Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Verfassungsrichter Peter M. Huber werden im Verfahren zum Euro-Rettungsfonds der Rechtsbeugung bezichtigt. Sie sollen Grundrechte missachtet haben.
Unmittelbar vor der öffentlichen Anhörung des Bundesverfassungsgerichts am 11. und 12. Juni über den unbegrenzten Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine Klägerin Strafanzeige gegen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, Verfassungsrichter Peter M. Huber und gegen Unbekannt gestellt.
Die Wuppertaler Menschenrechtsaktivistin und Psychologin Sarah Luzia Hassel-Reusing erstattete Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung in den Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), zum Fiskalpakt und zur sogenannten kleinen Vertragsänderung, die ebenfalls in der Hauptsache an den beiden Tagen verhandelt werden