Wehrhahn  

Es ist ein Skandal, eine Frechheit und ein Verbrechen, was sich heute wieder einmal die Bundesregierung geleistet hat. Die Regelsätze steigen um sage und schreibe 5,– €. Die Hartz IV-Leistungsbezieher in diskreditierender Minderheit (Nieder mit dem Abschaum!), werden der Lobbyisten und grölenden Masse geopfert.

Die überwiegende Volksmasse von herzlosen Schwachköpfen, an die sich die Bundesregierung orientiert (56%), scheinen die Hartz IV-Leistungen noch zu hoch! Es spielt auch keine Rolle, dass  diese Leistungen Hunger, Elend und Not erzielen.  Mit welcher Dreistigkeit, Frechheit und Skrupellosigkeit Frau Ursula von der Leyen Lügen und Unwahrheiten verbreitet und hungernde unterprivilegierte Kinder verhöhnt, ist mit nichts zu überbieten und gehört in eine andere nicht demokratischen Zeit. Im Gesülze von Humanität, Gerechtigkeit und Gleichheit als Fassade zur einer genau gegensätzlichen Politik werden diese Leistungsbezieher von der Bundesregierung in kaum vorstellbares unwürdiges Elend gezwungen, ja, um ihr Leben betrogen!

Frau Ursula von der Leyen, noch einmal nur für Sie. Es geht zur Höhe der Hartz IV-Leistungen nicht darum, wie Sie im Frühstückfernsehen am 27.09.10 bzw. im Ersten am 26.09.10 bei Anne Will äußerten, diese Leistungen daran zu orientieren, was die unteren Einkommen ausgeben können. Die Orientierung am Einkommen der Geringverdiener verletzt Verfassungsrechte, weil der Arbeitsmarkt bzw. die Einkommen dieser Klientel die Menschenwürde definierte bzw. festlegen würde. Dies widerspricht auch nicht dem  Lohnabstandsgebot. Es müsste ein Mindestlohn umfassend eingeführt werden oder müssten diese geringen Einkommen mit Hartz IV aufgestockt werden Die Würde des Lebens kann aber nicht von einer Arbeitsmarkt/Wirtschaftssituation bzw. von Dritte bestimmt werden. Die Würde ist keineswegs hungern, in Elend leben müssen, ausgegrenzt und stigmatisiert werden wie psychischen und physischen Schaden erleiden zu müssen, sein!  

Der verfassungsrelevante Bedarf, der für ein würdevolles Leben erforderlich ist und in Teilen  pauschalisiert wurde, muss unter jeglichen vorliegenden örtlichen und individuellen Umständen realisierbar und umsetzbar sein. Ein in Schieflage befindlicher Arbeitsmarkt berechtigt keineswegs dazu, die Hartz IV-Leistungen soweit zu kürzen oder nicht anzuheben, wie sie diese Leistungsbezieher nachweislich in Elend und Not bringen und diese dahin vegetieren müssen.

Das Argument, dass der Sozialstaat fanzierbar bleiben müsse, was er grundsätzlich wäre, wenn unsere Ressourcen gerechter, effizienter und angemessener eingesetzt würden, greift nicht und kann nicht die Grund- und Menschenrechte aufheben. Die Grund- und Menschenrechte sind nicht nach politischen Ansinnen beliebig zu ändern und zu interpretieren. Hartz IV-Leistungsbezieher bedürfen des Minderheitenschutzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits der Pauschalisierung von Leistungen zur Situationsbezogenheit abgesegnet. Dieser Segen verletzt allerdings unsere Verfassung! Das Verfassungsgericht steht längst nicht für die Wahrung unserer Grundgerechte sondern ist unter Wahrung des Anscheins den Deutschlandclan beigetreten bzw. zugehörig. Diese viel zu geringen Pauschalisierungen setzen voraus, dass der übliche geringe nicht erzielbare Bedarf z. B. an Bekleidung befriedigt werden kann, was so unmöglich ist. Diese Uniformierung der Budgetierung verweigert den physischen und psychischen Bedarf des Einzelfalles und verkennt die individuelle anders geartete Situation. Die legalen Drogen, wie Zigaretten und Alkohol, werden einfach mit ca. 20,– € im Monat festgesetzt, trotz jeder vernünftige Mensch weiß, dass man eigentlich auf seine Drogen verzichten kann, wenn hierfür im Monat nur 20,– € ausgegeben werden müssen, eigentlich mit ca. einer Packung am Tag das Budget bei 150,00 € im Monat läge. Und so ist es mit allem! Die Budgets für … sind allesamt weltfremd, runtergerechnet worden; sie sind unrealistisch angesiedelt, aber rechnen konnte die Bundesregierung ja noch nie richtig! Sind wohl alle pisageschult!! Selbst wenn ein Leistungsbezieher nicht Raucht und nicht zum Säufer wurde, kann er dieses Budget nicht etwa sparen, nein, er muss es für andere notwendige Mittel der Grundversorgung ausgeben. 

Zum Internetflat-Zugang sind 2,50 € budgetiert!  Hierauf antwortete im Fernsehen Frau von der Leyen, dass man doch diesen Betrag pro Familienmitglied gewähren würde. Nur, Frau von der Leyen, wie sieht das mit der Addition bei Singlehaushalte aus?

Die unzulänglichen Budgetierungen führen in Not und Verelendung! Führen dazu, dass viele Budgets vollständig nicht befriedigt werden können und rein für die Ernährung ausgegeben werden müssen und selbst hierfür nicht vollständig reichen! Sparen für Bekleidung und kleinere und größere Anschaffung ist soweit unmöglich! Und so wird der Mangel immer und immer größer! Dies, um zu länger dieser diese Leistungen bezieht. Es ist würdelos, wenn Hartz IV-Leistungsbezieher hungern, sich nicht angemessen ankleiden können und in Elend und Not leben müssen. Soweit verletzt die Bundesregierung massiv die Grund- und Menschenrechte bewusst und nachhaltig! Hieran ändert der Vergleich mit anderen Ländern nichts, weil in vielen europäischen Ländern ebenfalls diese Rechte verletzt werden. Die Bundesregierung hat an der bekannten Not und den hieraus sich ergebenden Rechtsverletzungen nichts geändert bzw. diese Not noch begünstigt und verstärkt!

Die Höhe von 359,– € ist nicht etwa nur zur Ernährung vorgesehen sondern müssen davon auch die Telefon- und Stromkosten bestritten werden. Alle kleineren und größeren Anschaffungen sind ebenfalls hiervon zu befriedigen.  Freizeit- (Schwimmbad, Kneipenbesuche usw.), Bildung- (Zeitschriften, Bücher) und Kultur- (Theater, Konzerte) wie die Ausgaben für die Bekleidung müssen von täglich 12,– € bestritten werden. Geht das Fernsehen oder/und der Kühlschrank kaputt, muss dies ebenso von diesen Leistungen befriedigt werden.

Im Knast wird ein Bürger besser betreut als er durch Hartz IV-Leistung versorgt wird.  Hartz IV-Leistungen sollen sanktionieren, so, als sei man an seiner Situation im Automatismus selbst schuld oder wolle an dieser Situation nichts ändern! Ein Hart IV-Leistungsbezieher wird grundsätzlich bestraft und zur Lebenwürde schlechter gestellt wie Kriminelle! 

Es gibt kaum Chancen und Perspektiven aus diesem Elend mit physischen und psychischen Schäden. Die Verfassung wie die Grund- und Menschenrechte sind in Deutschland nichts mehr wert; sie sind Außerkraft gesetzt dank des Bundesverfassungsgerichtes! Eben alles nur Fassade!  Na dann, nieder mit den Hartz IV-Leistungsbezieher oder doch besser gleich mit ihnen aufs Schafott? Die Gesellschaft wird immer unmenschlicher, rücksichtsloser und brutaler! Danke den heuchlerischen politischen Humanisten!

Manfred Wehrhahn