Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig. Ein HDE-Sprecher bestätigte am Freitag einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ/Samstag). Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt. Wie die „FAZ“ zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.(Weiter lesen auf FOCUS Online)