Amtsgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

8b C 29/19 

Antrag auf Gewähr von Prozesskostenhilfe zur Klage und einstweiligen Verfügung oder Anordnung

gegen

Facebook Germany GmbH
Caffamcherreihe 7
Brahmsquartier  
20355 HAMBURG

und/oder

Facebook Ireland Limited
Hanover Reach
5-7 Hanover Quay
Dublin 2
Ireland

vertr.

Sozietät  White & Case LLP
Bockenheimer Landstr. 20
60323 Frankfurt

wegen

Aufhebung einer 30zig tägigen gegenwärtigen und zukünftigen Sperrung meines Account facebook.com/manfred.wehrhahn  zu untersagen.


Sehr geehrte Frau Dr. Schachten,

Ihnen scheint entgangen zu sein, weshalb Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist. Der Kläger findet sich in den Bürokratismus und in den forcierten bürokratischen inszenierten Wirren, wie Sie ja selbst äußern und so in Rechtsbeugung die Rechtsverletzungen meinen nicht verfolgen lassen zu können, was ich strafrechtlich werde verfolgen lassen, nicht zurecht und benötigt soweit fachliche Begleitung. Deshalb ist Prozesskostenhilfe zu bewilligen!

Ein von mir mandatierter Rechtsanwalt würde gerade alle die hier verlangten und notwendigen Formalismen usw. gerecht werden. Sie aber unterbinden dies! Sie entziehen mir rechtliches Gehör und belegen Ihre Parteilichkeit! Mir dürfen und können nicht aus irgendwelchen bürokratischen Hemmnissen der Rechts-strukturen Rechte verletzt werden, gegen die sich der Kläger nicht wehren kann, nicht wehren soll, weil er die notwendigen Angaben, wer hier Beklagter sei, nicht erhält und soweit rechtlich ausgebootet werden soll, weil ihm Prozesskostenhilfe verweigert wird. Gerade in solchen Fällen, dass hier eine Medienmacht den Gleichheitsgrundsatz zur Klage verlangt und fordert, war Prozesskostenhilfe zu bewilligen!

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim! „Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaub-liche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechts-beugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Das ist das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland! Die Judikativ scheint von Verbrechern durchsetzt! Deswegen haben meine Klage und einstweilige Verfügung keinen Erfolg! Ich werde die Verfahren bis zu Bundesverfas-sungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Frankreich verfolgen!

Der Kläger nimmt Stellung zu der gerichtlichen Verfügung und den Ausführungen der Gegenseite wie folgt vor.

1. Es mag sein, dass Facebook Ireland Ltd. hier Vertragspartner ist. Es gilt hier aber deutsches Recht in der BRD, aber selbst wenn internationales Recht gelten sollte, muss der Rechtsweg aus Deutschland geebnet sein und der Rechtsweg ermöglicht werden, da Facebook hier handelt und die hier gültigen internationalen Grund- und Menschenrechte verletzt hat. Die Sperren werden auch von der deutschen Bartelsmann-Stiftung, soweit mir bekannt ist, vorgenommen. Weiter müsste es einen in Deutschland rechtlich vertretenden Ansprechpartner bzw. Rechtsbevollmächtigten geben oder aus Deutschland der Klageweg gewährt werden, um die nach deutschen Recht verletzten Rechte einklagen zu können. Soweit für die Sperre die Bertelsmann-Stiftung zu verklagen wäre, wird hiergegen Klage gegen die Bertelsmann-Stiftung in Gütersloh erhoben.

2. Es wird beantragt, dass per Gerichtsbeschluss bzw. Entscheidung dem Kläger alle möglichen Rechtswege offeriert werden und die Klage, wie die jetzt Ihnen auch vorliegende einstweilige Anordnung/Verfügung, gegen den Beklagten rechtskonform durchführbar präsentiert wird. Es kann nicht sein, dass der Kläger deutsches bzw. irisches Recht im Ausland unter anderen Rechtsgrundlagen, die rechtliches Gehör verweigern bzw. nicht gewähren dürften, nicht erhält bzw. durchsetzen kann, weil im Monopol der Medienmacht dieser keine fachmän-nische Hilfe erhält und dieser diese Rechte dort aus finanziellen und wirtschaft-lichen Gründen nicht einklagen kann, dieser diesen Rechtsverletzungen somit hilflos ausgeliefert wird. Dem Rechtsmissbrauch würden so Tor und Tür geebnet.

3. Es trifft nicht zu, dass der Kläger seine finanzielle und wirtschaftliche Lage nicht beweiskräftig dargelegt hätte. Der Kläger bezieht Grundsicherungsleistungen im Alter von der Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, Innerstadt! Der Bewilligungsbescheid war dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beigefügt! Sollte dieser verlustig sein, reiche ich diesen gerne nach!

4. Im Weiter ergeht gegen eine negative Entscheidung Rechtsmittel!

5. Dem Antrage des Klägers, die jetzt wiederholte Sperre aufzuheben, ist zu entsprechen und die Klage dem Kläger gegen den rechtsbindenden Beklagten zu gewährleisten, selbst dann, wenn die Klage gegen Facebook Irland Ltd. notwendig erscheint. Der Kläger hat bereits dem Gericht ebenfalls zugegangenes gleichlautendes Schriftstück an Facebook Irland versandt. Bis heute wurde hierauf nicht reagiert!

Facebook versteckt sich, ist nicht juristisch transparent und verletzt seine Informationspflicht, um zu ihren Rechtsverletzungen nicht in Regress genommen werden zu können. Die Rechtsmitteleinlegung wird erschwert bzw. unmöglich platziert! Dies widerspricht ebenso rechtlichen Gepflogenheiten!

Manfred Wehrhahn