Die CDU/CSU, FDP und SPD verletzen unsere Verfassung, wenn sie durchsetzen, dass rein nach dem Lohnabstandsgebot z. B. Hartz IV-Leistungen gewährt würden. Der ruinöse und pervertierte Arbeitsmarkt haben dazugeführt, dass die Arbeitskraft in einigen Bereichen nichts mehr wert ist. Mit redlicher Arbeit kann man häufig nicht einmal mehr sein Existenzminimum erwirtschaften! Es ist bisweilen weniger als die Sozialleistungen!
Mit dem Lohnabstandsgebot bezeichnet man die Forderung, dass Einkommen, die als Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld gewährt werden, deutlich unter den Einkommen liegen sollen, die in den unteren Lohngruppen am Arbeitsmarkt erzielt werden können. Würden hiernach tatsächlich die Sozialleistungen berechnet, müssten diese Leistungsbezieher in noch gravierendere physische und seelische Not leben und in einem verheerenden Elend dahinvegetieren! Die Würde des Menschen würde nicht mehr nach den unserer Verfassung innewohnenden Ansinnen gewährt sondern vollständig entzogen! Der Leistungsbezieher würde ausgegrenzt und aus der Gemeinschaft verbannt!
Die Leistungen müssen erheblich angehoben werden, wenn sie den gesetzlichen Ansprüchen gerecht werden sollen. 359,– € monatlich für den Einzelhaushalt an Nahrung (Waschmittel, Sanitäre- und Hygienemittel), Arznei- und Praxisgebühren, Bekleidung, Telefonkosten, Strom, Möbel …, kleinere und größere Anschaffungen und ein individueller altersbedingter Bedarf und die kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind erheblich zu gering. Von 11,96 € am Tag soll alles bestritten werden! Das geht nicht!
Mit ursächlich für die Problematik in Deutschland ist die EU mit den unsinnigen Osterweiterungen und ihren Asylbestimmungen. Deutschland ist so gut wie pleite, da es in erster Linie als Weltsozialamt funktionieren muss.
Diese Verfassungsverletzungen werden nicht deswegen legal, weil diese Klientel keine Lobby hat und weil man ihr deswegen das Leben entziehen kann! Der Leistungsmissbrauch ist nicht zu dulden aber auch nicht pauschal zu unterstellen. Das Eigenengagement zur Notbeseitigung ist zu fordern und zu fördern! Die Leistungsbezieher werden aber grundsätzlich diskriminiert, stigmatisiert und ausgegrenzt! Dies ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar! Die Bundesregierung spricht immer von Fordern und „Fördern“! Mit dem Fördern hat es nur seine Not! Ältere Leistungsbezieher werden aufs Abstellgleist verbracht und vegetieren ein ödes und leeres Leben!! Selbst der Tod darf nichts mehr kosten; sie werden verbrannt und verscharrt, wie einst die Juden!!!
Manfred Wehrhahn