zur Unzeit gekündigt und das Mandatsverhältnis geschädigt hatte.

Dr. Scheffler nahm das Mandat an, aber eine Gegenleistung blieb er über Monate schuldig. Das Einzige, was er uns zukommen ließ, war seine Rechnung anfänglich über 3.246,32 € und nach seiner Mandatsniederlegung jetzt immerhin noch ca. 650,– €! Er nimmt Mandate an, ohne diese angemessen und verhältnismäßig zu bedienen. Dr. Scheffler hat uns weder beraten noch hat er einen Brief o. ä. verfasst und auch nicht recherchiert! Dr. Scheffler generiert so eine Maschinerie des geldwerten Zuwachses. Seine mandatsverletzende Untätigkeit konnte keine  Geschäftsgebühr selbst nach bestehenden Rechten forciert haben. Eine Beratungsgebühr kann eben nicht auf betrügerische Absichten begründet sein! Er glänzte rein mit Untätigkeit! Dr. Scheffler war voll umfänglich untätig und hat somit das Mandatsverhältnis verletzt und geschädigt, weil ein Mandat auf Beratung und Vertretung rechtlichen Gehörs ausgerichtet ist. Diese unfaire und rechtsverletzende Praxis  dürfte eigentlich nicht geduldet sondern müsste eigentlich strafrechtlich verfolgt werden.

Diese hier geübte Praxis ist auch keine Ausnahme sondern eine gängige Praxis, wie dem Medien  – ZDF-Bericht – zu entnehmen ist! Dr. Scheffler handelt hier zu diesem Vorgang rechtswidrig und strafrechtsrelevant. Im weiteren Verfahren hat er ein streitiges Video unstreitig stellen lassen in Begünstigung alleine die Gegenseite. Dr. Scheffler erfüllte einfach das Mandats nicht gegen die Musikcharts vorgehen. Und hierfür soll auch noch ein Honorar geleistet werden und zwar nicht nur für eine nie stattgefundene Beratung sondern gar für eine Geschäftsgebühr, die sich nur darauf rechtfertigen kann, dass nachgewiesene Tätigkeiten – Schriftstücke usw. – gefertigt wurden! Widersinniger geht es nicht! Hiernach wird dem Rechtsmissbrauch Tor und Tür geebnet! Nach diesem Urteil hat sich eine staatdominierende Klientel Privilegien geschaffen, die mit demokratischen Rechten nicht übereinstimmen können! Dieser Rechtsmissbrauch müsste aber gerade in einem Rechtstaat verhindert werden. Es kann einfach nicht sein, dass zur Mandatserteilung rein soweit Gebühren fällig werden, wie hiervon unberührt bleiben soll, ob das Mandat sach- und formgerecht erfüllt wurde. Wir wollten gegen die Musikcharts vorgehen! Dr. Scheffler nahm das Mandat an, aber tätig wurde er nie! Es kann doch nicht allen Ernstes rechtens und verfassungskonform sein, dass ein Anwalt Gebührenansprüche generieren kann, wenn er das Mandat überhaupt nicht erfüllt bzw. gar schädigt und verletzt. Hiernach würde durch das Recht Rechtsmissbrauch nicht nur geduldet sondern gefördert! Rechtliches Gehör würde hiernach verweigert und die erhobenen Gebühren schädigen den Mandanten, weil dies verlangt, Geldmittel verfügbar zu haben, für die es keine Gegenleistung gibt! So könnte man den dem System widerstrebenden Schreitgegenstand „austrocknen“ bzw. ins Leere laufenlassen. Sollte nicht doch der gesetzlich bestimmte Anwaltszwang das Mandatsverhältnis vor den Unbilden, Auslegungen und Interpretationen der Gesetze schutzbieten? Hier wird aber genau das Gegenteilige erzielt und herbeigeführt. Der Mandant ist der Justiziar voll ausliefert! Jeder Anwalt könnte hiernach Mandate annehmen ohne jemals eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Recht ist häufig überhaupt nicht mehr nachvollziehbar! Also, was Rechtens ist und was nicht, wissen selbst Juristen nicht mehr! Hier verweigert die Bundesrepublik Deutschland wieder einmal mehrfach fundamentale Grundrechte! Zum Beispiel das Recht auf ordentliche Verfahren, die Ausgestaltung ein Rechtsemfinden usw.!

Richterliche Urteile bzw. Entscheidungen scheinen willkürlich und nachbelieben auszufallen, Orientierung auf Nachvollziehbarkeit bieten sie jedenfalls häufig nicht, weil die Urteile und Entscheidungen bzw. Gründe häufig jeder Logik und dem gesunden Menschenverstandes entrückt sind. Recht kriegen ist „Glücksache“ bzw. hat dies wohl, so hat es den Eindruck, eher mit der gesellschaftlichen Stellung, mit den verfügbaren Geldmitteln und mit Beziehungen usw. zutun! Der Vorsitzende bezieht sich auf ein Telefonat zwischen der motionFX GmbH dort meiner Person und Dr. Scheffler. Dieses Gespräch soll all die Kosten des Honorars generiert haben. In diesen Telefonat wurde Herrn Dr. Scheffler das Mandat angeboten und zwar  vor Mandatserteilung und somit Mandatsvertrag!

Die Behauptung, dass Dr. Scheffler mögliche kartellrechtliche Verletzungen der Musikcharts hätte prüfen bzw. recherchieren sollen, entbehrt der Wahrheit und ist auch nicht belegt, weil unsererseits tatsächliche Fakten vorgetragen wurden, die als solches die Verletzungen des Kartells belegten.  Soweit war eine Prüfung nach diesem Kriterium entbehrlich. Der Nachweis, dass die Musikcharts kartellrechtlich zu beanstanden sind, ist nachgewiesen selbst durch den Geschäftsführer von Sony Music! Das genannte Telefonat mit uns war rein darauf fixiert, dass ich diese kartellrechtlichen Verfehlungen vortrug! Eine qualifizierte Beratung gab es nicht! Der Streitwert ist willkürlich und nicht nachvollziehbar! Die unsererseits gezahlten Raten auf das Honorar waren auf eine zukünftige Leistung gerichtet und nicht auf bereits erbrachte.  Richter Heilmann hat ebenso die Pflicht, Fragen, die noch zu klären sind, zu klären, um überhaupt ein ordentliches Urteil finden zu können! Gegen das Urteil legen wir natürlich Rechtsmittel ein!

Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat auch dies gerade aller Fassaden/ Mainstreampropagandainfiltrationen zum Trotz! Soweit gibt es Showprozesse, die glauben lassen sollen, wir seien ein Rechtstaat! Wir sind es tatsächlich nicht!

Es ging im weiteren Mandat um ein streitiges Video zu einem Verfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. Dieses Video widersprach einer Vorort live vorgetragenen Moderation, die uns soweit untersagt wurde, zu äußern. Wir gaben dieses Video einen Gutachter, der feststellte, dass das Video keine Beweiskraft habe, weil es negative Qualitätsunterschiede zu weiteren Videobildern der gleichen Veranstaltung auf der Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes gab und mit dem Vorortequipment nicht aufgenommen worden sein konnte. Ferner sei überhaupt kein Hintergrund auf dem Video zu sehen, aus dem sich der Aufnahmeort schließen ließe!  Dies teilten wir natürlich Dr. Scheffler sofort mit. In seiner möglichen Absicht Mandatsverrat begehen zu wollen, konnte der diese gutachterlichen  Feststellungen natürlich schluss- und der Logik folgend nicht ans Landesgericht Hamburg weitergeben sonst hätte er das Video später nicht unstreitig stellen können. Trotz wiederholten Erinnerungen, unsererseits, Dr. Scheffler möge diese wichtigen gutachterlichen Feststellungen dem Gericht mitteilen, wurden gerade nicht entsprochen! Diese gutachterlichen Informationen konnten wir selbst natürlich nicht dem Gericht mitteilen, weil das Verfahren unter Anwaltszwang stand. Es gibt hierfür nur einen logischen Grund, dass Dr. Scheffler diese Info nicht weitergab! Er hatte schon derzeit die Absicht das Video unstreitig stellen lassen zu wollen.

Dr. Scheffler ließ sodann von seinem Unterbevollmächtigten zum Gerichtstermin im Wissen der gutachtlichen Bewertung des streitigen Videos dieses Video ungestraft unstreitig stellen. Es konnte unter allen Abwägungen keinem vernünftigen noch logischen Mandatsgrund bzw. unsererseits ein Interesse geben dieses Video unstreitig stellen zu lassen, weil doch hierauf gerade unsere Klage ausgerichtet war, wie jeder unparteiische Jurist erkennen muss, handelt es sich hier auch nicht um einen Fehler sondern um Vorsatz! Der soweit verursachte Schaden ist immens! Das streitige Video unstreitig stellen zu lassen begünstigte ausschließlich die  Gegenseite! Es wäre rauskommen, wenn das Video mit gutachterlicher Bewertung gerichtsrelevant Verwendung gefunden hätte, dass das Video nachgestellt war! Dies hätte zwangsläufig ein Strafverfahren wegen Verfahrensbetrug gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. ausgelöst! Die Frage nach der betrügerischen Konstruktion des Videos wurde so, wie das Video unstreitig erklärt wurde, was heißt, dass es die tatsächliche Vorortmoderation wiedergäbe,  gerichtsrelevant ausspart.

Strafanzeigen gegen Dr. Scheffler und seinem Unterbevollmächtigten wurde schnell und einfach von der Staatsanwaltschaft München und Kiel eingestellt!  Der Vorsatz des Betruges ist aber dadurch bewiesen, wie Dr. Scheffler das Video unstreitig stellen ließ und vorweg die gutachterlichen Ausführungen zur Erfüllung seiner Absichten nicht das Gericht weitergab! Das Verfahren wäre so von uns gewonnen worden und das Video hätte den Verfahrensbetrug nachgewiesen! Die Kosten für alle diese Verfahren belaufen sich über 10.000,– € ohne Schadenersatzforderungen usw.

Richter Heilmann am Amtsgericht München lässt diese kriminellen betrügerischen Absichten, die jeden Gebührenanspruch verwirkt hätten, unberücksichtigt. Ein Rechtstaat darf und kann aber kriminelle Handlungen gerade von derartigen Personen nicht dulden aber jedenfalls nicht nutzen! Richter Heilmann ist parteiisch und entscheidet unangemessen zugunsten für Dr. Scheffler. Kennen sie sich?

Diese Vertuschungsabsicht, die sich bisher durch alle Verfahren abzeichnet, scheint sich zu diesem Verfahren fortzupflanzen. Eine Krähe kratzt der anderen nicht die Augen aus. Den Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen! In Deutschland scheint sich eine profilierte Sippe wider aller Grund- und Menschenrechte wechselseitig an den Ressourcen schadlos zu halten und nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu fundamentieren. Freiheitsrechte können gerade auch missbraucht werden!  Es gibt eine herrschende Elite, die einfach macht, was sie will und sich hierbei deckt und begünstigt! Rechte werden einfach nach ihren Bedürfnissen interpretiert und ausgelegt. Das Volk ist sowieso nur eine mathematische Größe, das unter gewiesen Strategien und gewiesen Mechanismen im Zaume gehalten wird. Das Volk wird belogen und betrogen! Das Volk ist sowieso nur Mittel zum Zweck!

Unter diesen vorgeschilderten Absichten kann Dr. Scheffler keinen Gebührenanspruch erlangt haben! Dieses Urteilt fördert und begünstigt strafrechtliche Verfehlungen. Wofür der normale Bürger bestraft würde, erhält Dr. Scheffler noch Gebühren. Das Urteil gehört ins Tollhaus!

Neben der Fassadendemokratie hat sich die herrschende Klasse eigene Regeln der Ausbeute und Begünstigungen geschaffen, die unser gesamtes Staatssystem in Zweifel setzt! Es gibt mafiahafte Strukturen, die sich ihre eigenen Rechte und Gesetze schaffen oder sie pervertieren, so wie in einer Diktatur! Wobei Diktaturen offensichtlicher sind! Kritiker werden einfach aller Chancen und beruflichen Perspektiven beraubt! In diesen Strukturen befinden sich Richter, Staatsanwälte, Finanzjongleure …! Wie im Buch Deutschlandclan geschildert! Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat! Es ist nur noch eine Frage der Zeit bis das korrumpierte System zusammenbricht und die Bevölkerung aus ihren durch den Mainstream geförderten Dornröschenschlaf erwacht und wie in den USA auf die Straße geht! Die herrschende Klasse wird in ihrem widerrechtlichen Handeln immer offensichtlicher. Scheint die RAF tatsächlich eine Befreiungsbewegung gewesen sein, was die meisten verblendeten Bürger nicht nachvollziehen können, weil sie nicht hinter den Kulissen schauen konnten trotz der Unmut auf Politiker, Parteien usw. extrem zugenommen hat!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn