
Richtig ist, dass die Initiative von den für mich tätigen Herbert Zimmermann ausging, der Reiner Hömig kannte und diesen bat ein Lied für den BVB zu Texten und zu Komponieren.
Mit der Aussage, dass das Projekt „Heja BVB“ auf der Initiative von Herbert Zimmermann ausging, ist zutreffend allerdings in meinem Namen, da wir seine Idee umsetzten und die Abwicklung intern besprochen haben.
Die erst nach der fertigen Musikproduktion erhielt ich den Auftrag 20.000 Vinyl-Singles ins Dortmunder Stadion zu liefern. Anfänglich war nur das Interesse bekundet worden und nach der ersten Darbietung des Liedes der Auftrag zur Lieferung von 20.000 Singles bestellt.
Mit der Behauptung, dass er GEMA-Tantiemen für die Veröffentlichung des Liedes erhalten würde und von mir für seine Produktions-Leistungen keine Tantiemen erhalten habe, sagt aus, dass er für mich das Lied produziert hat, da ansonsten ein Bandübernahmevertrag erforderlich gewesen wäre und er für die unter seiner Regie gefertigte Produktion hätte mir in Rechnung stellen können. Wobei der Vertrag erst nach Zahlungseingang in Kraft getreten wäre. Herr Hömig hätte jedenfalls einen Rechtsanspruch da Forderungen gehabt. Er hat darauf verzichtet, was aber nicht heißt, dass er deswegen die Produktion in seinem Namen vollzogen hat. Mit der Übergabe des Bandes werden die Verwertungsrechte übergeben. Sondervereinbarungen hätten der Schriftform bedurft. Ein solches Schriftstück legt Herr Hömig nicht vor.
Es bestand auch keine Absprache, dass Herr Hömig an den Verkaufserlösen beteilig war, wenn er hierauf auch verzichtet haben will.
Grundsätzlich bin ich für alle Kosten der Musikproduktion aufge-kommen! Dass Herr Hömig wohl unentgeltlich Musiker der Produktion zufügte, mag sein, als Produzent ist es auch seine Aufgabe die technischen Voraussetzungen zu schaffen und Instrumentierungen usw. vorzunehmen. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, für was, wofür und welchen Kosten ich meinerseits Kosten übernommen habe. Die Produktion erfolgte in meinem Namen und ich kann mich erinnern, dass ich den Sänger, da dieser in den 90-zigern anfragte, ob ihn kein weiteres Entgelt zustände, und das Studio bezahlt habe. Wie die Abrechnung zwischen Herrn Hömig und mir abgewickelt wurde, daran kann ich mich nicht mehr erinnern.
Herr Hömig kann sich nicht erinnern, wer die Kosten übernommen hat. Ich! Hiermit ist anzunehmen, dass ich die Verwertungsrechte erworben habe.
Herr Hömig hat mit der Tonbandübergabe die Verwertungsrechte übertragen und dies seit 47-zig Jahren, die aber nicht zu übertragen waren, weil die Produktion in meinem Namen und zu meinen Kosten ausgeführt wurde.
Nicht Herr Zimmermann hat den Sponsor ausfindig gemacht, sondern ich. Der BVB hat mir dem Sponsor zugewiesen.
Erst nach dem das Lied vollständig fertig abgemischt war, hat der Sponsor die Höhe der in meinem Angebot unterschiedlichen Mengen-Angaben die zu ordernde Menge der Singles festgelegt.
Herrn Hömig mochte zu damaliger Zeit nicht so rechtswissend gewesen sein, aber fundamental bekannt gewesen sein, dass, wenn eine Single unter dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ mit Rechtscode und allen Urheberangaben, dieses Label die Verwertungsrechte uneingeschränkt innehat.
Ich war angeblich lediglich Initiator und Abwickler des Pressauftrages. Dies ist schon in sich widersprüchlich. Mit dem auf der Vinyl-Single angebrachten Label-Code war ich Rechteverwerter, und dies angeblich deswegen, weil kein anderes Label vorlag! Zwar war Herr Hömig noch nicht so im Musikbusiness bekannt, aber ein eigenes Label und ein Presswerk, denn wir sind keins, hätte er sicher selbst ausfindig machen können. Über 47-zig Jahren hat Herr Hömig nie seine angeblichen Verwertungsrechte selbst genutzt. Erst in dem Augenblick, dass er seine Rechtswahrnehmung seines Repertoires an einen Rechtsanwalt übertragen hatte, wegen seiner schweren Corona-Erkrankung, fing der Streit an. Sein Rechtsanwalt hat selbst ein eigenes Label „Papilio-Records“ und will sich wohl diesen Titel aneignen.
Ohne die im Dortmunder Stadion von Herrn Hömig gewonnenen Informationen im Gespräch mit Herrn Dickel, das er wegen der Verweigerung seiner GEMA-Vergütungen zur öffentlichen Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion und möglichen anderen Orten nicht erhielt, trug er unter Zeugen an Dr. Besau, Gregor Arz und mich weiter, da Herrn Hömig wusste, dass auch ich nie GVL-Vergütungen zu meinen Verwertungsrechten erhalten hatte.
Wenn ich die Verwertungsrechte nie von Herrn Hömig erhalten hätte erhalten hätte, was überhaupt nicht nötig war und nur den Pressauftrag 1977 in einer Zeit von Jahrzehnten mit weiteren Veröffentlichungen als Download, CD und DVD nicht durchführen hätte dürfen zu einer Vereinshymne eines spitzen 1 Bundesfußballvereins, wieso sollte er mich darüber informieren, was er im Dortmunder Stadion von Herrn Dickel erfuhr?
Herr Hömig will von dem alles nichts mitbekommen haben oder schlicht geduldet haben! Erst als er erfuhr, dass wir die Rechte an EA-Sports in den USA vergeben hatte, seien wir, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR, zu weit gegangen.
Herr Hömig vermittelt so den Eindruck, dass er großzügig darüber hinweggesehen hätte, dass ich weitere über Jahrzehnte Veröffentlichungen an Tonträger, Zeitungsartikel und Buchveröffentlichungen, Downloads und Streamings vorgenommen habe, aber des ging damals überhaupt nicht um die Verwertungsrechte, sondern um die Synchronisationsrecht bzw. Filmrechte, die aber nicht grundsätzlicher Art vergeben wurden, sondern rein auf die Spiele-Konsole zu Video-Werbezwecken vergeben waren.
In dieser streitigen Situation unter dem unter Zeitdruck stehendes Gesuch von EA-Sports zu einer weiteren Lizensierung des Liedes für 3 weitere Jahre gab Herr Hömig vor seiner schweren Corona-Erkrankung das Synchronisationsrecht und gleichsam das bis dahin „unstreitige“ Verwertungsrecht frei.
Zeugnis: Gregor Arz, Mitarbeiter von EA-Sports und ich.
Dass Herr Hömig angebliche darüber hinwegsah, was die Sampler-Veröffentlichungen bzw. die Tonträgerverkäufen anbetraf, ging es überhaupt nicht um die Verwertungsrechte. Diese Geste machte Herr Hömig wegen der finanziellen Vergabe der Synchronisationsrechte, auf die er seinerzeit verzichtete, aber später von seine Rechtsvertretung zurückgefordert wurde, die wir auch ohne Anerkenntnis rechtlichen Anspruches in Kulanz in Raten erstattet haben.
Die Abtretung der Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“ aus 1977 an den Andryk-Verlag per 2024 ab 2016 ist rechtswidrig. Von 1977 bis 2015 werden mir so mir Rechte zugestanden, aber ab 2016 werden sie mir ohne Urkunden usw. einfach mal so entzogen bzw. in Streit gestellt, damit die GVL uns die bereits über ein Formular zugestandenen Vergütungen ab 2016 nicht mehr auszahlen muss bzw. nicht mehr auszahlen kann und die finanzielle Basis zur Klageaufwendungen meint stören oder um den Klageweg erschweren bzw. unmöglich zu machen!
Manfred Wehrhahn
Noch keine Kommentare