Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 KÖLN

 

Strafanzeige gegen die Richterin Dr. Slota-Haaf beim Amtsgericht Köln 143 C 222/13 wegen Rechtsbeugung.

Straftatbestand:

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die vorherigen Straf- und Zivilverfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. u. w. allesamt in Lug und Betrug von der deutschen Justiz entschieden und abgewickelt wurden, weil hier politisch motivierte Straftaten zum Zweck meiner politischen Verfolgung wegen meiner Kritik am Musikbusiness bzw. Musikcharts von der Justiz/Kollegen so gedeckt werden sollen.

Da begeht ein Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler vorsätzlich Mandatsverrat, in dem er ein gutachterlich streitiges Video zur Widerlegung unserer Behauptungen für die Gegenseite einfach mal für unstreitig erklären lässt, da weiß der Künstler Danny Street, Rechtsanwalt Andreas Düker, aus München bei einer Vernehmung bei der Kripo München zum Zeitpunkt, dass die Beschuldigte urteilt, dass das Verfahren gegen u. a. Herrn Seelenmeyer eingestellt gewesen wäre, nicht, mit welchem Musiktitel er gewonnen habe. … aber die hanseatische Staatsanwaltschaft stellte trotz vieler auch weiterer Beweismittel und Ungereimtheiten und Widersprüchen das Strafverfahren später ein wie folgend die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.

Da begeht meine Rechtsanwältin Frau Zaroffe aus Köln einen verhängnisvollen „Routinefehler“ in dem Verfahren auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen dieser beleidigenden  Äußerungen. Ich sei irre, ich gehöre in psychiatrische Handlung, weil ich für mich und Öffentlichkeit eine Gefahr sei. Diese Beleidigungen waren über viele  Monate im Netz und einer Printausgab und  entfalteten, was gewollt war, als Businessfachblatt und Portal schädigende Wirkungen zum Nachteil meiner Person. Rechtsanwältin Zaroffe hatte zu ihrem Antrag auf Fristverlängerung der Klagebegründung diesen Antrag nicht begründet, warum sie eine Verlängerung der Frist zur Klagebegründung braucht und verliert daraufhin das Verfahren. Mir wurde gravierendes Unrecht zugefügt, in dem Rechtskonstruktionen im Vorsatz geschaffen wurden, die fehlerhaft, beliebig und willkürlich in der Entscheidung oder auf Rechtsbeugung meiner Rechtsvertretung fußten. Das Recht wird missbraucht, mir meine Existenz zerstört usw. und alles unter finanziellen und psychischen Belastungen durch alle Instanzen und Verfahren. Das Recht wurde gebeugt und missbraucht, wie in einem Verbrechersystem. Aber das interessiert hier natürlich keinen sondern man macht fleißig weiter bis aller Lug und Betrag ins Leere versickert. Dies interessiert hier: Der begnadigte und freigelassene Kreml-Kritiker Michail Chodorkowski. Selbst die Bundeskanzlerin setzte sich für die Freilassung des Systemkritikers ein.  In Russland, in China … Unfreiheit, politische Verfolgung … und hier Friede, Freude,  Eierkuchen!  Nein, Deutschland muss sich sagen lassen, dass Deutschland Russland nichts vorzuwerfen hat. Es wird hier ein Bohei  gemacht. Deutschland sollte den Dreck erst einmal vor der eigenen Tür wegkehren bevor es über Russland usw. herfällt. Alles nur Fassade, Lug und Betrug, die Freiheit hier! Alles eine schön geredete und subtile Inszenierung, dieser Recht- und Sozialstaat.

Hier verdreht die Beschuldigte Tatsachen, um das Verfahren aus der Welt zu schaffen. Sie behauptet, dass zum Zeitpunkt meiner Veröffentlichung  des streitigen Artikels das Strafverfahren gegen Herrn Seelenmeyer bereits eingestellt gewesen sei. Dies trifft nicht zu. Und dies wusste die Beschuldigte auch. Selbst der Artikel wies daraufhin. Herr Seeelenmeyer nähme an, dass das Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden sei. Dies traf aber nicht zu, weil erstens ich gegen diesen staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbescheid Rechtsmittel eingelegt hatte und zweitens zum Zeitpunkt in Bezugnahme auf den Artikel darauf hinwies, dass die Kripo München die Ermittlungen führe.

Sollte die Beschuldigte allerdings meinen, dass ich von mir aus den Artikel hätte rausnehmen müssen nach dem klar war, dass der Straftatvorwurf wegen der Einstellung des Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wie das Klageerzwingungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ins leere lief, soweit meine Strafanzeige nicht aufrecht zu erhalten sei, verkennt, dass grundsätzlich ein gegebener zeitnaher Sachverhalt  nicht aus den Medien gelöscht oder korrigiert werden muss und aus den Printmedien auch nicht gelöscht werden kann,  wenn sich später herausstellen sollte, dass die Ermittlungen zur Strafanzeige eingestellt wurden. Zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung trafen die behaupteten Fakten zu. Übrigens heißt, dass die Ermittlungen bzw. das Strafverfahren eingestellt wurde, nicht, dass die Straftat nicht doch auch verübt wurde. Über ein anhängiges Strafverfahren darf ohne Auflagen berichtet werden selbst wenn später das Verfahren eingestellt wird, weil rein die Fakten zum Zeitpunkt trafen und dies unterliegt der Pressefreiheit.  Rein die Darstellung, dass ein Strafverfahren zu einem Zeitpunkt gegen eine Person anhängig sei, darf auch ohne über die folgenden Ereignisse, wie der Einstellung des Verfahrens usw., zu informieren, nicht untersagt werden. Es kann auch keine spätere Korrektur zum Artikel verlangt werden, bloß weil die Fakten sich geändert haben. Es darf keine Person vorgeschrieben werden, worüber sie berichtet oder auch nicht. Ich habe allerdings in anderen Berichten auf dieser Webseite davon unterrichtet, dass die Ermittlungen widerrechtlich eingestellt wurden.

Zum Zeitpunkt des Erscheinen meines Artikels entsprach die Angabe, dass ein Strafverfahren gegen Herrn Seelenmeyer u. a. anhängig war, dies den Tatsachen.  Der Artikel ist terminiert und soweit wies dieser zum Zeitpunkt der Abmahnung auf seine Veröffentlichung hin. Es obliegt dem Leser sich darüber zu informieren, was aus der Strafanzeige wurde. Vielmehr könnte der Beschuldigte gegen mich Strafanzeige wegen dieser sodann  angeblichen falschen Anschuldigungen einlegen. Hier geht es aber nur darum, weil ich die Straftatvorwürfe überhaupt nicht nannte, dass mir alleine die Behauptung, dass zum Zeitpunkt des Artikels in folgender Zeit nach Einstellung des Verfahren untersagt werden soll, dass es ein Strafverfahren gegen Herrn Seelenmeyer u. a.  gab.  Nur, würde man mich wegen falscher Anschuldigungen verfolgen, käme das Thema auch der Strafanzeige gegen Ole Seelenmeyer u. a. wieder auf den Richtertisch, und das will die Justiz u. a. nicht, weil ja so alles zutage käme, was man ja gerade hier mit allen Mitteln zu verschleiern sucht.

Weiter gilt, wie für jeden anderen Beschuldigten bis zu einem rechtkräftigen Urteil, wie auch für Herrn Seelenmeyer, die Unschuldsvermutung zu einem Strafverfahren. Soweit können auch die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt sein, wenn gegen diesen ein Strafverfahren anhängig ist. Wenn er als unschuldig gilt, verletzt dies auch nicht seine Persönlichkeitsrechte.

Die Beschuldigte untergräbt hier meine Freiheitsrechte, in dem sie sie unter Missbrauch stellt. Die zutreffende Behauptung, dass gegen eine Person ein Strafverfahren anhängig sei, kann soweit nicht untersagt werden.

Die Beschuldigte weiß, dass gegen eine Einstellung eines Strafverfahrens Rechtsmittel gegeben ist, wenn sie auf den VÖ-Termin abstellt. Sie hätte unabhängig, wie dies den Unterlagen zur Akte nicht hätte entnommen werden können, davon, diese Frage nachgehen und klären müssen und sie wusste, dass die Ermittlungen seinerzeit noch andauerten aus dem hier streitigen Artikel selbst. Es geht wohl doch darum, dass ich wie vor geschildert, den Artikel nach Einstellung und Ausschöpfung aller Rechtsmittel den Artikel hätte rausnehmen müssen.

Ein jedes Verfahren muss hohen juristischen Ansprüchen gerecht werden, dafür das Jurastudium. Es darf nicht dazu führen, dass dieser hohe Verfahrensanspruch der Instanzen, die Geld und Zeit … verlangen, in Showprozessen sein Final findet, um ein Rechtssystem zu dokumentieren, das es nicht gibt, aber jenseits dieses Glitzerns Recht zu Unrecht pervertieren lässt. Zumal Rechtsmittel  auch nicht mehr zugelassen werden können, Prozesskostenhilfe verweigert werden kann und man hier zum Spielball der Justiz wird. Man wird der Justiz ausgeliefert und ist ihr hilflos gegenüber. Der Weg nach Canosa! Der politisch Verfolgte wird zermürbt und in diesen Verfahren zerrieben. Dies kann natürlich nicht mit der richterlichen Entscheidungsfreiheit und seiner gepriesenen Unabhängigkeit geduldet werden.  Es gibt diese Gewaltenteilung ebenso wenig wie die Unabhängigkeit der Richter.

Ich verlange rechtsstaatliche ordentliche Verfahren, die ihren verbriefen Anspruch unserer Verfassung gerecht werden. Richter sind ja akademischen Grades und können sich nicht mit Dummheit rausreden. Sie haben einen hohen solchen Anspruch zu genügen.

Werter Staatsanwalt, soll ich Ihnen sagen, wie dieses Verfahren ausgehen wird?  Nein, das brauche ich nicht. Das wissen Sie wie ich es weiß! Nichts wird für die Beschuldigte folgen. Sie ist schließlich Kollegin. Wie ein Bumerang richtet sich diese Strafanzeige natürlich gegen mich. Übrigens, dies nennt man hier Freiheit und Gerechtigkeit.

Manfred Wehrhahn