Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 KÖLN

24. November 2013

Strafanzeige gegen die Richter  Falkenhof, Dr. Seulen und Rentz beim Landgericht Köln (10 S 184/13)

Link: 10 S184.13

Gründe:

Die Beschlussgründe sind offensichtlich rechtsbeugend und rechtsverletzend, um mir ein rechtstaatliches Verfahren zu verweigern und vorherige zu diesem Verfahren greifende schwerwiegende  kriminelle Handlungen der Judikative usw. und Dritter zu vertuschen und zu decken. Die hier beschlussfassenden Richter haben vorsätzlich und mutwillig ablehnende Gründe konstruiert, die so nicht anzuwenden waren.

So ist in Treue und Glauben immer davon auszugehen, dass eine Rechtsvertretung bei Fristverlängerungsanträgen hierfür auch treffliche und wichtige Gründe hat ohne diese näher zu bestimmen. Die beschlussfassenden Richter unterstellen meiner Rechtsvertretung ohne einen widerlegenden Beweis vorlegen zu können, rein aus formellen Gründen, dass ihr Fristverlängerungsantrag, da nicht begründet, keinen wichtigen Grund gehabt habe oder nicht erkennen ließ. Es war aber davon auszugehen, dass sie wichtige Gründe für ihren Antrag hat. Alles andere ist unlogisch und unverständlich.

Es gilt auch hier sozusagen die Unschuldsvermutung. Meiner Rechtsvertretung bzw. das gekürte Bauernopfer oder gar Mittäterin wird hier unterstellt, dass sie diesem Antrag der Fristverlängerung in der Absicht, dass Verfahren verzögern o. ä. zu wollen oder einfach nur verzögert habe, weil die Gründe zum Antrag fehlten, was Blödsinn ist, weil sie, wie jetzt geschehen,  hat annehmen müssen, dass ihr Antrag ohne Begründungen abgelehnt würde. Sie ging aber davon aus, wie gängige Praxis, dass ihr Antrag der Fristverlängerung auch ohne Begründungen angenommen würde. Und dies hat die Kammer missbräuchlich verwandt. Letztendlich ging dieses Verfahren so aus, wie dies angeblich das Gesetz vorsieht, was unsere Rechtsvertretung dann zur Täterin machen würde, weil sie dann hätte wiesen müssen, dass sie ihren Antrag begründen musste. Hiernach hätte ihr sofort klar sein müssen, was daraus folgen würde, wenn sie keine Begründungen vorträgt. Sie hätte auch unwahre Gründe nennen können, die ihr ohne Weiteres abgenommen worden wären. Also, alles  Humbug mit den Gründen!

Es gibt überhaupt keine logische Erklärung dafür, warum meine Rechtsanwältin hier die Beschlussfassung hätte strategisch unbegründet verzögern oder das Risiko der Ablehnung eingehen wollte. Es sei denn, ….! Es gibt nicht den Anfang eines Verdachtes, dass sie unbegründet hier Rechte missbrauchen wollte, die rein mir zum Nachteil reichen würden. Andererseits war die Handhabe des Antrages Routine, was einen Fehler allerdings ausschließt zumal selbst Laien klar ist, dass man seine Anträge normalerweise begründen muss oder zu mindestens sollte.

Die Ablehnungsgründe zu den folgenden Anträgen unserer Rechtsvertretung zur Berufung, des wieder Einsetzens in den vorherigen Stand usw. werden jetzt damit ablehnend begründet, dass die Fristen nun, da die Kammer den Antrag auf Fristverlängerung abgewiesen hatte, nun ihr ihren „Fehler“ vorwarf, dass die Fristen hierfür verstrichen seien.

Wenn die Kammer, wovon sie ausgehen musste, davon ausgegangen wäre, dass meine Rechtsvertretung wichtige und dringende Gründe (Urlaub und Arbeitsstau) für ihren Fristverlängerungsantrag hatte, hätte es diese unsinnige, weil Grundrechte auf ein ordentliches Verfahren zu einer Schadenersatzklage von ca. 200.000,– € gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V.  so vom Tisch gewischt werden konnte, und unqualifizierte Entscheidung nicht geben können und dürfen. Spätestens zum Zeitpunkt der Beweislegung, dass sie wichtige und zu akzeptierende Gründe vorlegte, war im Konsens unserer Verfassung ein ordentliches Verfahren zu gewähren und nicht in dieser forcierte Verfolgungsakt in Chronologie der Inszenierungen fortzupflanzen.

Um was geht es:

  1. Um Siegbetrug, gesiegt hatte 2008 tatsächlich Rolf Martis und nicht Danny Street, dessen Titel auch keiner kennt und jemals gehört hat. Ja, nicht einmal er selbst kennt seinen Titel.
  2. Um die Behauptungen der motionFX GmbH, die sich auf Wiedergegebenes Gehörte von einen Zeugen Vorort berief, dass Wolf Martis  und nicht, wie Herr Seelenmeyer behauptet, dass der Künstler Danny Street gewonnen habe, um genau dies zu widerlegen, wurde ein Video von Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. dem Hanseatischen Landgericht vorgelegt, dass die Sieger in besagter Folge von Herrn Seelenmeyer aufzeigte. Ein Gutachter äußerte, dass die Bilder sonstwo aufgenommen worden sein können, da es keinen Hintergrund gäbe, und eine schlechtere Qualität aufweisen als die anderen Videos zur selben Veranstaltung auf der Webseite des Verbandes.
  3. Der Verband jetzt in Beweisnot erfreute sich unserer Rechtsvertretung, weil Dr. Scheffler Mandatsverrat begann. Er ließ die streitigen begutachteten Videobilder als unstreitig sprich als glaubwürdig vor dem Hanseatischen Landgericht erklären mit der Folge, dass wir den Prozess verloren, sodass das von der Gegenpartei vorgelegte Video die streitige Vorortmoderation wiedergebe. Dies nennt man Mandatsverrat erster Güte, weil streitig streitig bleibt ohne widerlegende,  qualifizierte  technische Belege usw.  nicht unstreitg wird, bloß weil dies einigen Herren so aus der Patsche half. Alle Strafanzeige wegen Betruges, Mandatsverrates und Urkundenfälschung u. w. liefen ins Leere.  Das widerstreitende Video war so unstreitig und sollte trotz seines Beweismangels die bezeugte Aussage des Vorortgehörten widerlegen. Es gab natürlich weitere Kameraaufnahmen,  Bewerbungs- und Jury-Unterlagen und Beweismittel, die herangezogen hätten werden können, um der Wahrheitsfindung zu dienen, aber natürlich nicht herangezogen wurden, um diese ganzen Betrügereien im Konsens unseres Rechtsstaates zu decken.
  4. Natürlich wurden meine wahren und leider zutreffenden Behauptungen, Rechtsmittel usw. auf dieses Unrecht, das hier Russland und der ehemaligen DDR zugerechnet wird, dass Deutschland kein Rechtsstaat sondern ein Verbrechersystem sei, angemessen gewürdigt, so brauchte ich auf die folgelogische Reaktion nicht lange warten. Meine Vorträge mussten zwangsläufig einem psychisch kranken Hirns entsprungen sein. Ich sei eine Gefahr für mich und der Öffentlichkeit, wird nun von Herrn Seelenmeyer auf dessen Webseite und seinem Magazin über Monate behauptet, ja, ich sei gar irre! Irre steckt man halt auch in Deutschland mal ebenso über Jahre bzw. lebenslang in Anstalten! So wird Deutschland Systemkritiker los. Alles nach humanen und menschlichen Rechten und Gesetzen und unter einer kritischen freien Presse!  Alles in Freiheit und Demokratie!
  5. Diese ehrverletzenden beleidigenden Äußerungen waren auch geschäftsschädigend und haben mir die Existenz genommen, weil Herr Seelenmeyer auch die motionFX GmbH und Radar Music mit mir in Verbindung brachte.
  6. In der Erkenntnis und Feststellung, dass Deutschland seine verbrieften Grund- und Menschenrechte nicht einhält sondern massiv, wie eines Schurkenstaates (rogue states) gemäß, unter kriminellen Handlungen verletzt, dass Deutschland weder ein Recht- noch Sozialstaat sei, habe ich die gesamten Abgeordneten des Deutschen Bundestages wie unseren Bundespräsidenten, unsere Bundeskanzlerin und den Bundestagspräsidenten wegen Duldung und Beteiligung an diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt. Wie das Ergebnis ausging, brauch ich hier niemanden erklären! Oder!

Dieses abgekartete Spiel in einer gedealten  Inszenierung und Konstruktion verletzt massiv unsere Grundwerte und führt kriminelle Handlungen.

Es bricht jedes Rechts, wenn aus einer beliebigen formellen konstruierten, wenn dies überhaupt eine Nichtigkeit sei,  Nichtigkeit, die hier wohlwollend zu Gunsten des Verfahrens und meiner Rechtsvertretung auszulegen war nämlich, dass es einen wichtigen Grund von vorneherein für ihren Antrag auf Fristverlängerung gab,  verfassungsverbriefte Rechte auf ordentliche und rechtstaatliche Verfahren verbaut und verweigert werden können. Hier wird das Recht gebeugt und einer Willkür und Beliebigkeit preisgegeben.

Es verletzt die Grundlagen unserer Verfassung und unserer Grundwerte von rechtstaatlicher Verfahrensgewähr und die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, wenn wegen einer Nichtigkeit Rechtswege verweigert werden können, in die die Staatsräson (Judikative u. a.) involviert ist und durch ihr kriminelles Handeln bei Verfahrensgewähr soweit auffiele.  Meine Schadenersatzklage wird soweit gekänzelt, wer auch immer hieran beteiligt sein mag, damit die Straftaten der deutschen Justiz nicht aufgedeckt werden, um sich so aus der Affäre zu katapultieren, weil zu einem ordentlichen Verfahren gehört, dass die Schadensentstehung  auf den Tisch kommt aber so jetzt diese Straftaten deckt, weil die Straftaten eben jetzt nicht mehr zum Termin auf den Tisch kommen.

Der Antrag auf Fristverlängerung war von Rechtsanwältin Zaroffe, davon will ich hier wohlwollend ausgehen, frist- und formgerecht eingelegt worden und zwar in Treue und Glauben davon ausgehend, dass die Kammer hier üblich und gängig auch ohne Begründungen davon ausgehen wird, dass es diese zutreffenden wichtigen Gründe der Fristverlängerung gab.

Die Kammer behauptet und begründe ihre Entscheidung zum ablehnenden Beschluss damit, dass das Verfahren unverhältnismäßig verzögert worden wäre, und dies nicht zu akzeptieren sei, weil ein wichtiger Grund zum Antrag auf Fristverlängerung der Rechtsanwältin Zaroffe fehlte bzw. nicht zu erkennen war. Dies ist eine reine Schutzbehauptung, wenn man die üblichen Verfahrenszeitspannen zugrundlegt.  Die Kammer wäre ja nicht arbeitslos geworden oder hätte nicht untätig sein müssen sondern hätte sich älteren drängenden Fällen zuwenden können und soweit hier dieses Verfahren sehr wohl aufschieben können. Das Verfahren hatte ja überhaupt keinen Eilcharakter.

Ein solcher Antrag wird routinemäßig mehrfach im Jahr  gestellt. Soweit kann hier seitens meiner Anwältin Zaroffe auch nicht angenommen werden, dass sie einen Fehler gemacht hat.

Stellt sich die Frage:

War es üblich, dass Anträge in Treue und Glauben zu einer Fristverlängerung einer Berufungsbegründung eines Kollegen auch ohne Begründungen akzeptiert wurden

oder

liegt hier seitens meiner Rechtsanwältin Zaroffe oder/und der Kammer am Landgericht Köln Vorsatz oder Willkür wie Rechtsmissbrauch vor, so das Verfahren aus der Welt zu schaffen.

Ihr Antrag auf Fristverlängerung war zwar nicht begründet aber hatte gewiss nicht die Absicht eine Verzögerung des Verfahrens herbeizuführen, wovon die Kammer hätte ausgehen müssen, weil alles andere auf haltlose Unterstellungen basieren würde. Dafür gibt es keine Grund, keinen Beleg und rein überhaupt keinen Anlass, dies auch nur halbwegs ihr zu unterstellen, außer, dass dies den hier von mir kritisierten Zweck folgen sollte, dieses Verfahren jenseits eines rechtstaatlichen Ablaufes aus der Welt zu schaffen.  Dabei mag auch meine Rechtsvertretung mit involviert gewesen sein. Ganz auszuschließen ist dies nicht.

Vielmehr scheint es so, dass meine Rechtsvertretung im Vortrag von einer üblichen und gängigen Praxis, so einen Fristverlängerungsantrages erwirken zu können, ausging, wie sie mir gegenüber behauptet und dies auch logisch und praktikabel scheint,  weil ihr ansonsten vorzuwerfen wäre, sie hätte vorsätzlich unter Rechtsbeugung und Betrug zuwider gesetzlicher Bestimmungen usw. zum Nachteil ihres Mandanten gehandelt. Sie hat darüber hinaus die notwendigen, deswegen ja der Anwaltszwang, qualifizierten Fachkenntnisse und langen Erfahrungen, die einen solchen Fehler ausschließen und den Mandanten ja gerade vor solchen Fehlern usw. schützen soll.

Es kann sich hier unter jeglicher Sicht niemals um einen Fehler handeln. Er darf und kann nicht passieren. Meine Rechtsanwältin handelte, wie sie gängig annahm, richtig und ausreichend. Wenn Rechtsauslegungen, Formalien und gängige Praxismodulationen selbst Juristen  Irretieren, muss sich dies auch die Kammer zurechnen lassen, weil sie so nicht transparent ist und Orientierung mangelt, weil so ansonsten Rechtsmissbrauch, Willkür usw., wie hier geschehen, Tor und Tür geebnet würden, und zwar seitens der Richterschaft.  Wird das Recht seitens der Klägerparteien missbraucht, so ist dies in jedem Einzelfall nachzuweisen und zu belegen und sodann abzustellen. Eine Pauschalverdächtigung werter Kollegen wegen mangels einer Begründung zu einem Fristverlängerungsantrag kann es nicht geben.

Rechtsanwältin Frau Zaroffe ging und musste davon ausgehen, dass ihr Antrag glaubhaft und ehrbar so genommen würde. Sie ist Juristin! Frau Zaroffe ging in gängiger Praxis davon aus, wie sie mir gegenüber sagte, dass ihr Antrag auf Verlängerung automatisch und praxisnah gewährt würde, so dass ihre Berufungsbegründungen innerhalb der anzunehmenden Fristverlängerung rechtzeitig und formell erfolgen würden.

Wenn hier eine Praxis suggeriert wird, dass den Kollegen in der Regel so die Antragstellung abgenommen wird, weil hier auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit abgestellt wird, dass sie nicht unbegründet einen solchen Antrag stelle, so wurde hier in Willkür und nach Belieben dieser Grundsatz ausgehebelt und missbraucht im Vorsatz der Rechtsbeugung und in Verweigerung rechtlichen Gehörs.

Hier hängt die Kammer willkürlich und vorsätzlich sich an  Nichts auf, dass soweit der wahre Charakter ihrer Absichten erkennbar wurde.

Dieses abgekartete Spiel in einer gedealten  Inszenierung und Konstruktion verletzt massiv unsere Grundwerte und führt kriminelle Handlungen.

Manfred Wehrhahn