
Öffentliche Sitzung
der 14. Zivilkammer des Landgerichts
Geschäfts-Nr.: 14 O 307/23
Köln, 12.06.2025
Gegenwärtig:
Richter am Landgericht Dr. Barth
als Vorsitzender
Richter am Landgericht Dr. Bartl
Richter Dr. Kronenberg
als beisitzende Richter
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– Ohne Protokollführer gem. § 159 ZPO / Protokoll wurde vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet –
In dem Rechtsstreit
Andryk Verlag GmbH gegen Wehrhahn u.a.
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erschienen bei Aufruf der Sache:
für die Klägerin, Herr Rechtsanwalt Dr. Andryk,
für die Beklagten Frau Rechtsanwältin Baumann sowie der Beklagte zu 1) und der Beklagte 2) persönlich.
Außerdem erschien der im Beweisbeschluss geladene Zeuge Hömig.
Der Zeuge wurde zur Wahrheit ermahnt und auf die Strafbarkeit von Falschaussagen hingewiesen. Er wurde gebeten, zunächst den Sitzungssaal zu verlassen, was er dann auch tat.
Der Sach- und Streitstand wird erörtert.
Es wird in die Beweisaufnahme gemäß Beweisbeschluss vom 07.11.2024 (Bl. 369 d. GA) eingetreten.
Der Zeuge Hömig erscheint wieder im Sitzungssaal und wurde wie folgt vernommen:
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Zur Person:
Reinhard, genannt Reiner Hömig, 75 Jahre, von Beruf Musiker/, Produzent/Komponist, wohnhaft in Köln, sonst verneinend.
Zur Sache:
Vorab möchte ich mitteilen, dass ich zunächst in der Corona-Zeit eine schwere Corona-Erkrankung hatte, im Nachgang fünf Schlaganfälle und noch eine Krebserkrankung. Ich bin also gesundheitlich eingeschränkt. Heute fühle ich mich aber gut und bin in der Lage auszusagen.
Zur Frage, wie jetzt der Hergang der Tonaufnahme zu Heja BVB im Jahr 1977 war, kann ich zunächst sagen, dass ich damals mit fünf Mitgliedern meiner ständigen Studiocrew von damals nach Düsseldorf in ein Studio gefahren bin und dort haben wir die Aufnahme von Heja BVB eingespielt.
Auf weitere Nachfrage des Gerichts kann ich jetzt noch sagen:
Ich bin Komponist, Textdichter und Verleger des Liedes Heja BVB.
Wenn ich jetzt gefragt werde, wer genau in dieser Studiocrew dabei war, von der ich gerade gesprochen habe, so kann ich diese alle noch namentlich benennen. Zunächst gehöre auch ich zu den fünf Personen. Ich war Gitarrist bei der Aufnahme. Außerdem waren dabei, Herr Wolfgang Petry, der auch allgemein bekannt sein dürfte. Außerdem Herr Wolfgang Werner, Peter Haaser und der Bassist, der mittlerweile verstorben ist, das war Herr Franz Hannes.
Wenn ich weiter gefragt werde, wer gesungen hat: das ist ja ein choraler Gesang. Das haben wir alle zusammen eingesungen und waren daran beteiligt. Der Herr Bandosz, der als Sänger i. d. R. angegeben ist auf der ursprünglichen Platte oder auch jetzt heutzutage noch bei online Veröffentlichungen, der war gar nicht dabei, der hat nicht gesungen. Es war eine Marketingmaßnahme.
Diese Behauptungen, dass der BVB-Seniorenchor und der Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied „Heja BVB“ im Studio nicht eingesungen haben sollen, was seit 1977 nie gesagt und bekannt war, muss jetzt erst als unwahre Schutzbehauptung angesehen werden, weil jetzt fast alle Zeugen verstorben sind, die im Studio waren und mitgewirkt haben und selbst die Musiker, wie Wolfgang Petry und weitere, nicht angehört wurden. Andere Ereignisse stehen diesen Aussagen auch im Widerspruch. Es handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Falschaussage, weil diese angeblichen Aussagen nie zu vor geäußert wurden und erst im letzten Augenblick vorgetragen wurden. Warum sollte Herr Bandosz das Lied, wie der BVB-Seniorenchor, nicht das Lied eingesungen haben. Herr Bandosz war als Sänger vom BVB als Fan des BVBs deswegen vorgeschlagen worden, weil er im Stadion Lieder wiederholt vorgetragen hatte, also siegen konnte, und es vom BVB so gewollt war und der Seniorenchor des BVBs als Chor fungierten sollte.
Es besteht die Möglichkeit einer fachmännischen analytischen Begutachtung des Liedes, ob die Angaben zutreffen oder nicht.
Diese Aussagen werden angezweifelt.
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Insoweit kann ich auch auf Nachfrage des Gerichts klarstellen, dass bei der Aufnahme, kein „BVB Männerchor“ o. ä. mitgewirkt hat. Wir haben das zu fünft, fünf- oder sechsmal eingesungen und dadurch hat sich der klangliche Effekt eingestellt, als wären da 30 Leute, die gesungen hätten. Das ist der Hintergrund der Aufnahme.
Diese Aussage wird angezweifelt.
Auf weitere Nachfrage des Gerichts, ob der Beklagte zu 1) Herr Wehrhahn bei den Aufnahmen zugegen war.
Der Zeuge:
Nein, das ist mir nicht in Erinnerung. Es ist so, es waren neben dieser Studiocrew natürlich noch weitere Leute in dem Studio anwesend, wie das üblich ist. Zum Beispiel Tontechniker, Tonmeister usw. Aber dass Herr Wehrhahn dagewesen ist, daran erinnere ich mich nicht. Ich meine, dass es nicht so war.
Wenn ich jetzt weiter gefragt werde, ob der ehemalige Geschäftspartner des Herrn Wehrhahn, Herr Jakobs dabei war, dann muss ich sagen, dass ich überhaupt kein Bild von dieser Person vor Augen habe. Deshalb kann ich auch nichts dazu sagen, ob er bei den Aufnahmen 1977 in Düsseldorf zugegen war.
Herr Jacobs war bereits verstorben!
Auf Nachfrage des Gerichts, ob der Zeuge Hömig selbst alle Musiker, die beteiligt waren, ausgewählt hat, oder ob ihm jemand von außerhalb Vorgaben bei der Besetzung der Musiker gemacht hatte.
Zeuge:
Nein. Also, wir waren als Band sozusagen ein eingespieltes Team. Wir waren sozusagen auch eine richtige Band für Wolfgang Petry oder auch teilweise bei den Bläck Fööss, wo ich Produzent war und insofern stand es gar nicht zur Debatte, dass von außen jemand noch als Musiker dazukommt. Es wurden mir aber auch von niemanden Vorgaben gemacht.
Auf Nachfrage des Gerichts. Wer die Musiker bezahlt hat, die bei der Aufnahme dabei waren.
Zeuge:
Ja, die Musiker, die wurden von mir bezahlt. Es ist ja auch so, wir hatten ein oder zwei Tage vorher noch in Köln geprobt. Das ging alles auf meine Initiative hin. Ich kann mich jetzt nicht mehr ganz genau daran erinnern, wie viel und was ich den anderen Musikern bezahlt habe. Es war normalerweise damals so, dass die Musiker 100,00 DM pro Spur erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass das hier auch so war.
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Es mag sein, dass Herr Hömig die Studiomusiker per Quittung nach Beendigung der Tonausnahme bezahlt hat, was auch üblich war, aber später mir dies in Rechnung gestellt hat. Ich habe alle Aufwendungen zur Studioproduktion bezahlt. Dass Herr Hömig den von uns bzw. vom BVB mitwirkenden Sänger, Karl-Heinz Bandosz und der Männerchor des BVBs, nicht eingesungen haben sollen, wurde mir nicht mitgeteilt, was vereinbarungsgemäß hätte erfolgen müssen, weil hieran Rechte gebunden sind und Herr Hömig selbst zum langen Klageweg nie dies geäußert, sich somit strafbar gemacht hat. Noch einmal, Mit Herrn Herbert Zimmermann bestand zwischen NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn und Herbert Zimmermann ein Kooperationsverhältnis. Herr Zimmermann wollte, dass das Lied „Heja BVB“ seiner Idee auf meinem Label NEW BLOOD Schallplatten veröffentlich werden sollte. Die Kooperation bezeugen z. B. Birgit Lenzen u. a.:
Birgit Lenzen Lederwaren u. Bekleidung
Hauptstr. 23
54568 Gerolstein
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Wenn ich jetzt gefragt werde, wie das mit meiner Bezahlung lief. Ich war ja schließlich auch Mitglied der Studiocrew, dann stand es fest, dass ich als Komponist und Textdichter gelte und deshalb ja an den Erlösen beteiligt werde. Es war so, dass ich 10 % des Grosso-Preises, also des Großhandelspreises, erhalte. Das wird so durch die GEMA dann im Prinzip abgewickelt.
ES bedurften keines Vertrages einer Verkaufsbeteiligung, weil Herr Hömig kein freier Produzent war. Er hat auch diesen Anspruch nie gelten gemacht. Es mag auch sein, dass die Crew der Bandmitglieder von Herrn Hömig unentgeltlich das Lied eingespielt haben. Jedenfalls klingen die Äußerungen, die seit 1977 vorlagen, heute nach fast 50-zig Jahren unglaubwürdig und nicht plausibel.
Also ich habe im Prinzip meine finanzielle Beteiligung über die GEMA erhalten. Auf Nachfrage des Gerichts, wie es zu dem unstreitigen Umstand kam, dass dann die Schallplattenfirma New Blood bzw. das Unternehmen des Beklagten zu 1) zur damaligen Zeit die 20.000 Pressungen auf Vinyl vorgenommen hat.
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Letztendlich erhielt Herr Hömig durch den von mir generierten Verkauf und zur Tonträgerherstellung von über 20.000 Vinyl-Singles seine GEMA-Vergütungen. Wieso sollte er die anderen Mitwirkenden selbst ihr ihnen zustehendes Honorar gezahlt haben.
Zeuge:
Ich erinnere mich an diesen Vorgang nicht mehr genau. Ich weiß noch, es war der Herr Zimmermann, der mittlerweile auch verstorben ist, der zunächst mit der Idee an mich herangekommen ist, eine Vereinshymne für den BVB zu dichten und dann vielleicht auch aufzunehmen. Es war dann auch als die Aufnahme fertig war, weitestgehend in den Händen von Herrn Zimmermann, wie ich mich erinnere.
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Herr Zimmermann hatte allein die Idee und den Kontakt zu Herrn Hömig, um diesen zu bitten ein Lied für den BVB zu komponieren und zu texten. Herr Zimmermann trug mir seine Idee zu und nahm in folge dann den Kontakt zu Herrn Hömig war. Zu allen folgenden Handlungen war er nicht mehr involviert. Zur Kooperation war von vorneherein klar, dass das Lied auf meinem Label NEW BLOOD Schallplatten veröffentlicht werden soll. Er erhielte bei einem Erfolg des Liedes eine prozentuale Vergütung.
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Wenn ich jetzt so direkt danach gefragt werde, dann kann ich sagen zum Vertrieb der Aufnahme, da war ich nicht mehr beteiligt.
Insofern kann ich auch nur annehmen, wie das dann mit dem Verkauf der Schallplatten lief. Ich gehe davon aus, dass die dann im Fanshop oder im Stadion verkauft worden sind. Aber da war ich nicht weiter eingebunden. Auf Nachfrage des Gerichts, wie es damals ablief mit der Registrierung der Tonaufnahme Heja BVB bei der GVL, bei der Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte.
Zeuge:
Bei der GVL ist es grundsätzlich so: Ich bin dort auch Mitglied bzw. auch angemeldet und habe dort auch grundsätzlich meine Beiträge gemeldet. Ich meine, es war damals so, dass die GVL von der GEMA mitfinanziert worden ist oder wie auch immer. Meiner Erinnerung nach lief es so, dann habe ich mal angegeben, wenn ich Gitarre irgendwo gespielt habe und dafür 100,00 DM erhalten habe, dann hat man da wohl noch mal ein Drittel ca. noch mal bekommen an Tantiemen.
Die GVL unterscheidet in zwei Kategorien: Tonträgerhersteller und Ausübende Künstler. Das eine hat mit dem anderen nur indirekt zu tun.
Aber im Übrigen, wenn ich jetzt gefragt werde, wie es dazu kommt, dass Herr Wehrhahn bzw. sein Unternehmen bei der GVL jetzt Tonträgerhersteller eingetragen ist, dann kann ich dazu nichts mehr erinnern. Also alle Einzelheiten dazu sind mir entfallen.
Auf Nachfragen des Klägervertreters, wie es damals im Studio war, ob dort auch weitere Tontechniker dabei waren und wer für das Mastering der Aufnahme zuständig war.
Zeuge:
Für das Mastering war ich jedenfalls künstlerisch verantwortlich. Wenn ich das jetzt im Diktat höre, dann ist Mastering wahrscheinlich noch mal etwas anderes, das ist die Nachbearbeitung des fertigen Bandes, das machen dann noch andere Personen, die darauf auch spezialisiert sind. Was von mit gemeint ist, ist dass, als das Band abgemischt worden ist, da haben wir zusammengearbeitet und ich habe das künstlerisch überwacht, würde ich jetzt mal so sagen. Aber wir haben das als Musikband auch zusammen gemacht. Wir waren ein eingespieltes Team. Wir haben ständig zusammengearbeitet und haben das dann natürlich auch als Band gemeinsam angehört, bis es dann fertig war.
Auf Nachfrage des Klägervertreters, wie das Masterband zum Presswerk gelangt ist bzw. wo es auch heute ist.
Zeuge:
Also bei mir ist das Masterband nicht. Ich habe zwar hunderte von Masterbändern in meinem Archiv, habe dieses jetzt aber nicht gefunden. Ich gehe davon aus, dass es wohl damals im Studio verblieben ist und dann vom Studio zum Presswerk gelangt ist. Da war ich aber nicht weiter beteiligt. Wie genau das jetzt dorthin gekommen ist, kann ich nicht sagen. Da war dann wiederum Herr Zimmermann an Bord und was der genau gemacht hat, das weiß ich nicht mehr, habe ich auch nicht beaufsichtigt.
Wenn ich dazu jetzt auch noch mal gefragt werde, ob ich eine Erinnerung daran habe, inwiefern Herr Wehrhahn dann im Verhältnis zum Masterband beteiligt war:
Es kann sein, dass er da mal dabei war. Da waren viele Leute dabei. Ich kann es nicht genau sagen. Wie gesagt, ich meine, dass Herr Zimmermann hier maßgeblich beteiligt war. Weiteres kann ich nicht sagen und will auch nichts Falsches sagen.
Richtig ist, dass Herr Hömig nach Fertigstellung des von mir im Auftrag gegeben Musikproduktion das Masterband zur Endabrechnung mir zur Veröffentlichung von Tonträgern übertrag, da es zur Herstellung von Vinyl-Single-Scheiben in Erstellung über Galvanische Bäder von Pressmatrizen benötigt wird.
Nachfrage des Klägervertreters: Wer hat das Studio bezahlt?
Zeuge: Ich meine, ich habe alles bezahlt. Ich kann es jetzt aber nicht mit Sicherheit sagen, dass ich das Studio bezahlt habe. Es war aber ja so, ich habe die Musiker bezahlt in meiner Band. Ich habe das Catering bezahlt und auch die Organisation übernommen. Generell, war es ja so, dass das finanziell über mich lief. Ich konnte 6 mir das ja einigermaßen im Voraus ausrechnen, was ich von der GEMA zu erwarten hatte und das war der Hintergrund.
Wie der Korrespondenz mit dem Kettenfabrikanten Horst Mester zu entnehmen ist, ist zu entnehmen, dass die gesamte Musikproduktion bezahlt habe. Sie wurde in meinem Namen und zu meinen Konditionen gefertigt. Ich bin Besitzer und Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Wenn das Gericht mich jetzt in diesem Zusammenhang noch mal fragt, wieso die anderen vier Mitglieder meiner Band jetzt als ausübende Künstler nicht vielleicht bei der GEMA genannt worden sind oder genannt werden wollten, dann war es so, dass das mein Projekt war. Herr Zimmermann ist ja an mich herangetreten und ich habe das alleine vorbereitet und dann haben wir das eben aufgenommen. Das war in der Petry Zeit auch so, dass ich zusammen mit Wolfgang Petry gearbeitet habe, wir das gemeinsam gedichtet und komponiert haben und dann noch jeweils bei der GEMA als Petry/Hömig angemeldet haben, hier aber eben nicht.
Anmerkung von Klägervertreter:
Die ausübenden Künstler haben mit der GEMA nichts zu tun, weil dies nicht die Urheberrechte betrifft, sondern wären mit der GVL im Prinzip bei der richtigen Verwertungsgesellschaft.
Insoweit ergänzend der Zeuge:
Ob die anderen Musiker das bei der GVL gemeldet haben, das weiß ich nicht. Ich würde davon ausgehen, weil da für die ja auch paar Mark rausgekommen wären, aber ich kann es jetzt nichts aus eigener Wahrnehmung oder eigenem Wissen sagen.
Nachfrage der Beklagtenvertreterin: erst einmal ganz generell, was sind die Interessen des Produzenten während der Produktion und auch nach der Produktionen.
Zeuge:
Also vor der Produktion geht es darum, dass der Produzent dafür verantwortlich ist, die richtigen Musiker auszuwählen, auch die richtigen Komponisten, Textdichter, Arrangeure, also alles, was man braucht, um ein gutes Musikstück zu erstellen. Das habe in dem Fall ich alleine gemacht. Während der Aufnahme ist es die Aufgabe des Produzenten sicherzustellen, dass das Beste in dem Moment herauskommt.
Auf weitere Nachfrage der Beklagtenvertreterin, woher der Zeuge Hömig den eben in seiner Aussage benannten Herrn Zimmermann kannte.
Zeuge:
Den Herrn Zimmermann kannte ich schon lange. Ich war sogar Trauzeuge bei seiner Hochzeit, ich glaube es jedenfalls. Das liegt daran, ich habe jetzt zuletzt noch mal Fotos gesehen, von der Hochzeit von Herrn Zimmermann. Da war ich und Wolfgang Petry jedenfalls an der Seite von Herrn Zimmermann, deshalb meine ich, dass wir vielleicht sogar beide Trauzeugen gewesen sind. Ich möchte das jetzt aber nicht beschwören. Jedenfalls, ich würde es als freundschaftliches Verhältnis bezeichnen mit Herrn Zimmermann.
Auf Nachfrage Beklagtenvertreterin insoweit auch auf Vorhalt der eben diktierten Aufnahme, ob es den Zeugen Hömig denn überhaupt interessiert habe, was denn am Ende nach Abfertigung des Masterbandes herauskommt aus der Aufnahme und was damit auch umgesetzt würde.
Zeuge:
Doch. Es ging ja schon, bevor wir die Aufnahme getätigt haben, um die 20.000 Platten, die dann über den BVB vertrieben werden. Wie eben gesagt, der Vertrieb lief über Borussia Dortmund, über das Stadion, ob das jetzt verkauft würde oder als Giveaway, das weiß ich jetzt nicht mehr. Das habe ich eben schon gesagt. Aber diese Auflage von 20.000 Platten, das war schon viel. So eine Platte hat damals 5,00 D-Mark gekostet, dann sind darin enthalten 0,50 DM GEMA-Gebühr. Das war also schon ein hoher Betrag, um den man hier gesprochen hat allein für die 20.000 Platten. Mit diesem Auftrag war ich erst mal zufrieden und ich weiß auch gar nicht, wie die dann abverkauft worden sind oder ob es immer noch ein paar Platten von der Originalauflage gibt. Das kann ich nicht sagen, da war ich dann nicht mehr beteiligt, aber jedenfalls mit dieser Auswertung von 20.000 Platten war ich dann als Produzent, wie ich mich ansehe, zufrieden und habe mich dann auch nicht um eine weitere Auswertung gekümmert.
Der Vertrieb des Tonträgers ging über den Handel, Horst Mester und über den physischen Vertrieb PhonoNet GmbH in Hamburg und über den digitalen Vertrieb Zebralution GmbH in Berlin.
Auf Nachfrage der Beklagtenvertreterin und auf Vorhalt der eben gemachten Aussage zur GVL, insoweit, was der Unterschied hier zwischen Künstlern, Produzenten und Labels ist und ob der Zeuge den Unterschied auch erklären kann.
Zeuge:
Ja, ich war kein Label und ich habe kein Schallplattenunternehmen betrieben. Dieses Label, das ist dafür zuständig, dass, wenn die Platte dann auch gepresst ist, dass sie auch den Plattengeschäften oder eben zu dem Endverbraucher-Vertriebskanal kommt und dort verkauft wird, das ist die Aufgabe des Labels. DAs Label ist also, wenn ich das so zusammenfassen kann, für den Vertrieb zuständig. Das habe ich 8 nicht gemacht hier, das ist so. Bei Produzenten gibt es dann verschiedene Arten oder gab es auch damals regelmäßig verschiedene Arten. Dann gab es Produzenten, die haben im Auftrag großer Plattenfirmen gearbeitet, die haben dann auch vielleicht eine prozentuale Beteiligung bekommen. Ich meine, das war regelmäßig 3 %. Das war aber jetzt hier in dem Fall ja nicht so bei mir, weil ich habe das ja frei auf die Idee von Herrn Zimmermann hin begonnen und organisiert. Und ich habe hier auch vor allen Dingen auch nichts von einem Label oder einer großen Plattenfirma an Beteiligung bekommen, sondern, wie eben schon gesagt, meine finanzielle Kompensation war über die GEMA eingeplant.
Der Label-Code ist nicht notwendiger Weise für den Verkauf von Tonträgern maßgebend, sondern trägt die Nutzung- und Verwertungsberechtigung für die öffentliche Wiedergabe des Kunstwerkes.
Wenn ich jetzt hier weiter vom Gericht gefragt werde, ob denn mir bekannt war, dass das Label New Blood beteiligt ist, also Herr Wehrhahn hier in den Vertrieb denn eingebunden ist, da kann ich sagen, dass Herr Zimmermann mir das sicherlich gesagt hat. Das war mir durchaus bekannt, war für mich aber in dem Moment jetzt auch nicht besonders wichtig. Wie gesagt, es ging darum, dass die 20.000 Platten über den BVB vertrieben werden. Wenn jetzt hier eben auch zur Sprache gekommen ist, wer die Pressung oder das Presswerk bezahlt hat, das weiß ich auch gar nicht. Dazu kann ich nichts sagen.
Die Beklagtenvertreterin legt nun dem Gericht, dem Klägervertreter und dem Zeugen, der um Vorlesung bittet, die eidesstattliche Versicherung des Herrn Hömig aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren Aktenzeichen 33 O 4/25 beim Landgericht Köln vor, dort Ende Seite 1 Anfang Seite 2 konkret das Zitat „wer die Kosten für das Studio übernommen hat, weiß ich nicht mehr. Möglicherweise Herr Zimmermann“.
Insofern auf Nachfrage der Beklagtenvertreterin, ob dies nicht im Widerspruch zur eben hier protokollierten Aussage steht.
Zeuge:
Ich bleibe zunächst bei der eben hier aufgenommenen Aussage. Ich räume aber auch ein, dass das, was in der eidesstattlichen Versicherung steht, auch nicht falsch ist. Wie gerade schon gesagt, ich weiß es nicht genau. Es ist schließlich schon ca. 50 Jahre her. Wie eben schon mal gesagt, ich habe ja weitestgehend alles bezahlt, was mit der Aufnahme zusammenhängt. Deshalb gehe ich eigentlich davon aus, dass ich das Studio auch bezahlt habe. Ich kann es aber nicht mehr genau sagen. Wenn in der eidesstattlichen Versicherung steht, dass es möglicherweise Herr Zimmermann war. Dann ist das auch möglich. Ich kann das aktuell weder ausschließen, aber auch nicht bestätigen. Insofern sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen der Versicherung und meiner Aussage heute.
Herr Hömig hat letztendlich die Produktion des Liedes nicht gezahlt, wenn gleich der er selbst sich über den von mir generierten Auftrag der 20.000 Singles sich sein Honorar beitrieb. Ich bestreite dies in Unwissenheit, wie ich alle hier nicht nachgewiesene Behauptungen, die den meinigen Rechtsanspruch am Lied entgegenstehen, in dieser Form widerspreche.
Auf Nachfrage des Beklagten zu 2) und insofern noch mal auf die Pressung und auf das Presswerk angespielt und vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die GEMA bzw. sonstige Lizenzen dort bezahlt werden müssen, bevor überhaupt die Schallplatten ausgehändigt worden sind, ob denn der Zeuge Hömig, dies selbst getan hat, ob er selbst diese Kosten für Lizenzen vorgestreckt hat.
Richtig ist, dass zur Erteilung eines Tonträger-Pressauftrages eine der gearteten präzisen GEMA-Gebühr zur Kostennote nicht ausgewiesen werden kann. Es werden sodann alle Daten und Angaben des Urhebers des Werkes abgefragt, um diese der GEMA zu melden. Der Pressauftrag wird vor der Rechnungsstellung der GEMA durchgeführt, weil die GEMA-Vergütungen nicht ohne weiteres vorweg bestimmt werden kann, da die Länge des Liedes, der Preis des Tonträger usw. zu berücksichtigen sind. Deswegen werden die GEMA-Gebühren zum Angebot nicht bestimmt und müssen nachträglich entrichtet werden. Dies mag heute anders sein.
Zeuge:
Nein, das habe ich nicht. Ich habe ja auch die Platten nicht abgeholt. Ich weiß nicht, wer sie abgeholt hat. Das könnte Herr Zimmermann gewesen sein. Das könnte Herr Wehrhahn sein. Und ich gehe davon aus, dass derjenige, der sie abgeholt hat, dann auch eben Geld auf den Tisch legen musste. Aber wie gesagt, ich habe keine eigene Kenntnis dazu.
Die 20.000 Schallplatten habe ich in einem geliehenen Transit von Diepholz in Dortmunder Stadion transportiert.
Ich möchte insofern aber noch zu Protokoll geben, derjenige, der die Platten ja nur abholt, der wird dadurch ja nicht zum Produzenten, der ist sozusagen der Taxifahrer für die Schallplatten.
Laut diktiert und genehmigt. Auf erneutes Vorspielen wurde allseits verzichtet.
Der Zeuge wurde zunächst um 11:04 Uhr entlassen. Er wird gebeten, noch im Sitzungssaal zu bleiben. Der Zeuge verlässt gerade den Sitzungssaal. Er sagt zu, gleich wieder zu erscheinen.
Sodann wird der Beklagte zu 1) persönlich informatorisch zu seiner Sicht der Vorgänge im Jahr 1977 anlässlich der Tonträgerherstellung zur Originalaufnahme von Heja BVB angehört.
Beklagte zu 1) wie folgt:
Herr Zimmermann war damals Mitarbeiter meines Hauses. Der war viel unterwegs. Er suchte Talente und vermittelte manchmal auch Künstler oder auch nicht so talentierte Künstler zu uns. Jedenfalls kam er eines Tages zu mir mit dem Anliegen, dass der BVB eine neue Hymne braucht oder will für das Stadion. Das hatte mich schon sehr gewundert. Es war eine sehr atypische Anfrage. Und das bedurfte auch eine andere Vorgehensweise als es sonst üblich war mit bekannten Künstlern. Da brauchte man eben auch die passenden Leute zu.
Über den BVB habe ich mich dann in Verbindung gesetzt mit dem Sponsor bzw. mit dem Mäzen Mester, der dann ja auch die Pressung bezahlt hat. Es gab zu dem Zeitpunkt noch kein Lied. Also wir hatten frei verhandelt. Ich habe ihm verschiedene Mengen an Schallplatten angeboten. Und dort wurde also grundsätzlich grünes Licht von Herrn Mester gegeben. Dann habe ich über Herrn Zimmermann, Herrn Hömig ansprechen lassen und sozusagen ihm aufgegeben, dass er dort mal ein Lied komponiert und dichtet, damit wir mal was haben. In der Zwischenzeit hat dann aber der BVB den Sänger, den Herrn Bandosz, ausgewählt. Das war dort also wichtig, dass er das macht. Er war bekannt in der Szene und auch beliebt und auch im Stadion, sodass es also feststand, dass der singen muss. Der Sänger Bandosz hat dann das Lied von Herrn Hömig bekommen und das passte dann auch alles und das gefiel dann auch dem Mäzen.
Er hat die Pressung nicht vollständig gezahlt, sondern nur das Kontigent von 20.000 Vinyl-Singles.
Da gab es dann diesen Schriftverkehr zu, den habe ich jetzt hier auch dabei. Der wurde aber schon zur Akte gereicht. Jedenfalls war wie eben schon gesagt, die Auflage von 20.000 Schallplatten zu dem Zeitpunkt noch gar nicht fest. Es hätten auch mehr werden können oder auch weniger. Das wurde erst dann später festgelegt. Erst nach der Freigabe dann, also nachdem alles dem Mäzen, der es ja finanziert hat, gefallen hat, erst dann folgte die Produktion. Und dann war auch noch die Frage: wer produziert? Also Herr Hömig hatte ja jedenfalls komponiert und gedichtet. Es stand aber zu dem Zeitpunkt noch nicht fest, dass er auch produziert. Das war dann sozusagen meine Entscheidung, dass Herr Hömig das auch macht, weil er hat das mit der Komposition und dem Dichten ja gut gemacht und dann durfte er auch sozusagen, von meiner Entscheidung her und auch in Abstimmung mit dem BVB, Produzent der Aufnahme im Studio sein. Dabei ist es so, wenn Herr Hömig hier gerade gesagt hat, dass er Musiker ausgewählt hat und auch künstlerisch frei war. Das ist richtig. Ich muss auch als Schallplattenfirma dem Produzenten und Künstlern Freiräume geben. Nur so funktioniert das. Dann als dann das Masterband fertig war, dann folgte die Pressung. Ich meine nicht, dass das bei der Firma Pallas in Diepholz war, sondern bei der Firma Lamping in Diepholz. Ich meine die Firma gibt es heute nicht mehr. Und ich habe dann die Schallplatten zum BVB gebracht.
Der Mäzen hat nicht alles finanziert, sondern nur den in Rechnung gestellten Betrag für 20.000 Singles, die natürlich auch die Produktionsaufwendungen beinhalten.
Noch eine ergänzende Geschichte, die ich noch kurz berichten möchte. Im Jahr 1995 wandte sich der Sänger Bandosz an mich und bat um mehr Geld, weil er wusste, dass es jetzt sehr erfolgreich war und er da noch vielleicht etwas Kohle wollte, ganz platt formuliert. Aber das habe ich abgewiesen. Ich habe ihm gesagt: „du warst Studiomusiker, du wurdest damals bezahlt. Jetzt gibt es keinen Nachschlag mehr.“ Aber aus dieser Anekdote folgere ich, dass z. B. Herr Bandosz wohl auch sehr wohl wusste, dass das finanziell alles über mich lief und dass das im Prinzip meine Aufgabe war.
Es ist sonderbar, dass Herr Bandosz, der das Lied nicht eingesungen soll und wohl von Herrn Hömig trotzdem sein Studio-Honorar erhalten haben müsste, aber sich deswegen nicht an Herrn Hömig wandte, sondern an mich, mit dem er eigentlich zu finanziellen Fragen nie etwas mit mir zu tun gehabt haben sollte.
Das Studio in Düsseldorf für die Produktion, das habe ich bezahlt. Das ging über meine Rechnung.
Wenn Herr Hömig jetzt hier gerade gesagt hat, dass er die Studiomusiker und alles Mögliche bezahlt hat, dann mag das so sein, aber dann hat er mir das im Nachhinein berechnet; also die Kosten am Ende habe ich getragen.
Insofern waren wir dann auch mit dem Labelcode bei der GVL genannt. Ich habe bei entsprechenden Stellen, wo die Veröffentlichung anzuzeigen war, das auch übernommen.
Wenn ich jetzt vom Gericht nochmal gefragt werde, wie das ablief bei der Abholung der Platten in Diepholz, dann war es so, dass der Mäzen Mester vom BVB uns die Kosten überwiesen hat. Und dann lief das beim Presswerk über Rechnung und das wurde dann von uns bezahlt.
Auf Nachfrage des Klägervertreters an den Beklagten zu 1) zunächst, ob er bzw. das Unternehmen an Herrn Hömig im Jahr 1977 im Zuge der Produktion der Originalaufnahmen Heja BVB auch nur einen einzigen D-Mark gezahlt hat.
Beklagte zu 1):
Nein, habe ich nicht. Die Finanzierung für Herrn Hömig, das war so abgesprochen, sollte über die GEMA laufen.
Ich möchte dazu aber ergänzen: Er hat auch insofern nichts gefordert. Und ich habe auch nicht gewusst, dass da gewissermaßen von ihm der Wunsch besteht, von mir Geld zu bekommen.
Im Weiteren auf Diskussionen im Sitzungssaal, wie denn das finanzielle Risiko für die Pressung lief und insofern auch auf Vorhalt der eben gemachten Aussage des Beklagten zu 1), dass vielleicht die Auflage auch höher als 20.000 Platten hätte sein können, inwiefern denn für Herrn Wehrhahn bzw. sein Label hier ein finanzielles Risiko bestand?
Beklagter zu 1):
Ich weiß nicht mehr, wie es dazu kam, zu der Festlegung der 20.000 Schallplatten. Ich weiß noch, dass es hier den Austausch mit dem Mäzen und Sponsor des BVB 12 Herrn Mester gab und dass er das am Ende abgesegnet hat. Ich weiß jetzt auch gar nicht genau, ob das jetzt 20.000 Platten waren, vielleicht waren es auch 10.000 Platten. Ich meine aber, dass es 20.000 waren.
Genaueres weiß ich jetzt hier gar nicht mehr dazu. Es ist aber so, dass wir schon ein finanzielles Risiko hatten, wenn die Platte nicht verkauft worden wäre.
Ich möchte noch ergänzen, dass wir die Platte auch über Phononet physisch vertrieben haben und mittlerweile hat das dann das Unternehmen Zebralution übernommen. Also wir hatten hier schon wirtschaftliche Interessen, dass hier das Lied Erfolg hat. Und im Übrigen wären wir sonst auch auf den Kosten für die Produktion sitzen geblieben.
Auf Nachfrage des Klägervertreters und auf Vorhalt der eben gemachten Aussage des Beklagten zu 1), dass Herr Zimmermann Mitarbeiter des Beklagten zu 1) gewesen sei, wie er denn Herrn Zimmermann bezahlt hat oder wie das Verhältnis zu Herrn Zimmermann denn rechtlich ausgestaltet gewesen ist.
Beklagte zu 1):
Herr Zimmermann, der war ich würde sagen, freier Mitarbeiter. Er hat von uns kein Gehalt bekommen und auch kein Dienstleistungshonorar. Er hat uns regelmäßig Talente zugeführt. Ich würde sagen, er war Talentsucher. Und wenn dann mal eins seiner Talente Erfolg hatte, dann wurde er an dem Erfolg beteiligt. Das kann ich jetzt gar nicht genau sagen, wie das so war.
Wenn ich jetzt konkret gefragt werde, wie es hier bei Heja BVB war: Hier wurde er nicht beteiligt, weil der Erfolg des Musikstücks auch pauschal berechnet worden ist, und gar nicht bekannt war.
Insofern auch nochmals auf Formulierungsvorschlag des Gerichts:
Wir hatten keinen Arbeitsvertrag mit Herrn Zimmermann abgeschlossen.
Auf Nachfrage des Klägervertreters und insoweit auch auf Vorhalt des Ausschnitts aus der Bild-Zeitung, der im jüngsten Schriftsatz des Klägers eingeblendet war, wonach sich der ehemalige Geschäftspartner des Beklagten zu 1) Herr Jakobs wegen angeblicher Schulden in Höhe von 80.000,00 DM, selbst umgebracht haben soll, ob nicht hieraus zu folgern ist, dass auch Herr Wehrhahn Schulden hatte und sich diese Produktion, wie er sie vorträgt, gar nicht leisten konnte.
Beklagte zu 1):
Nein, dieser Bericht in der Bild-Zeitung ist gelogen. Meiner Kenntnis nach hat sich Herr Jakobs umgebracht. Er war Chemiker und hatte Amphetamin hergestellt und die Staatsanwaltschaft war ihm auf der Spur und deshalb hat er sich mit entsprechenden Chemikalien umgebracht. Es ging gar nicht um Schulden. Ich hatte keine Schulden damals. Das Jahr 1977 war das erfolgreichste Jahr, was wir damals hatten. Da hatten die Höhner ihren Durchbruch, da waren wir finanziell beteiligt.
Also wir hatten auch einen Geschäftsführer und eine Schreibkraft angestellt. Dem Unternehmen ging es gut.
Der Klägervertreter fragt den Beklagten zu 1), ob er sein Schreiben vom 26.01.2025, dies soll eine Kündigung beinhalten, erhalten hat.
Beklagte zu 1):
Das weiß ich nicht. Ich habe so viel Papier von Ihnen bekommen. Ich habe den Überblick verloren.
Der Klägervertreter übergibt nun dem Beklagten zu 1) im Sitzungssaal zwei Seiten Papier, Schreiben vom 26.01.2025 unterschrieben von Herrn Andryk persönlich und von Herrn Hömig.
Eine Kopie dieses Schreibens wird dem Gericht übergeben. Dieses ist nur unterschrieben von Herrn Andryk in Kopie, nicht von Herrn Hömig im Original, wie das eben gesehene und dem Beklagten ausgehändigte Dokument. Diese wird als Anlage zum Protokoll genommen.
Laut diktiert und genehmigt; auf erneutes Vorspielen wird allseits verzichtet.
#Nach Beendigung der Beweisaufnahme wird der Sach- und Streitstand erneut mit den Parteien erörtert.
Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme.
Eine gütliche Einigung kam auch zu diesem Zeitpunkt nicht zustande. Zur Sache wies das Gericht die Klägerin mit Blick auf die Anträge noch auf Folgendes hin:
Es dürfte zweckdienlich sein in den Klageanträgen zu 1.aa) und bb) auf eine konkrete Verletzungsform abzustellen. So dürften die Anträge in der formulierten Art zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt sein, aber ggf. zu weitgehend und damit unbegründet sein. Alternativ müssten denkbare erlaubte Verhaltensweisen im abstrakten Unterlassungsantrag ausgenommen werden.
Im Übrigen weist das Gericht darauf hin, dass der Zeuge Hömig seine hier geltend gemachten Rechte zu den Songtexten und zum Synchronisationsrecht nicht gegenüber der GEMA prioritär übertragen haben dürfte.
Der Klägervertreter erklärt hierzu:
Dieser Rechte hat er nicht übertragen. Sein Berechtigungsvertrag mit der GEMA entspricht dem Stand aus einem Jahr der 1970er und da waren die Rechte nicht vom Berechtigungsvertrag erfasst. Das heißt, Herr Hömig hatte diese Rechte als er diese an die Klägerin übertragen hat.
Die Beklagtenvertreterin erklärt: Dies bestreite ich.
Der noch anwesende Zeuge Hömig erklärt hierzu auf Nachfrage des Gerichts:
Ich kenne Details meiner vertraglichen Situation der GEMA gerade nicht. Das müsste ich selbst zu Hause nachsehen bzw. bei der GEMA nachfragen. Das liegt auch an meiner eingangs geschilderten gesundheitliche Situation.
Die Parteien wiederholten nun die Anträge aus der mündlichen Verhandlung vom 07.11.2024 (Blatt 362b d. GA), das ist auf Klägerseite aus dem Schriftsatz vom 08.08.2024 (Bl. 272 ff. d. GA.) und auf der Beklagtenseite Klageabweisung.
Die Beklagtenvertreterin trägt vor, dass ihr der jüngste Schriftsatz der Klägerseite erst gestern zugegangen ist. Sie bittet insoweit um Schriftsatznachlass auf neues tatsächliches Vorbringen in diesem Schriftsatz und außerdem zu dem heute vorgelegten Schreiben. Der Klägervertreter bittet in diesem Zusammenhang um Stellungnahmefrist auf die heute im Termin erteilten Hinweise.
Beschlossen und verkündet:
1. Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme auf neues tatsächliches Vorbringen im Schriftsatz der Klägerin vom 05.06.2025 sowie in dem heute überreichten Schreiben mit Datum vom 26.01.2025 binnen zwei Wochen ab dem heutigen Tage, d. h. bis zum 26.06.2025, eingehend durch Schriftsatz beim Landgericht Köln.
2. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Inhalte der heutigen mündlichen Verhandlungen binnen zwei Wochen ab Zustellung des Sitzungsprotokolls.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
Donnerstag, den 31.07.2025, Raum 1747, 14:00 Uhr.
Dr. Barth
Für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonträger
Onay, Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Landgericht Köln
Luxemburger Str. 101
50939 Köln
24.06.2025
14 O 307/23
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Ich nehme zu Sitzungsprotokoll Stellung:
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- Ich übertrug Reiner Hömig 1977 die Musikproduktion in meinem Namen und zu meinen Konditionen vorzunehmen.
- Er suchte sich ein Studio in Düsseldorf und unterrichtete mich telefonisch darüber, was das Studio kosten würde und über die möglichen Kosten der Gesamtproduktion, um mein Einverständnis abzurufen.
- Das angeblich der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht das Lied eingesungen haben soll, ist mir schleierhaft, da er dafür sein Honorar erhielt. Herr Bandosz, den ich selbst nie begegnet war, wusste aber genau, wer ihn seinerzeit das Studiohonorar gezahlt hatte. Er rief mich Mitte der 90-ziger Jahre an und meinte, ob ihn nicht mehr Geld zustünde. Ich verneinte dies in Unwissenheit des Erfolges des Liedes, da er als Studiosänger agiert habe und dafür sein Honorar erhalten habe.
- Ebenso sollen der Seniorenclub des BVBs nicht das Lied eingesungen haben. Dies scheint mir fremd und unglaubwürdig.
- Herr Hömig selbst verzichtete angeblich auf sein Honorar von mir, dass er sich über den von mir generierten Verkauf von 20.000 Vinyl-Singles über die fällig werdenden GEMA-Vergütungen zuführte. Dies ist ein Beleg, dass er und die Musiker nicht von ihm für ihre Studioarbeit letztendlich honoriert wurden, weil er schon darauf bedacht war, sein und das Honorar der Musiker mir in Rechnung zu stellen, wenn gleich dies für Herrn Hömig über die GEMA-Vergütungen abgewickelt wurde und die Musiker zur Endabrechnung von mir. Ich, Manfred Wehrhahn, bin für alle Aufwendungen und Kosten eingestanden.
- Herr Hömig mag die Studiomusiker ihr Honorar per Quittung aus seinem Butjer ausgezahlt haben, die aber später zur Abrechnung von mir erstattet wurden.
- Dass der Seniorenclub und der Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied nicht eingesungen haben sollen, was erst jetzt geäußert wird, halte ich für eine Schutzbehauptung, die nach 45-zig Jahren durch die Zustimmung und keines Widerspruches meiner angeblichen Rechtsverletzungen nie mir zugetragen wurde. Dass er jetzt damit rauskommt, hat die Absicht, mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte entziehen zu wollen. Die Rechte habe ich, die Herr Hömig zur Klage gegen die GVL mit den notwendigen Fakten und Daten zur Klage und meiner Rechteinhaberschaft gerade ermöglichte. Die vorgenannte Behauptung, dass der Sänger und der Seniorenchor nicht selbst das Lied eingesungen haben sollen, was erst jetzt nach 47-zigen vortragen wird, halte für eine Lüge.
- Es gab keinen damaligen Grund dafür, dass Herr Hömig Kosten für Musiker usw. von sich aus übernahm. Diese Äußerung kommt 47-zig Jahre nach der Veröffentlichung des Liedes unter der Absicht, die Nutzungs- und Verwertungs-rechte mir zu entziehen. Ich sehe den Verdacht falscher Aussagen, die sich nach diesem Zeitraum eröffnen, weil Belege vernichtet und Zeugen verstorben sind und so diese Variante der Studioproduktion dies erlaubt.
- Die Wahrheit ist, dass alle Kosten und Aufwendungen von mir getragen wurden und die Rechtezustehen. Herr Zimmermann hatte nur die Idee alles andere der Planung, die Herstellung des Masterbandes, der Vinyl-Single-Pressung, Bemusterungen und die Promotion habe ich vollzogen.
- Das Landgericht Köln im Strafverfahren gegen Jan-Peter Fröhlich stellte fest, dass, wenn der LC-Code, GEMA usw. auf dem Label angegeben werden, ist die Rechtslage klar. Dies ist hier das Label „NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn.
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