Das Amtsgericht Köln hat grünes Licht zur Darstellung eines Schadenersatzanspruches und Schmerzensgeldes von über 1.000,– € wegen seiner Beleidigungen auf der Webseite www.musiker-online.de und im Musiker Magazin soweit, dass er mich als irre bezeichnete und ich, was jedem Leser seines Artikels klar würde, dringend in psychiatrische Behandlung gehörte, weil ich für mich und der Öffentlichkeit zur Gefahr würde, bestätigt. Herr Ole Seelenmeyer ist bereits wegen der Auslieferung des Musiker Magazins mit einem Ordnungsgeld von 2.000,– € bestraft worden.
Manfred Wehrhahn