Diese folgenden Eidesstattliche Versicherung soll beweisen, dass Herr Hömig, der Urheber des Lieder „Heja BVB“, die Verwertungsrechte erworben hat und uns nur eine limitierte Pressung an Single-Vinyl-Scheiben erlaubt habe:

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

zur Vorlage bei Gericht

Uber die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung hat mich mein Rechtsanwalt Dr. Andryk belehrt. Ich weiß insbesondere, dass ich mich strafbar mache, falls ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben sollte.

Ich heiße Reinhard (genannt Reiner) Hömig, bin 75 Jahre alt und wohne in 50931 Köln, Wittgensteinstr. 31a. Ich bin einer der Antragsteller und kann Folgendes an Eides statt versichern:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13.12.2024 ist mir bekannt. Die darin enthaltenen Tatsachen treffen aus meiner Sicht zu.

Ich bin seit vielen Jahren als Komponist, Textdichter, Verleger und Produzent in der Musikbranche im Bereich der U-Musik tätig. Unter anderem habe ich auch Heja BVB, als alleiniger Urheber geschrieben und habe den Titel auch bereits vor Jahrzehnten bei der GEMA angemeldet. Dort bin ich als alleiniger Texter und Komponist des Songs vermerkt.

Das Projekt „Heja BVB“ kam damals auf Initiative eines Herrn Zimmermann zustande, der mich gebeten hatte, einen Song fir den BVB zum Thema Fußball zu schreiben. Weitere Vorgaben erhielt ich nicht. Auch den Titel „Heja BVB“ habe ich mir ausgedacht. Herr Manfred Wehrhahn sagte mir damals (etwa 1976/1977), er würde 20.000 Singles pressen lassen. Da ich dann die GEMATantiemen hierauf erhielt, war ich damit einverstanden, dass er den Verkaufserlös alleine behält. Als Herr Wehrhahn mir erklärte, dass der BVB den Song nehmen wollte, habe ich meine damaligen Bandmitglieder Wolfgang Petry (Gitarre), Franz Hannes(Bass), Pete Haaser (Keyboard) und Wolfgang Werner (Schlagzeug) gebeten, mich in ein Studio in Düsseldorf zu begleiten und den Titel nach meinen Anweisungen einzuspielen. So geschah es auch. Wir sind zusammen in einem großen PKW von Wolfgang Petry nach Düsseldorf gefahren. Ich selbst habe an diesem Tag im Studio die Aufnahme nicht nur allein geleitet,

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sondern auch Gitarre gespielt. Wer die Kosten fir das Studio übernommen hat, weiß ich nicht mehr. Möglicherweise Herr Zimmermann. Die Einspielung geschah damals noch analog auf einem Tonband. Das fertig abgemischte und zur Vervielfältigung geeignete Band hat dann Herr Wehrhahn erhalten. Herr Zimmermann oder Herr Wehrhahn hat dann den Verantwortlichen des BVB den Song vorgespielt. Die Aufnahme wurde dort akzeptiert. Ich bin nicht mehr sicher, aber ich meine, Herr Zimmermann hat einen Sponsor ausfindig gemacht, der die Kosten der Pressung und die Gema-Vergütung getragen hat. Die Abwicklung mit dem Schallplattenpresswerk Pallas in Diepholz hat Herr Wehrhahn fir seine Gesellschaft (Jacobs & Wehrhahn GbR) übernommen, da er damals bereits über einen LC (Label-Code) und das Label „New Blood“ verfigte. Ich war damals in den rechtlichen Angelegenheiten noch nicht so erfahren wie heute.

Herr Wehrhahn hat sodann die vereinbarten 20.000 Singles pressen lassen und an den BVB verkauft. Eine Tantieme fir meine Leistungen habe ich von ihm nicht erhalten. Ich hatte ja dafiir die GEMA Einkünfte.

Auf dem gelben Label der Single aus dem Jahr 1977 bin ich zutreffend als Produzent genannt. Warum auch Herr Zimmermann genannt ist, weiß ich nicht. Er hat jedenfalls an der Entstehung der Aufnahme nicht mitgewirkt. Er war lediglich als Initiator und bei der Abwicklung der Plattenpressung bei Pallas beteiligt. Uber viele Jahre habe ich mich sodann um die Sache nicht mehr gekümmert, weil „Heja BVB“ nur einen kleinen Teil meiner Umsätze betraf. Auch wer den Titel neu eingespielt hat, habe ich nicht kontrolliert, da sich die GEMA um das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht kümmert. Ich bin während der Corona-Pandemie lebensgefährlich erkrankt und habe über drei Monate im Koma gelegen. Insgesamt habe ich circa ein halbes Jahr im Krankenhaus verbringen müssen. Als ich wieder entlassen wurde, wurde ich darauf aufmerksam, dass mein Song bei einem Fußball-Computerspiel genutzt wird. Hierzu hat mich niemand um Erlaubnis gebeten, auch nicht Herr Wehrhahn. Ich habe daraufhin die Hamburger Kanzlei B & B eingeschaltet, die Herrn Wehrhahn in meinem Namen wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt hat.

Wenn Herr Wehrhahn behauptet, ich hätte ihm weitere Rechte übertragen als das Recht zur Herstellung und Verbreitung von 20.000 Singles, so ist dies falsch. Ich habe ihm gegenüber lediglich erklärt, dass mir die minimalen Umsätze aus Tonträgerverkäufen relativ egal seien, dass ich aber nicht akzeptiere, dass er hinter meinem Rücken Lizenzen an Dritte wie EA-Sports erteilt. Ich habe ihm damals auch erklärt, dass ich die Verteilungspraktiken der GEMA sowie der GVL bei der Vergütung von „Stadion-Musik“ nicht fiir gerecht erachte. Hieraus kann er aber sicherlich keine Übertragung von Rechten für sich ableiten. Ich habe ihm weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Rechte eingeräumt, die über die Pressung und den Verkauf der 20.000 Singles hinausgehen.

Ich habe nun allerdings meine Rechte und Ansprüche gegen Herrn Wehrhahn und dessen Geschäftspartner an die Andryk Verlag GmbH, die Antragstellerin zu 2), abgetreten. Die Antragstellerin zu 2) verwertet die Aufnahme „Heja BVB“ auf ihrem Label „Papilio Records“ und hat den Antragsgegner wegen der Verletzung ihrer Rechte vor dem Landgericht Köln verklagt.

Herr Manfred Wehrhahn verbreitete kurz nach der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren auf seiner Internetseite radar-music.de im Eintrag vom 8.11.2024 mit der Überschrift „Recht wie in Nordkorea“ wahrheitswidrige und beleidigende Äußerungen. Zudem verwendet er ohne meine Erlaubnis ein Foto von mir.

Von dieser Veröffentlichung habe ich seit dem 18.11.2024 Kenntnis und habe Herrn Rechtsanwalt Dr. Andryk informieren lassen.

Der Eintrag vom 8.11.2024 ist vorläufig von radar-music.de entfernt. Es erscheint nun „ERROR 404″. Folgender Eintrag war allerdings noch bei Google.com zu sehen:

radar-music.de https:i!radar.music.de

Recht wie in Nordkorea! I Radar Music

  1. 1 1.2024 -— Ich hatte am 7.11.2024 vor dem Landgericht Köln (Aktenzechen 14 307/23) wegen des Versuchs mir die Verwertungsrechte am Lied Heja BVB“ nach 47

Köln, den 23.12.2024

Reinhard Hömig    

Ich wurde verurteilt vor dem Landgericht Köln auf Strafzahlung von 1.150,– € und muss ein Rechtsanwaltshonorar, die Rechtsanwältin hat nach meinem Aufdecken des Betruges bisher die Berufung nicht vorgenommen, von ebenfalls dieses Betrag zahlen, diese war in den Klageunterlagen an einem Ort abgelegt, wo man es nicht erwarten konnte, versteckt, Die eidesstattliche Versicherung von Dr. Andryk, zu Behaupten, dass er die Verwertungsrechte zum Lied nutzt, darf  ich öffentlich nicht äußern, weil sie unwahr sei:

EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG

zur Vorlage bei Gericht

Die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung ist mir als Rechtsanwalt bekannt. Ich weiß insbesondere, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe.

Ich heiße Dr. Ulrich Andryk, bin 71 Jahre alt und wohne in 50321 Brühl. Ich kann Folgendes an Eides Statt versichern:

Ich bin Geschäftsführer der Andryk Vertag GmbH (der Antragstellerin zu 2), die unter anderem unter dem Label „Papilio-Records“ ein Plattenlabel betreibt, das auch die Aufnahme „Heja BVB“ vermarktet, indem sie Dritten Lizenzen erteilt, insbesondere sogenannte „Onlinerechte“

Der Antragsteller zu 3), Herr Reiner Hömig, ist Komponist und Textdichter von Heja BVB, was ich anhand des GEMA-Eintrages überprüft habe. Auf dem gelben Label der Single aus dem Jahr 1977 ist er auch als Produzent zu ersehen. Er hat seine Rechte und Ansprüche gegen Herrn Wehrhahn und dessen Geschäftspartner an die Antragstellerin zu 2) abgetreten. Die Antragstellerin zu 2) verwertet die Aufnahme „Heja BVB“ auf ihrem Label „Papilio Records“ und hat den Antragsgegner wegen der Verletzung ihrer Rechte vor dem Landgericht Köln verklagt.

Der Antragsgegner, Herr Manfred Wehrhahn, verbreitete kurz nach der mündlichen Verhandlung in diesem Verfahren auf seiner Internetseite radar•music.de im Posting vom

8.11.2024 mit der Überschrift „Recht wie in Nordkorea“ wahrheitswidrige und beleidigende Äußerungen in Bezug auf die Antragsteller.

Von dieser Veröffentlichung habe ich seit dem 18.11.2024 Kenntnis, weil mich jemand per E-Mail auf den Seiteneintrag hingewiesen hat. Der Antragsgegner gibt hierin in schwer verständlicher Sprache seine seltsamen Ansichten wieder, insbesondere über den angeblichen Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 7.11.2024 in der Hauptsache 14 0 307/24.

Ich habe den Antragsgegner zunächst vergeblich aufgefordert, diesen wirren und rechtswidrigen Post unverzüglich vollständig von seiner Internetseite und aus dem Netz zu nehmen. Die Abmahnung vom 20.11.2024 ist ihm am 20.11.2024 aufhin hat er 

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den Eintrag vom 8.11.2024 vorläufig von seiner Internetseite entfernt.

Es erscheint nun „ERROR 404″. Folgender Eintrag war allerdings am 1.12.2024 bei Google.com zu sehen:

radar-music.de https://radar-music.de recht-wie-in-nordkorea-4170

Recht wie in Nordkorea! I Radar Music

08.11.2024 Ich hatte am 7.11.2024 vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 14 307/23) wegen des Versuchs mir die Verwertungsrechte am Lied Heja BVB“ nach 47 .

Zweck der Veröffentlichung des Antragsgegners ist die Falschdarstellung und Diffamierung der Antragsteller, denen der Antragsgegner Lüge. und Betrugsabsicht“ vorwirft. Der in der Klageschrift enthaltene Sachverhalt ist mir aber so vom Antragsteller zu 3) geschildert worden. Danach ist nicht der Antragsgegner, sondern der Antragsteller zu 3) Tonträgerhersteller hinsichtlich der Aufnahme „Heja BVB“, weil er unter anderem die Musiker für die Aufnahme im Studio engagiert hat. Er hat auch die erstmalige Festlegung analog auf einem Senkel-Band (Tonband) veranlasst.

Brühl, den 13.12.2024

Dr. Ulrich Andryk

Hier meine Stellungnahme:

Petition und Pressebericht

in Vorbereitung!

18.02.20 25

Der BVB als seit 1977 Nutzer des Liedes „Heja BVB“ soll sich für die nutzungs-basierte Vergütungsform im Interesse von Herrn Gregor Arz und Wehrhahn einsetzen und die Bundesregierung soll aufgefordert werden, wieder recht-staatliche Gerichtsverfahren gegenüber Herrn Manfred Wehrhahn gewährleisten und die Verfolgung der Straftäter sicherstellen, die ihn belogen und betrogen haben.

Der BVB, die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland hervorzuhebend das Rechtswesen haben dafür gesorgt, dass mir sach- und fachliche nach den Grund- und Menschenrechten staatrechtliche Gerichtsverfahren verweigert wurden, ich in Armut und Elend dahin vegetieren muss und mit dem Leben abschließen will, weil es sich nicht mehr für mich lebenswert ist und ich unendlich enttäuscht bin, dass wir dies in Deutschland hinter den geheuchelter Fassade von Freiheit und Gerechtigkeit zugemutet wird und aufgebürdet wurde. Ich hungere über Tage. Ich erleide psychische und physische Schädigungen, weil man mich gefügig machen will und politisch verfolgt.

Ein rechtliches Begehren, dass mir die Verwertungsrechte zustehen seit 1977, kann ich durch das Versagen und anderen Spitzfindigkeiten nicht durchsetzen. Das Rechtssystem spielt mit mir/uns Ping Pong-Spielchen. Nach Recht und Gesetz hätten wir unseres rechtlichen Anliegens zur Wahrnehmung unserer Rechte alle juristischen Möglichkeiten erhalten müssen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, habe ein Anrecht auf Gleichstellung usw.! All diese fundamentalen Rechte und Möglichkeiten, die ein faires und rechtsstaatliche Verfahren gewährt hätten, wurde uns versagt.

Nach der vom Urheber und Produzent abgegebenen eidesstattlichen Versicherung durfte er die Verwertungsrechte nicht an seinen Rechtsanwalt übertragen, da es keinen Beweis der angeblich von ihm gehaltenen Verwertungsrechte zum Lied gibt, oder/und diese Rechte hat nicht einklagen dürfen, weil dazu alle Rechtsgrundlagen und Beweise fehlen, auf die sich die Klagen berufen. Es durften zur rechtwidrigen Rechtsübertragung an einen Rechtsanwalt dieser diese Verwertungsrechte nicht genutzen. Derjenige, den der Urheber seine angeblichen Verwertungsrechte übertrug, nahm diese wahr und hat wohl auch die Lizenzen für weitere 3 Jahre an EA-Sports rechtswidrig für 15.000, – Dollar vergeben. Dies nenne ich Betrug! Die jetzt erst abgegebene eidesstattliche Versicherung des Urhebers und Produzenten des Liedes beweist nicht, das, was von seinem Rechtsanwalt behauptet wird. Seine Klagen der Unterlassung im Wege der einstweiligen Verfügung, mir zu untersagen, die Wahrheit zu sagen, haben mir ca. 20.000, — € gekostet und einen Schaden angerichtet von mehr als weiteren 20.000, – €. Gegen den Urheber und Produzenten bleibt es seiner jetzt erst abgegebenen fast wahren eidesstattlichen Versicherung bei der Strafanzeige gegen ihn, weil er Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“ an seinen Rechtsanwalt übertragen hat im Wissen, dass er diese gar nicht hat und seinen Rechtsanwalt bis heute hierauf begründet und klagt. Ich halte die Verwertungsrechte seit 1977, also seit 47 Jahren. Beweis: Das Label NEW BLOOD Schallplatten! Der Urheber und Produzent in meinem Namen und zu meinen Kosten hat widerrechtlich diese Verwertungsrechte an seinen Rechtsanwalt übertragen. Die Beweisführung zum damaligen Ablauf der Produktion ist nicht mehr zu konstruieren, da die Unterlagen vernichtet und wesentlich Zeugen verstraben. Dr. Andryk hat falsche unbewiesene Fakten daraus hergeleitet, die er in gerichts-anhängigen Verfahren gegen mich vorbrachte, die unwahr und mir eine Straftat unterstellen, angezeigt.

Dr. Andryk, der sich widerrechtlich vom Urheber die Verwertungsrechte angeeignet hat, hat so als angeblicher Mitbewerber gegenüber der GVL, die bereits ab 2016 Vergütungen zugestand, bewilligten Vergütungen zur Auszahlung unterbunden, in dem er diese in Streit stellte und bis heute nicht freigegeben hat, um uns so ebenfalls einen schweren finanziellen Schaden zufügen zu können, die Vergütung rechnet er sich ebenfalls zu, wohl in der Absicht zu den anderen Aufwendungen von Klagen usw. meinte uns finanziell ausbluten zu können.

Ich gehe davon aus, dass ich die dauerhafte Sperre meines Accounts auf Facebook auch den Rechtsanwalt von dem Urheber des Liedes „Heja BVB“ zu verdanken habe, der mit allen Mitteln mich zum Schweigen bringen und mich als Lügner und Betrüger hinstellen will, um selbst gut dazustehen.

Dr. Andryk ist unserer Klage zugefügt. Er beteiligt sich nicht an den Kosten von über 10.000, — € an Rechtsanwaltskosten. Im Gegenteil verklagt er mich, wenn ich die Wahrheit sage. Er hat uns Kosten an Rechtsanwaltskosten von über 20.000, — € verursacht.

An dem die Verwertungsrechte abgetreten Andryk-Verlag wurden vom Urheber, behauptet dieser per eidesstattlicher Versicherung, dass er diese Verwertungs-rechte zum Lied auf seinem Label online wahrnehmen würde, Dritte diese Rechte erteile und er sich davon überzeugt und von Urheber informiert hat, dass dem Urheber diese Rechte auch zustehen. Der Verwerter seit 1977 wurde wegen dieser angeblichen unbewiesenen Rechtsverletzungen verklagt. Es wird so getan, als hätte der Produzent in eigener Regie und Kosten das Produkt geschaffen. Dass er die Produktion finanziert hätte, bestätigt dieser nicht. Er äußert, dass er auf seinem Honorar o. ä. mir gegenüber verzichtet hätte, dass ich ihn hätte zahlen müssen, ja, wegen der hohen Tonträgerabnahme an der BVB GEMA-Lizenzen erhielt.

Die Tatsachen, die der übertragene Rechtsverwerter selbst belegt, sollen mir untersagt werden, im Netz zu äußern. Und das Gericht, das beide eidesstattlichen Versicherungen vorliegen hat und hier eigentlich Aussage gegen Aussagte steht, wenn man von unseren handfesten Beweisen einmal absieht, die das Gericht nicht mit ins Verfahren einbezog, verbietet allein aus diesem Grunde die Rechtswahr-nehmung bzw. untersagt die Nutzung der Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“, da sie zu mindestens im Streit stehen.

Dem die Rechte übertragen wurden vom Urheber gibt in derselben Sache ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung ab, die sich von dem des Urhebers bzw. Zeugen in ganz wesentlichen Anschuldigungspunkten nicht mit diesen deckt und hieraus keinesfalls der Schluss gezogen werden kann, dass ich über 40-zig Jahre diese Rechte nicht innehatte. Es gibt Beweise, dass die Rechte bei mir lagen bzw. die Produktion von mir vorgenommen wurde und auch die angebliche Li­mi­tie­rung von Tonträgern nachweislich unwahr ist. Im Verhalten und zur Kooperation mit dem Urheber uns gegenüber sind die Behauptungen und Anschuldigungen wider-sprüchlich und widerrechtlich.

Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass der Urheber des Werkes gleichsam auch Produzent des Liedes, die Produktion selbstständig in seinem Namen und zu seinen Kosten ausgeführt hätte, die fertige Produktion, weil er als Urheber für vervielfältigte Tonträger GEMA-Vergütungen erhielt, rein deswegen aus dem Wissen, dass der Kettenfabrikant 20.000 der Singles abnehmen würde und dafür ca. 6.000,– € von der GEMA erhalten würde, aus diesen Gründen übertragen hätte, wären die Verwertungsrechte ebenso bei uns, denn eine Limitierung der Herstellung kann daraus nicht geschlussfolgert werden. Das Label NEW BLOOD Schallpatten trägt die Verwertungsrechte seit 1977! Und das ist maßgebend. 

Die mit dem damaligen Mäzen, der 20.000 Singles des Liedes orderte, geführte Korrespondenz ist zu entnehmen, dass ich damals die Studiokosten übernommen hatte und es keine Begrenzung der herzustellenden Singles gab!

Alles ist gelogen zu einer Betrugsabsicht mir die Verwertungsrechte zu entreißen. Selbst die deutsche Justiz spielt dieses Spiel unter falschen Auslegungen des Rechtes mit. Ich behalte mir Strafanzeigen gegen Richter wegen Strafvereitlung im Amt und Rechtsbeugung vor. Im Übrigen gehe ich durch alle Instanzen bis zum Europäischen Menschgerichthof in Strasburg.

Ich konnte gegen die GVL, dank des Urhebers, klagen. Der Urheber des Liedes „Heja BVB“ und folgend der Produzent fuhr ins Dortmunder Stadion wegen des Mangels seiner GEMA-Vergütungen seit 1977 und ließ sich deswegen Informieren, wie der BVB die Verwertungsrechte abgeltet. Der Urheber wusste, dass ich auch nie GVL-Vergütungen zu meinen Verwertungsrechten erhalten habe. Die im Stadion von Herrn Dickel erhaltenen Kenntnisse teile er mir unter Zeugen mit. Die Informationen waren so brisant, dass ich Klage gegen die GVL einlegte.

Das Ergebnis war, dass die GVL mich um mehr als 200.000, – € allein für das Lied „Hela BVB“ über die Jahre zur Pauschvergütung, die an Unberechtigten flossen, an den Stars der Musikbranche als Zuschlag zum dortigen Minutenwert einer Intonierung eines Liedes/Hit gezahlt wurde. Ich bin seit 1977 betrogen worden und habe sodann Klage und Strafanzeige, wegen Betruges o. ä. gegen die GVL eingelegt. Bisher keine Reaktion der Staatsanwaltschaft Berlin. Es ist uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, ein Gesamtschadensanspruch von 450.000, – € entstanden. Das Landgericht Berlin hat in 1. Instanz klar und deutlich festgestellt, dass die Pauschalabgeltung rechtswidrig ist und die Verteilungspläne nichtig seien. Zum Berufungsverfahren werden jetzt alle Register gezogen, um das landesgerichtliche Urteil nicht rechtkräftig werden zu lassen.

Wir haben eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht, die genau das feststellt hat, dass die Pauschalabgeltung rechtswidrig war/ist und die Verteilungspläne nichtig sind. Den Bundesfußballvereinen der 1. und 2. Bundesfußballliga sei zuzumuten nutzungsbasiert die in Stadien intonierten Musiklieder zu erfassen und zu vergüten. Eine Feststellungsklage setzt keinen Verwertungsrechtsanspruch voraus, was aber jetzt das Kammergericht Berlin voraussetzt, und ließ den unter Betrugsverdacht stehenden Rechtsanwalt des Urhebers zum Verfahren zu. Dies führte dazu, mir diese Rechte unredlich zu entreißen.

Fazit: Durch die Abtretung der Verwertungsrechte des Urhebers an den unberechtigten Verwerter, seinen Rechtsanwalt, hat der Urheber sich strafbar gemacht, weil er die Rechte nicht hatte, wie er dies selbst durch seine eidesstattliche Versicherung bewiesen hat und ich dies darüber hinaus auch beweisen kann anhand der Korrespondenz mit den Kettenfabrikanten, Horst Mester in Dortmund. In der Korrespondenz steht, dass die Musikproduktion in meinem Namen vollzogen wurde und es keine Li­mi­tie­rung von Tonträgern 20.000 gab, wie der unberechtigte Rechteverwerter äußerte.

Die Feststellungsklage auf nutzungsbasierter Vergütungen zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion vor dem Landgericht Berlin erfolgte nur für 2018, da wir zur Abgabe des Streitwertes von 250.000,– € über die gesamte Verwertungszeit seit 1977 hohe Gerichtskosten zahle hätten müssen, aber nicht konnten, aber angeblich, was sich als unwahr rausstellte, als GbR keinen Rechtsanspruch auf Prozesskostenhilfe hätten, da jegliche Gesellschaftsformen keinen derartigen Anspruch hätten, wurden wir genötigt, alleine für nur ein Jahr die nutzungsbasierte Form zu fordern, weil die pauschale Abgeltung den Superstars aus dem Mainstream-Medien zufloss, deren Genre und deren Repertoire dieses Liedwerkes nicht sind.

Diese halbwegs wahre, aber verschlüsselte ausgelegte eidesstattliche Versiche-rung des Urhebers, die keinesfalls den Beweis trägt, dass er die Verwertungsrechte hätte und weitergeben durfte, formuliert sein Rechtsanwalt und unberechtigter Rechteverwerter, in seinem unberechtigten Sinne um, in dem dieser seine Variante daraus zimmert und Rechte weltweit nutzt, die er nie hätte nutzen dürfen und aus den Umständen schließen können. Wenn ich Ross und Reiter nenne, hagelt es Unterlassungsklagen! Die Wahrheit zu sagen, ist mittlerweile in Deutschland verboten.

Ich bin mal gespannt, was sich die Justiz bzw. das Musikbusiness noch einfallen lässt, um uns plattzumachen. Ich gehe durch alle Instanzen, werde die deutsche und ausländische Presse und Organisationen um Hilfe und Unterstützung versuchen, weil hier Unrechtsurteile am Band gegen mich erfolgen.

Ich bin sehr enttäuscht und frustriert. Ich werde versuchen meine eigen zerstörerischen Absichten zu zerstreuen und nach Rumänien oder Russland auswandern bzw. um Asyl ersuchen. Mein Lebensperspektive usw. wurden zerstört, an der sich die Stars rechtswidrig bereichert haben. Soweit zu ihrem sozialen und zu ihrem kulturellen Engagement für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit. Alles der Kariere geopfert und geheuchelt. Ich wurde von ihnen um meinen Erfolg betrogen und mir wurde ein nach unserer Verfassung zu gewährende Gerichtsverfahren betrogen.

Es ist ein Skandal, wie eine einfache Rechts-lage so aufwendig und in zeitlicher Länge so verunstaltet werden konnte, die auch der damaligen Rechtsprechung gegen Jan-Peter Frölich (Höhner) entgegensteht, da dort schlicht und angemessen gesagt wurde, dass das Label, was über 45 Jahre diese Rechte verwertet, diese auch hat.

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

m.wehrhahn@radar-music.de

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Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101

50939 Köln

 17.02.2025

33 O 4Z/25  001 (510)
Kassenzeichen: K705493895100X

Gegen das Urteil von 21.01.2025

legt der Antragsteller alle zulässigen Rechtsmittel ein.

GRÜNDE.

Das Verfahren ist politisch motiviert. Das Urteil ist in betrügerischer krimineller Form gefällt worden.  Das Verfahren erinnert an Adolf Hitler-Zeiten.

Wie der US-Vizepräsident J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz treffend äußerte, sind nicht Russland, China und Nord-Korea unsere Feinde, nein, die Feinde sind in unseren Systemen bzw. Reihen zu finden. Der amerikanische Präsident Donald Trump und Elon Musks sind dieser Klientel entsprungen, wie die AfD der Lügen und Betrügereien erkannten bzw. diese Spielchen durchschaut haben, die die Bürger nur erahnten. Die Staatsfeinde bezeichnen ihre Kritiker zur Wahrheit als Verschwörungs-theoretiker und Nazis. Sie werden denunziert, sie seien Nazis usw.! Sie sind zu verbieten! Nein, nicht sie sind zu verbieten, sondern die, die sie denunzieren und mit unfairer und krimineller Energie verfolgen.

Das, was mir untersagt wird zu sagen, sagt Dr. Andryk in seiner versteckten eides-stattlichen Versicherung höchst selbst und gibt Beleg seiner strafbaren Handlungen, da die von Herrn Hömig abgegebene eidesstattliche Versicherung keineswegs belegt, dass er die Verwertungsrechte hielt und somit auch nicht an Dr. Andryk übertragen durfte, die natürlich eines Rechtsstaates würdig scheinen und Herr Hömig zu einem Opfer dieser Machenschaften macht. Das dies nicht strafrechtlich wie zivilrechtlich so abgesegnet wird, stellt fest, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist.

Nein, dass Gericht spielt diese Inszenierungen mit. Ich soll jetzt für dieses Unrechts-urteil auch noch meine Rechtsanwältin ein Honorar von 1.250, — € und Gerichtskosten von 1.146, — € zahlen. All dies, dass ich mich zur heutigen Klage vor dem Kammerge-richt Berlin gefügig zeige und ich mich mit Peanuts zum Berufungsverfahren nach Aufwendungen durch die Instanzen von ca. 60.000, — € zufrieden gebe.

Ich hätte es nicht sagen dürfen, da ich es nicht beweisen könne, so der Vorsitzende. Ich antwortete, ohne im Wissen der eidesstattlichen Versicherung von Dr. Andryk zu sein, dass ich meine Behauptungen beweisen könne. Die Richter gingen daraufhin in ihr hinter den Gerichtssaal liegenden Stübchen. Das wars!

Gegen die Richter werde ich Strafanzeige einlegen, wenn gleich mir zu verstehen gegeben wird, dass dies sinnlos und unnütz ist.

Das Urteil begründet sich auf Lug und Betrug! Ein rechtstaatliches Gerichtsverfahren ist anders aus. Es war auch Prozesskostenhilfe zu gewähren. Mir werden so fundamentale Grundrechte entzogen bzw. werden mir diese verletzt.

Mit allen Mitteln will das Staatssystem mich zerstören und vernichten.

Mir wurde kein rechtstaatliches Verfahren gewährt! Unliebsame Klagen werden das Unrechtsurteilt zum rechtmäßigen Rechten umgekrempelt, schlicht die Rechte umfunktioniert, so wie sie sie brauchen. Es kommt das raus, was sich die Elite vorstellt und wünscht, wie zu Adolf Hitler-Zeiten und DDR im Deal zwischen den Juristen, zu dem auch eigene Rechtsvertretung zählt! Das ist das, was wir aus unserer grausamen Geschichte gelernt haben. Es ist die unendliche menschliche Dummheit, von der Albert Einstein spricht, die das Leben für viele zur Hölle macht!

Es ist das, was man Demokratie nennt, wenn vier Füchse und ein Hase entscheiden, was es heute zu Mittag gibt.

Manfred Wehrhahn