Die GEMA rechnete pauschal wie folgt ab:

1 Kontingent sind 1 bis 150 Personen! 1 Kontingent kostet an Vergütung etwa 26,– € für die 12 immer wiederkehrenden selben Fanlieder. Das Repertoire ist also klein und beständig. Es macht keine Mühen noch Aufwendungen nutzungsbasiert diese zu erfassen und zu vergüten.

Die, die sich über die Pauschale diese Vergütungen zur Intonierung ihrer Musiklieder im Mainstream, zumal es nicht ihr Genre und deren Repertoire Fußballvereinslieder überhaupt nicht sind, haben sich seit 1977 diese Vergütungswerte zugeschanzt.

1 Kontingent unterliegt zeitlich periodischen schwankenden Vergütungshöhen, die in Inflations- und Währungswert etwa gleichbleiben. Zuletzt um die 26,– € bis 27,– €.

Das Dortmunder Stadion fast 81.000 Fans!

Die Rechnung:    

81000 * 27,83 €
150                              = 15.028,20 €, die der BVB an die GEMA pro Heimspiel abgeführt hat und weiterhin abführt.

Borussia Dortmund      Alle Spiele Heimspiele

Spiele insgesamt           15                   8

Ca.15.028,20 € * 8 = 120.225,60, — € pro Saisonstatistik Vergütungen an die GEMA!

Bei den Auswärtsspielen soll das Lied „Heja BVB“ auch intoniert werden.

Von dieser Summe 120.225,60 €, die die GEMA für im Schnitt 12 intonierte Lieder erhält, erhält die GVL 20%! Macht 24.045,12 € innerhalb 1 Spielsaison, wobei noch zu klären wäre, ob diese intonierten Lieder alle GEMA und GVL lizensiert sind!

Für ein Lied pro Heimspielbeträgt macht dies 15.028,20 €an die GEMA geteilt durch 100 * 20 = 3.005,64 € für die GVL Es werden im Durchschnitt 12 Lieder intoniert, so macht dies pro Lied 250,47 € pro Heimspiel, wenn sie überhaupt GEMA und GVL lizenziert sind. Unser Lied Heja BVB wir 2 Mal intoniert, dies macht 500,94 €.
Es gibt 8 Heimspiele pro Saison dies macht dann 4.007,52 €.

Nehmen wir 47-zig Jahre, seitdem dieses Lied „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion intoniert wird, beträgt der finanzielle Schaden ohne Zins und Zinseszinsen und Schadensersatz

188.353,44 €

Dies ist die nicht ganz durchschaubare Vergütungshöhe, die den Unberechtigten bzw. den Minutenwerten aus dem Mainstream zugeschlagen wurde. Den angemessenen und verhältnismäßigen Vergütungsansatz hat die GVL nie errechnet bzw. analysiert. Hier sind 2 hochwertige Kultur schaffende Komponenten nämlich Musik und Fußballvereinslieder der 1. und 2. Bundesfußballliga zu vereinen und zu berücksichtigen

Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten und unsere zeitlichen Aufwendungen wie Zins und Zinseszins. von 60.000,– €! Hinzu kommt noch ein Anspruch auf Schadensersatz!

Manfred Wehrhahn

Diese umfassenden Informationen hat uns Herr Reiner Hömig, Urheber des Liedes Heja BVB, unter Zeugen von Gregor Arz, Dr. Besau und meiner Person im Cafe Rosenow, damals noch am Heumarkt zu Köln, zugetragen, die er vom Stadion-Sprechen, Herrn Dickel, zu seinen Recherchen wegen der Verweigerung seiner GEMA-Vergütungen erhalten haben will.