Nach dem die Staatsanwaltschaft am 03.01.2012 die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. anzeigte, ging heute die erneute Einstellung DRPMV des Verfahrens bei uns ein!

Hier unsere Antwort:

Staatsanwaltschaft Hamburg
GeSt. 3002
Kaiser-Wilhelm-Str. 100

20355 Hamburg

10. Januar 2012

3002 Js 253 / 10

Sehr geehrte Frau Dr. Schulte,

gegen die Einstellung des Strafverfahrens legen wir Beschwerde ein!

Gründe:

Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine DVD, die übereinstimmende Videobilder zu den streitigen Videobildern liefert und beweisen soll, dass es sich hier vollumfänglich um die von den 3 Kameras erzeugten Bildern handeln muss. Wenn diese streitigen Videobilder auf der DVD eins zu eins hier integriert wurden, bedeutete dies keinesfalls, dass sie deswegen unstreitig und von den  3 Kameras aufgenommen sein müssen.

Die Bilder auf der DVD können nämlich vom Originalmaterial stammen aber die streitige Sequenz nicht. Sie passen laut Gutachter nicht zu diesem Equipment! Hieran ändert sich nichts, bloß weil nach und vor dieser streitigen Sequenz “profihafte” Bilder folgen mögen. Klar gibt es diese. Die Bilder von den 3 Kameras können fachlich versiert sofort und überschneidend zur streitigen Sequenz den Eindruck vermitteln, sie seien lückenlos und von hoher Qualität aber es kommt hier nur darauf an, dass dieser Anspruch durch das streitige Video nicht erfüllt wird und in betrügerischer Absicht hergestellt wurde.   Hintergrundbilder gab es ebenso nicht, wie Schwenks und Zooms nicht. Und dies kann sich nicht zu den Bildern auf der DVD geändert haben, weil hier diese streitigen Bilder zum Prozessbetrug Verwendung fanden. Wenn es sich um eine Betrugsansicht handelt, kann es keine weiteren Originalbilder geben. Weil es ja mehrere Kameras gab, könnte es natürlich aus einer anderen Sicht weitere Bilder zu dieser Moderation geben aber selbst, wenn hier ein Hintergrund zusehen wäre und die Qualität jenen hier zu erwartenden technischen Anspruch genügt könnte, so können diese Bilder über eine solche lange Zeit auch  manipuliert worden sein. So dass es diese andere Perspektive der Moderation gibt und ohne Schnitte Bilder davor und danach präsentieren, müssten sie auch im Vergleich mit den weiteren Originalbildern und im Applaus zur streitigen Videosequenz analytisch widerspruchslos sein. Die streitigen Bilder bleiben gutachterlich wegen der Unterschiede in Qualität und im Mangel des Hintergrundes zu den anderen Videobildern streitig!

Die DVD ist aus jungfräulichen Urmaterial zusammengestellt worden und erhält auch Bilder jenseits dieses Urmaterials, wie das streitige Video selbst.  Die DVD wurde wohl nur teilweise aus den 3 Kameramaterialien gefertigt bzw. zusammengesetzt.

Es geht darum das lückenlos eine längere Frequenz des  jungfräulichen Kameramaterials von jener  Kamera präsentiert wird, die der Aufnahmetechnik des streitigen Videos entspricht.  Die Bilder müssen fortlaufend eben ohne Schnitte sein. Klar gibt es vor und nach der streitigen Sequenz Bilder von den 3 Kameras, die hier nach 3 Jahren fachmännisch mit dieser streitigen Sequenz zusammengefügt wurden. Es bleibt dabei, dass genau diese hier streitige Sequenz laut eines Gutachters, ich wiederhole mich, nicht von den 3 Kameras aufgenommen worden sein kann. Also, wo kommen diese Bilder her! Wenn jetzt neue und bessere Bilder vorgelegt werden sollten, so bleibt nach über 2 Jahren die Frage, wieso werden diese jetzt erst präsentiert und wo kommen diese jetzt her? Zeit gab es dank der Staatsanwaltschaft Hamburg genug, dieses Material jetzt hervorzaubern zu können! Ich behalte mir vor, erneut, wenn auch aussichtslos, da eine Krähe der anderen nicht die Augen auskratzt und es in Deutschland keine Gerechtigkeit, keine fairen Verfahren gibt und eben nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, ja, sogar Systemkritiker aller eines Schurkenstaatprinzips vernichtet werden können, was man China u. a. Staaten vorwirft, gegen Ihre Person Strafanzeige wegen Strafvereitlung einzuleiten!

Das streitige Video erfüllten auch weiterhin die Betrugsabsichten, da es diese Bilder sind, die für diesen Akt verwandt wurden. Diese Videosequenz bleibt so oder so streitig. Sie als fachlich versierte Staatsanwältin maßen sich an, diese technisch versierten hoch komplexen mit bloßem Auge nicht zu erkennenden Manipulationen auch an den möglichen neuen Bildern erkennen zu können, in dem Sie die DVD-Bilder mit den streitigen oder aber neuen Bildern zur streitigen Moderation für unstreitig erklärten und schlussfolgerten, Herr Härtl habe sich verhört! Was wiederum aber mit anderem Fakt im Widerspruch steht! Sie überschätzen sich hier maßlos! Es steht Ihnen überhaupt nicht zu, hierüber kompetent entscheiden zu können, dafür fehlt Ihnen nämliche jede Spezifikation und Qualifizierung; einfach alle notwendigen Voraussetzungen! Wir fordern, sollten auf der DVD tatsächlich jetzt neue Videobilder zu dieser streitigen Moderation gezeigt werden, was nach dieser Zeitspanne schlussfolgern ließe, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit aus der Retorte sind, da es sie ja bereits seit 2008 gegeben haben müsste und nie vorgelegt noch zur Herstellung dieser Sequenz verwandt wurden, dass diese DVD durch einen versierten Gutachter auf unsere Manipulationsvorwürfe begutachtet wird.

Zu unserem Schaden von ca. 7.000,– € soll jetzt einfach der Zeuge Härtl sich verhört haben. Ich habe gerade mit diesen Zeugen telefoniert. Er sagt, er bleibt dabei! Was er gehört hat, hat er gehört.

Die Unterstellung, der Zeuge Härtl möge sich verhört haben, wird hier entschieden widersprochen. Es wurden nämlich nicht 3 Sieger sondern nur zwei anmoderiert. Es trifft zu, dass der Künstler Wolf Martis live als Erster genannt wurde, aber eben nicht als Drittplatzierter sondern Erstplatzierter so der Zeuge Härtl. Herr Härtl bleibt dabei, dass er sich nicht verhört hat. Ihren qualifizierten Feststellungen widerspricht auch der Tatsache, dass Herr Härtl genau die richtige Urkunde des Erstplatzierten dieses Genre erhielt, die im Couvert befindliche Urkunde aber sodann einen Künstler auswies, der seinen Siegertitel selbst nicht kennt.

Sie legen sich den Sachverhalt so zurecht, wie Sie ihn sich wünschen, aber nicht wir er tatsächlich gewesen sein kann!

Dr. Scheffler sollte auch nicht zur Nachstellung des Videos vernommen werden sondern dazu, wie er dazu kam, dass streitige Video unstreitig stellen zu lassen. Herr Dr. Scheffler hat nach meinem Dafürhalten Mandatsverrat begangen! Er hat gegen uns gehandelt. Dies ist eigentlich strafbar, wenn eben alle Menschen vor den Staatsgewalten gleich behandelt würden! Dr. Scheffler hätte das Video, das nach Ihren Analysen unstreitig ist, nicht unstreitig stellen müssen, dies hätte nämlich der Beklagte seinerzeit selbst tun können, wenn das Video unstreitig gewesen wäre!

Richtig ist, dass ich, Manfred Wehrhahn, mit Herrn Döring seinerzeit telefoniert habe dieser aber nur mündlich behauptete, es gäbe eine lückenlose Bilderfolge, aus der zu entnehmen sei, was moderiert wurde.

Eine Hörprobe wurde mir nicht vorgespielt. Selbst wenn, hätte dies auch die streitige Sequenz sein können. Ich hätte überhaupt nicht sehen können, woher dieser Ton genommen wurde. Es geht vordergründig nicht um irgendwelche Tonaufzeichnungen sondern es geht hier um die Bilderfolge zu einer Qualität, die eben laut eines Gutachtens nicht von den 3 Kameras stammen können. Da mag der Gesamteindruck einer DVD einen Qualitätsanspruch von Originalität ausweisen, aber diese DVD-Bilder bestehen aus einer Vielzahl an Videosequenzen und es handelt sich hierbei eben nicht um eine lückenlose Bilderfolge der 3 Kameras. Die streitigen Bilder bleiben streitig und werden nicht deswegen unstreitig, wie sie integriert in anderen den 3 Kameras unstreitigen hochwertigen Bildern eingebunden wurden.

Frau Dr. Schulte, Sie können so viel bearbeitetes Material vorlegen, wie Ihnen zugetragen wird aber das streitige Material, was jetzt über 2 Jahre hier zum Verfahren geführt hat, wird deswegen nicht unstreitig!

Ihnen müsste bekannt sein, was heute alles technisch möglich ist. So kann man zu Videobildern den  Hintergrund beliebig austauschen und zufügen usw.

Der Zeuge Möhring ist mit Herrn Seelenmeyer meines Wissens nach befreundet. Klar, dass er sich jetzt nicht mehr erinnern kann oder will, was sein Freund ihn am Telefon gesagt hat. So geht das, wenn man die Ermittlungen ins Nirwana manövriert!

Ich habe heute Rechtsanwalt Dr. Besau beauftrag, Akteneinsicht zu nehmen! Ich ersuche Sie unverzüglich, damit wir auf Ihren Ihnen vorliegenden DVD-Bildern bezugnehmen können, diese Akteneinsicht zu ermöglichen, damit wir unser Rechtsmittel weiter spezifizieren können!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn