Ich beschuldige unseren Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, die Bundestagspräsidentin Klöckner und den Bundeskanzler Joachim-Friedrich Martin Josef Merz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Ich hatte die vorgenannten Personen schriftlich auf diese Straftaten hingewiesen! Die Gewaltenteilung, die Demokratie, der Rechts- und Sozialstaat, hinter diesen sich das kriminelle Staatssystem Deutschland versteckt, existieren nicht mehr. Ich werde nachweislich um meine Lebensleistungen und um mehr als 300.000,– € betrogen. Meine Existenz vernichtet! Ich fühle mich gar im Leben bedroht, wie einst die Juden!
Die gegen mich geführten Unrechtsverfahren, die mich ruinierten und mich mundtot, einschüchtern und gefügsam machen sollten, um dass ich die Betrügereien des Musikbusiness nicht öffentlich mache, ging fehl.

Köln/Dortmund – Wurde Manfred Wehrhahn (71) übel mitgespielt? Der Kölner behauptet, um 400.000 Euro geprellt worden zu sein. Das Geld stehe ihm wegen der BVB-Stadionhymne „Heja BVB“ zu, an deren Produktion er vor vielen Jahren mitgewirkt hatte. Bislang habe er keinen Cent gesehen, sagt Wehrhahn – und droht mit Konsequenzen.
So will der Kölner dem BVB notfalls rechtlich untersagen lassen, das Lied bei seinen Heimpartien spielen zu dürfen – sollte er sein Geld nicht bekommen. Seit mehr als 40 Jahren ist der Titel im Dortmunder Stadion vor und teils auch nach dem Anpfiff zu hören. Muss der BVB jetzt um seine Hymne fürchten?

Rechte-Wirbel um Stadionhymne von Borussia Dortmund

Hinter dem Wirbel um den Stadion-Song steckt ein kompliziertes Geflecht. EXPRESS erreichte den Kölner Erfolgsproduzenten Reiner Hömig (70), der 1977 als Komponist, Texter und Verleger den Song ins Leben rief. Eingesungen wurde „Heja BVB“ damals vom Dortmund-Fan und Hobbysänger Karl-Heinz Bandosz (†79). Wehrhahn wiederum war der damalige Label-Chef von „New Blood Schallplatten“, er ließ den Song seinerzeit auf 20.000 Vinyls pressen – und beansprucht daher auch Vermarktungsrechte.
Kurios: Wehrhahn erfuhr erst vor Kurzem davon, dass der Song seit Jahren im BVB-Stadion von Tausenden Fans gesungen wird. „Ich bin kein Fußball-Fan, ich hatte keine Ahnung, was da in Dortmund im Stadion mit dem Lied passiert“, berichtet er.

Borussia Dortmund muss GEMA-Gebühren für Hymne zahlen

Tatsächlich zahlt der BVB für jedes Heimspiel einen stattlichen Betrag an die Verwertungsgesellschaft GEMA – laut Wehrhahn sollen es 10.000 Euro sein. Bestätigen wollten das die Dortmunder zunächst nicht. Fakt ist aber: Ein Fünftel der Summe geht an die GVL, eine weitere Gesellschaft, welche unter anderem die Rechte der „Tonträgerhersteller“ vertritt. Das bestätigte die GEMA auf EXPRESS-Nachfrage.

Mit der GVL hat Wehrhahn seinerzeit auch einen Vertrag abgeschlossen. Allerdings hat der Kölner bis heute nie Geld erhalten, sagt er. Jetzt will er 400.000 Euro! Die Summe setzt sich einerseits aus den Lizenzgebühren zusammen, die Wehrhahn seiner Meinung nach von der GVL zustehen. Weiterhin fordert er Schadensersatz. „Hätte ich gewusst, dass der Song so populär wird, hätte ich natürlich anders gehandelt, hätte den Titel womöglich selbst vermarktet“, sagt er.
Der Kölner hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet. Dass dem BVB aber wirklich untersagt werden kann, den Song zu spielen, scheint sehr fraglich.

Kölner Erfolgsproduzent Reiner Hömig kritisiert die GEMA

Hömig sagt: „Die Kritik, dass an die Macher der Stadion-Songs kein Geld fließt, ist berechtigt. Das liegt aber nicht an den Vereinen, sondern am komplizierten Verteilerschlüssel durch die GEMA. Bei uns als Künstler kommt das Geld nicht an.“
Denn das Geld fließe dann in den großen internationalen Topf der GEMA und nicht direkt an die Verfasser der Hits. Hömig weiter: „Dann wird kompliziert verteilt und beispielsweise Weltstars erhalten von der GEMA-Abgabe am meisten. Bis ganz unten bei uns etwas ankommt, dürfen wir uns dann höchstens über einen Cent freuen.“

Reiner Hömig über GEMA-Auszahlung: „Das ist ungerecht“

Es geht Hömig dabei nicht nur ums Geld. Er sagt aber auch: „Da singen 80.000 Menschen unseren Song und wir sehen nichts davon. Das ist ungerecht.“
Dass der BVB jetzt dazu gezwungen werden soll, „Heja BVB“ nicht mehr zu spielen, sieht er kritisch. „Das führt dazu, dass Dortmund den Song nicht mehr spielt und wir erst recht nicht mehr bedacht werden.“
Letztlich, meint Hömig, müsse die GEMA dringend einen Verteilerschlüssel in Deutschland für im Stadion gespielte Hits einführen. „Das wäre die einzig faire Lösung.“
Das gelte für alle Stadion-Hits, also auch beim 1. FC Köln für die Höhner. „Wird beim FC die Hymne gespielt, bekommen die Höhner nahezu nichts.“ Der Musik-Experte fordert ein neues Verteil-System durch die GEMA. „Man könnte die Rechteinhaber in Deutschland bei im Stadion gespielten Liedern pauschal entschädigen.“
Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass die pauschale Abgeltung durch die GVL zu den in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga intonierten Lieder rechtswidrig ist und nutzungsbasiert hätte erfasst und vergütet werden müssen.
Um mir die Rechte der Nutzung und Verwertung zu entziehen, weil so mein GVL-Anspruch erlischt und so die Sache vom Tisch wäre, machte der damalige von mir beauftragte Produzent und gleichsam Urheber des Werkes „Heja BVB“ den Rechtsanspruch der Nutzung und Verwertung nach 48-zig Jahren unter seiner Duldung und Begünstigung für sich gelten. Jetzt behauptet er gar, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied nicht eingesungen habe, was den Ausführungen, die er zu einem Interview zu einem Buchartikel gemacht hat, in dem er sagt, dass er sich an den Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio gut erinnere, der, wie er jetzt 2025 behauptet nicht im Studio gewesen sei und seine Crew das Lied „Heja BVB“ 1977 eingesungen habe und er die Crew auch bezahlt hätte, sich so meint mir die Rechte entziehen zu können, ist Betrug und kriminell. Es ist so oder so eine Lüge, weil die Schilderung nie bewiesen wurde und nicht glaubhaft sein kann und andererseits selbst seinen Rechtsanwalt, der Label-Eigner ist, diese Rechte unter dem Sänger Karl-Heinz Bandosz übertrug und er den BVB, Horst Mester u.a. seit 1977 belogen haben müsste und Urheberrechte verletzt hat, da auf allen Veröffentlichungen der Sänger genannt war und von mir so vermarktet wurde, so einer betrügerischen Absicht unterlag.
Es wird Gewalten übergreifend, wie die Reduzierung von Sozialleistungen für meinen psychisch schwer erkrankten Mitbewohner, der unter Psychosen mit Wahnverstellungen leide, den ich betreue und versorge, was eigentlich Sozialeinrichtungen für teures Geld vollbringen, wird gegen mich genutzt, damit ich in finanzieller Not die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ an den Urheber für kleines Geld übertrage. Diese Verfolgungsmethoden sollen möglichst gesichtswahrend vollzogen werden aber sie sind unangemessene und unverhältnismäßig, damit ich in finanziell Not kapituiere und den „Krieg“ um die Rechte aufgebe. Dies werde ich nicht. Selbst wenn ich vor die Hunde gehe.
Aus diesen Fakten und Beweisen hätten viele Gerichtsverfahren des Urhebers abgewiesen werden müssen und mir ein rechtsstaatlicher Rechtsweg zugestanden. Hier ist das Ergebnis, dass ich und mein Partner finanziell ruiniert, kein Recht erhielten, denunziert und politisch unter Aufhebung der Gewaltenteilung verfolgt wurden.
Das Thema: „Trump, Orban & Co. – Rechtsstaat unter Druck – Bedrohungen des Rechtsstaats und der Gewaltenteilung aus amerikanischer und europäischer Perspektive“. Das was an Trumps Behauptungen dran sein könnte, der am eigenen Leib und zu seinem Amt Einblicke ins System erhielt, weil er nicht einer Ihrer war, könnte ebenso zutreffen und seinen Behauptungen als Realität gesehen werden, deswegen wird, wie bekannt, gegen ihn vorgegangen, darauf, wie durch die Propaganda des Mainstreams verblendet, greifen die Denunzierungen gegen Kritiker und AfD und macht sie so unglaubwürdig.
Manfred Wehrhahn