
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL)
Podbielskiallee 64
14195 Berlin
29. August 2025
Sehr geehrter Herr,
ich möchte wissen, wie das Formular „Direktvergütung“ die intonierten zurückliegenden Lieder in Stadien zu Heim- und Auswärtsspielen erfasst und in welcher Höhe und Form die Vergütungen angesiedelt sind. Ich habe seit 1977 zur Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion nicht einen Cent gesehen, während der BVB erfolgreich dieses Lied „Heja BVB“ intoniert. Die GMA und die GVL haben die Vergütungen zur Intonierung des Lieder im Dortmunder Stadion aber auch zu Auswärtsspielen die zu zahlende Pauschalvergütungen anstatt die nutzungsbasierten Vergütungen, die die rechtmäßigen Berechtigten zustanden, an Unberechtigte, die im Mainstream und aus den Musikcharts ihr Sendeeinsätze im Klüngel und Korruption generieren konnten, vergütet. Seit 1977 im Wert alleine für das Lied „Heja BVB“ von ca. 250.000,– €. Und weil das nicht sein darf, dass ein Systemkritiker Anspruch auf diese Vergütungen hat bzw, gelten macht, sollen mir diese Rechte zu aufwendigen teuren Gerichtsverfahren im Unrecht zu den hohen Gerichts- und Anwaltskosten durch Zermürbung usw. und Laufzeiten von bis jetzt 6 Jahren, entzogen werden.
Das Landgericht Berlin ist auf dieses Formular „Direktvergütungen“ nicht eingegangen, weil es kein Ersatz für eine ordnungs- und vertragsgemäße Vergütungsvereinbarung gibt und nicht erfüllen kann. Rein deswegen, dass ich seinerzeit davon ausging, dass mir zustehende bis dahin mir rechtswidrig, nach meinem Ansinnen in betrügerischer über „Jahrzehnte“ vorenthaltenen Vergütungen diese endlich zeitlich begrenzt als Teilvergütung ausgezahlt würden: als „Direktvergütungen“ habe ich dieses rechtswidrige Formular über mehrere auch zurückliegenden Jahre ausgefüllt. Auf die Vergütungen warte ich bis heute! Diese Formular der Vergütung ist nicht zum Tragen gekommen.
Ich lasse mich nicht nötigen oder gar erpressen und diese Vergütungsform aufzwingen, die dem Vertragswerk entgegenstehen, wie Sie diktatorisch unter Verweigerung der mir zustehenden Vergütungsausschüttungen zwingen wollen, dass ich nur auf dieser Basis seit 2016 erhalten kann bzw. würde, also hieraus ein legales bürokratisch ordentliche Vergütungsform zu zaubern, ich hierauf einsteigen muss, um Vergütungen zu erhalten, aber weil ich Fristen zum Jahresabschluss für Jahre versäumt habe und selbstverschuldet den Vergütungsausfall zu verantworten habe, und so meinen Forderungsanspruch verwirkt hätte, soll ein Druck erzeugt werden, dass hier nach Recht und Gesetz gehandelt würde. Ich verlöre meine seit 1977 zustehenden Vergütungsforderungen in dem Sie vorgeben, ich bräuchte nur das Formular ausfüllen und es fließe Geld, was ich durch die Fristversäumnisse über Jahre selbst so verwirkt hätte. Die GVL will die Rechtswidrigkeit in rechtmäßig umwandeln.
Auf die obigen Fragen sind Sie bisher nicht eingegangen und auch keine wirklichen hinreichenden praktikablen und plausiblen Argumente vorgetragen, wie mir die Vergütungsrechte so zugeführt werden können! Ich habe in keiner Form erklärt, dass ich unter unwahren, unzureichenden Informationen usw. mich für die Direktvergütung entscheiden würde. Dieses Formular ist mir Ihrerseits untergejubelt worden und wurde erstmalig zum Gerichtsverfahren vor dem Landgericht in Berlin ins Spiel gebracht nachdem der Richter die pauschale Vergütungsmethode für rechtswidrig erklärte und die Verteilungspläne für nichtig, zogen sie mir das bis dato unbekannte Formular „Direktvergütung“ wie ein Zauberkünstler aus Ihren Hut. Bei der „Direktvergütung“ handelt es sich um ein Fake, der die rechtswidrige pauschale Vergütungsform legalisieren soll und den Betrug umgehen sollte. Es liegt keine derartige Vertragsänderung vor noch eine Information darüber, wie und warum dieses Formular anzuwenden ist, wie die intonierten Lieder erfasst würden, wenn sie nie nutzungsbasiert erfasst wurden und bereits pauschal hier vom BVB abgegolten wurden., wie soll jetzt die intonierten Lieder im Stadien erfasst und vergütet werden. Wenn zur Direktvergütung Daten erfasst werden, warum nicht nutzungsbasiert vertragsgerecht direkt. Oder gilt hier das Gießkannenprinzip? Wer davon weiß, erhält ungeprüft Vergütungen! Wer davon keine Kenntnis hat, kriegt nichts, oder wie! Die Abgeltungsform der Direktvergütungen zu ihrer Verfügung ist undurchsichtig und lässt nicht die Notwendigkeit erkennen. Das Formular muss den Nutzer des Liedes kennen, wie die Häufigkeit des intonierten Liedes, was im Klüngel der Branche möglich ist, weil man weiß, wer zur Einschaltquote seine Lieder einsetzt bzw. hofiert.. Es gibt laut Ihres Vertrages zwei Nutzungsformen: Pauschale Abgeltung oder nutzungsbasiert!
Ich lehne die Vergütungsform und Handhabe der „Direktvergütung“, weil das Formular den vertraglichen Ansinnen nicht gerecht wird, ab. Diese betrügerische und undurchsichtige Vergütungspraxis findet nicht meine juristische Zustimmung und lehne sie deswegen ab. Ich will zurückliegende Vergütungsansprüche seit 1977, Schadensersatz usw. in Höhe von jetzt 500.000,– € gelten machen, wegen ……., darüber soll sich wiederholt die Staatsanwaltschaft Berlin kümmern! Ich lasse mich nicht mit unlauteren, unfairen und kriminellen Methoden übern Tisch ziehen. Nicht ich habe die Nutzer des Liedes ausfindig zu machen, sondern Sie!
Das jetzt erneute Gerichtsverfahren, wie das Strafverfahren, werde ich nunmehr über alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht führen und die Medien des In- und Auslandes informieren.
Seit 1977 nutzt der 5 weltgrößte Fußballverein BVB des Lied „Heja BVB“ als Seele des Vereins, ohne das ich je auch nur einen Cent zur Nutzung der öffentlichen Wiedergabe im Dortmunder Stadion vor 80 000 Fans und über Rundfunk und Fernsehen übertragen zu einem „Hit“ erhalten hätte, während Sie (GVL) alleine für das Lied „Heja BVB“ 250.000,– € über die Jahre alleine zu Heimspielen über die Pauschale eingesackt und an Unberechtigte auskehrte hat.
Weiter haben Sie ohne eines Beweises meiner Rechte meine mir seit 1977 zustehenden Vergütungen an Unberechtigte jetzt zu den von mir nicht akzeptierten Direktvergütungen ab 201 zur Auszahlung an mich gesperrt, wie der Urheber, der uns die Klage gegen Sie überhaupt erst ermöglichte und von der Musikindustrie zu dessen Absichten instrumenta-lisiert wurde, über einen Anwalt selbst Labeleigner, mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Liedes absprechen muss, um diesen Betrug zu decken. Dies geht bei der GVL in Willkür und Beliebigkeit über Jahre einfach alle Vergütungsauszahlungen sperren. Die GVL spielt mit unliebsamem Vertragspartnern Ping Pong. Sie missbrauchen Ihre Funktion und Machtstellung und haben die Nutzungs- un Verwertungskriterien zu Gunsten der Superstars und Multi-Musikfirmen ausgelegt, die die Gremien der GVL innehaben und fressen den Kuchen. Die Gruppierung, die dieser mafiösen Gruppierung nicht zugehören in Genre und Repertoire nicht Zugehörigen gehen leer aus.
Ungeachtet, wie das Urteil am Landgericht Köln ausgehen wird, hätten Sie die seit 1977 unstreitigen Vergütungsansprüche meinerseits nutungsbasiert erfassen und mir vergüten müssen. Solange Sie die Vergütungen zu den in Stadien intonierten Musiklieder pauschal haben abgelten können, waren sie auch unstreitig. Erst ab 2023 als das Landgericht Berlin urteilte, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig sei und die Verteilungspläne nichtig seien, wurde mit allen Mitteln auch unredlichen Vorgehensweisen herangezogen, um diesen Betrug zu umgehen. Selbst rückwirkend (1977) wird versucht mir die Rechte zu entziehen, so als hätte ich sie nie erworben trotz der Urheber und Kläger selbst alles unternahm, dass ich wegen des Rechtsstreites diese Klage zu meinen Vergütungsansprüchen überhaupt führen konnte. Die Gerichtsverfahren wurden aufwendig und hinausgezögert, um Kosten usw. zu generieren, um mich/uns zu zermürben und hoffte, dass ich kapitulieren würde bzw. müsste.
Da Lied „Heja BVB“ gäbe es überhaupt nicht, wenn wir die Idee von Herrn Zimmermann nicht umgesetzt hätten. Der Urheber des Liedes hätte nämlich nicht von sich aus des Lied geschaffen und dem Musikmarkt bzw. den BVB als Vereinshymne angeboten.
Die GVL
Die Direktvergütung zum Verteilungsplan Nr. 4 Abs. 8 bestimmt:
„Tonträger, die im Verteilungsjahr in der Öffentlichen Wiedergabe genutzt wurden und eine geringere Sendenutzung als 200 Sendeminuten e rfahren haben, können auf Antragie
– zusätzlich zur Vergütung auf Grundlage der Sendenutzung – separat vergütet werden. Die Vergütung bemisst sich nach Höhe des Herstelleranteils der gemeldeten Öffentlichen Wiedergabe-Lizenzvergütung von einem Lizenznehmer und dem Antweil des jeweiligen Tonträgers an der Gesamtnutzung dieses Lizenznehmers. Die Vergütung reduziert sich um einen Verwaltungskostensatz von 15%. Das Verfahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Ausschüttung für den Meldenden mindestens 10 € beträgt.Soweit die Lizenzvergütungen verschiedene Nutzungsbereiche betreffen, wird der Anteil zugrunde gelegt, der auf den Nutzungsbereich entfällt, für den die Öffentliche Wiedergabe nachgewiesen wurde“
Wie können Daten (wo, wie häufig, von wem usw.) der Nutzung zu generierenden Vergütungsansprüchen herangezogen werden, wenn die in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga pauschal abgegolten wurden und nicht erfasst werden. Wie will man ermitteln, wie häufig und wo sie überhaupt intoniert wurden. Übrigens gibt es im Mainstream keine Festlegung eines Mindesteinsatzes an genutzten Minuten.
Ich möchte meine generierten Vergütungen zum Lied „Heja BVB“ zur öffentlichen Intonierung in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga des Liedes vertragsgerecht nutzungsbasiert erfasst und vergütet wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Wehrhahn
Noch keine Kommentare