
Ich habe heute erneut Klage und eine einstweilige Verfügung/Anordnung gegen Facebook Deutschland GmbH verhängte 30zig tägigen Sperre beim Amtsgericht in Hamburg eingereicht und die sofortige Aufhebung beantragt!
Aktenzeichen zur 1. Sperre: 8b C 29/19!

Facebook sperrt willkürlich, unangemessen und unverhältnismäßig, ja, rechtwidrig! Facebook informiert zwar über die vorübergehende Blockierung, aber soweit Du dieser Sperre widersprechen möchtest und Facebook dies mitteilen willst, kommt die Mitteilung über 6 Tage, dass Deine Anfrage nicht bearbeitet werden konnte! Ich habe mehrmals über Tage immer wieder versucht, dieser Sperre zu widersprechen! Vergeblich! Erst heute, 23.04.2019, konnte ich der Sperre widersprechen!
Facebook spielt auf Zeit! Selbst wenn man gerichtlich gegen diesen Sperren vorgeht, ist die Sperre abgelaufen bevor das Gericht entscheiden konnte, weil zur Sperre jetzt gerichtsanhängig Facebook rechtliches Gehör gewährt wird.

Wenn danach die Frage aufgegriffen werden soll, ob die Sperre rechtskonform war, hört man vom Gericht nichts mehr. Hier wird der User massiv in seinen Rechten verletzt! Es wird selbstherrlich das Recht der freien Meinungsäußerung von Facebook und der Judikative außer Kraft gesetzt unter Bürokratismem und Formalitäten werden die Grund- und Menschenrechte verletzt. Es darf nach Recht und Gesetz erst dann, wenn überhaupt, gesperrt werden, wenn der, der den willkürlich auslegbaren und interpretierbaren Facebook-Richtlinien zu seinem Posting hat widersprechen können und nach Recht und Gesetz wahrhaftige Rechtsverstöße vorlagen und wenn dieser das Entfernen seines Rechte verstoßenden Postings nicht nachkam!

Nach Recht und Gesetz gilt erst einmal die Unschuldsvermutung und im zivilen Klageweg muss die Rechtsfrage, ob hätte gesperrt werden dürfen, geklärt werden, um erst dann, kann eine Sperre greifen! Soweit die freie Meinungsäußerung ein höher angesiedeltes Gut ist, sind nachgestellte Rechte diesen unterzuordnen! Der, der sich beleidigt, diskriminiert usw. fühlt, kann eben den Rechtsweg bestreiten! Fakenews kann man mit einer Gegendarstellung, eines Widerrufs usw. den Wahrheitsgehalt zurückgeben!
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