Ich hatte ein Schriftstück u. a. ans Jobcenter Köln, Herrn Stefan Kulozik, Geschäftsführer, gerichtet. Das Jobcenter Köln bzw. Herr Kulozik legte wegen angeblicher Beleidigungen zu Schaden seiner Person hierin gegen mich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln ein. Hier mein Schreiben!
Ich erhielt hieraufhin einen Strafbefehl
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln wird festgestellt: Sie sind
Beleidigung
-Vergehen nach §§ 185, 194, 59 StGB –
schuldig und werden deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50,00 € (= 750,00 €) bleibt vorbehalten.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
einen anderen beleidigt zu haben.
Ihnen wird folgendes zur Last gelegt:
In einem Schreiben vom Tattag an den Mitarbeiter des Jobcenters Köln, den Zeugen Kulozik, bezeichnen Sie dessen Verhalten bei der Bearbeitung der Sozialhilfeangelegenheit Gabriel Konertz als „hirnrissig“.
Hiergegen legte ich Einspruch ein. Ich konnte nicht erkennen, dass ich mit der nachfolgenden Äußerung den Geschäftsführer beleidigt haben sollte: „Es ist hirnrissig und auch unglaubwürdig, dass Herr Konertz im Anspruch auf Leistungen vorsätzlich und absichtlich auf diese verzichtet hat“. Ich habe nie behauptet, dass das Verhalten von Herr Kulozik hirnrissig sei. Ich habe geäußert, dass (es) das Verhalten allenfalls von Herrn Konertz hirnrissig gewesen sein müsste, wenn er sich diesen physischen und psychischen Schaden wegen Leistungsverweigerung des Jobcenters vorsätzlich selbst beigebracht hätte oder es ihn unterstellt würde, getan zu haben wegen Verweigerung seiner Mitwirkungspflicht.
Mit Beschluss 537 Cs 450.2013 wurde die Strafsache (982 Js 3297/13) gegen mich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht!
Wenn man diesem Verfahren andere mit wirklichen massiven Straftaten gegenüberstellt, die mit Bewährungstrafen usw. ihr Final finden, erkennt man, was hier versucht und praktiziert werden sollte: Ich sollte durchs Hintertürchen kriminalisiert werden bzw. sollte meine Kritik an Hartz IV-Leistungen als unbegründet entwertet werden.
Manfred Wehrhahn