Ich kann es selbst nicht glauben, aber die deutsche Justiz ist kriminell. Richter und Staatsanwälte verletzen das, was sie schützen und vertreten sollten, nämlich unsere per Verfassung garantierten Rechte!  Die deutsche Justiz ist staatsfeindlich! Ein Verbrechersyndikat regiert Deutschland!

Es werden Straftaten von Kollegen gedeckt, das Recht gebeugt und das Recht gebrochen! Deutschland ist weder ein Recht- noch ein Sozialstaat!

Meinen Eilantrag zur Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten wurde von Verwaltungsgericht Berlin VG 33 L 350.12 gegen die Bundesrepublik Deutschland vertr. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestag abgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Ein Eilbedürfnis und ein Anordnungsgrund bestehen nicht.

Der Antragsteller rügt die Verletzung seiner Grund- und Menschenrechte, die Verweigerung existenzieller Lebensgrundlagen, die Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten, die Unterlassung politischer und wirtschaftlicher Verfolgungen ….

Der Antragsteller hat bereits ein Eilbedürfnis nicht dargelegt und ein solches ist auch nicht erkennbar.

Auch ein Anordnungsanspruch für die begehrten Maßnahmen besteht bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung nicht. Soweit der Antragsteller begehrt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren wiederherzustellen und zu sichern sowie Wiedergutmachung oder Schadenersatz zu gewähren, und er damit auf den Erlass entsprechender Gesetze abzielt, besteht keine Anspruchsgrundlage. Der Bundestag ist zwar gemäß Art. 77 Grundgesetz (GG) – neben dem Bundesrat – für die Verabschiedung der Bundesgesetze zuständig. Hierzu zählen auch der Erlass und die Änderung der gerichtlichen Verfahrensgesetze, wie etwa der Zivil- oder Strafprozessordnung.  Ein Anspruch eines Einzelnen auf Erlass bestimmter (Änderungs-) Gesetze bzw. auf gesetzgeberisches Handeln besteht jedoch nicht.

Sollte das Begehren des Antragstellers dahingehend zu verstehen sein, dass er aufgrund bestehender Gesetze von der Antragsgegnerin verlangt, ihm in seinem Einzelfall ein Wiederaufgreifen der von ihm geschilderten staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren und/oder ihm Wiedergutmachung oder Schadenersatz zu gewähren, verkennt der Antragsteller, dass die Anwendung der Gesetze auf den Einzelfall nicht Aufgabe des Gesetzgebers ist. Ein Anspruch gegenüber der Antragsgegnerin besteht daher auch soweit nicht.

Prozesskostenhilfe war mangels Erfolgsaussichten des Antrages gemäß $ 166 VwGO i. V. m. $ 114 Zivilprozessordnung (ZPO) zu versagen.

Der Leserbrief in der „Süddeutschen Zeitung“ war kurz, aber deftig. Erst stellte sich der Verfasser vor, als langjähriger Richter (1973 bis 2004) am Landgericht Stuttgart. Dann legte er jede richterliche Zurückhaltung ab und ging mit seiner Zunft ins Gericht.

In seinen dreißig Berufsjahren, schrieb Frank Fahsel aus Fellbach, habe er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt“. Ebenso seien ihm zahlreiche Richter und Staatsanwälte begegnet, „die man schlicht kriminell nennen kann“. Die seien aber „sakrosankt“ gewesen, weil sie von oben gedeckt wurden. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke“, bilanzierte der Pensionär Fahsel (Jahrgang 1939) abschließend, „dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,meinesgleichen'“.

Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative.

Ich greife die Justiz wegen ihrer kriminellen Verfehlungen an, sie will aber ohne parteiisch zu sein, gegen sich selbst urteilen. Wie sich zeigt, wie meinerseits kritisiert, im Tenor, dass keine Erfolgsaussichten, kein Rechtsanspruch … bestehe, keine Eilbedürftigkeit vorliege … auf die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte vom Deutschen Bundestag, die hier missbraucht und missachtet werden! Man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass ich meine Rechte bzw. die Grund- und Menschenrechte in einem kriminellen von mir massiv kritisierten juristischen Milieu finden kann. Der Deutsche Bundestag muss die Wiederherstellung eines ordentlichen Rechtssystems gewährleisten. Hierauf gibt es sehr wohl einen Rechtsanspruch! Es muss unterstellt werden, dass die Legislative und Judikative diese kriminellen Rechtsverletzungen gemeinsam aushecken bzw. verabreden und durchführen!

Es werden Straftaten gegen uns, die motionFX GmbH, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn verübt, die uns einen großen finanziellen und wirtschaftlichen Schaden bewirkten, die von der Justiz gedeckt werden und von den Staatsanwaltschaften nicht ermittelt werden.  Wir werden politisch verfolgt! Und Deutschland duldet diese Straftaten, nein, deckt sie und bedingt sie gar! Trotz offensichtlich Herr Härtl sich nicht verhört haben kann zu einer moderierten Siegerfolge, da er, wie er sich verhört haben soll, die Urkunde erhält, weil der Siegertitel keiner kennt und selbst der Sieger nicht, weil der Gutachter den Gegenweis als wertlos erkennt, … stellt die Staatsanwaltschaft nach über zwei Jahren fest, dass Herr Härtl sich verhört hat. Es gab 5 Kameras, die die Veranstaltung aufgenommen haben, es gab die Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes, die die richtig falsche Urkunde aushändigten … Nein, diese Hinweise, die gerade auf kriminelle Machenschaften, auf Lug und Betrug hinwiesen, griff die Staatsanwaltschaften  nicht auf.

Dem Verwaltungsgericht Berlin liegen 2 * 3 Ordner vor, die den gesamten Inhalt  dreier gerichtlicher Verfahren dokumentieren.  Nein, per Gesetz und Recht duldet Deutschland die gegen uns gerichteten Verbrechen, Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Die Parteien im Deutschen Bundestag sind wegen ihrer staatsfeindlichen Handlungen bzw. wegen Duldung dieser gravierenden Verletzungen sofort zu verbieten!

Am 7.11.2012 stand die Gerichtsvollzieherin vor meiner Tür, um eine seit 1993 nicht mehr verfolgte Forderung der Deutschen Bahn von heute ca. 350,– € beizutreiben.  Warum jetzt? Trotz der Gläubiger eigentlich in Untätigkeit vorgab, auf diese Forderung verzichten zu wollen! Ich habe meine Zahlungsunfähigkeit bekundet und habe Vollstreckungsgegenklage eingelegt.

2 Tag später, was für ein Zufall, erhielt ich den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin. Eigentlich sollte man hier keine Verwicklung mutmaßen. Allerdings, wenn man weiß, dass zu diesem Beschluss ein Rechtsmittel nur unter Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten möglich ist, der natürlich zu honorieren ist, war schon wesentlich für die Verfolgungsorgane zu wissen, ob ich hierfür das Geld werde aufbringen können, um durch die Instanzen zu marschieren.

Erst vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichthof mag man sich der Sache tatsächlich annehmen.

Wenn das Verwaltungsgericht deswegen annimmt, dass ich diese finanzielle Aufwendung nicht würde Stämmen können zumal ja auch die Vollstreckung gegen Dr. Scheffler hinausgezögert wird, damit wir nicht zu Geldmittel finden, mögen die strategischen Absichten nicht aufgehen. Der Deutschlandclan lässt grüßen!!!

Es wird einfach dem dummen Volk Kritik zu z. B der Problematik  Immigranten so dargestellt, dass es aus der rechten Ecke käme. Dass die Kritik teilweise auch begründet ist und dass für das teilweise negatives Image gewisser Volksgruppen diese selbst schuldhaben, wird bewusst außenvorgelassen. Und ein Großteil des Volkes glaubt dies. Ja, Arsch huh und Zäng ussenander aber gegen die, die dieses Land regieren. Die Wirtschaft und das Geld! Die Gefahr, dass Grund- und Menschenrechte in Deutschland verletzt werden,   besteht nicht am rechten Rand sondern im System selbst! Kritik an diesem verbrecherischen  System wird propagandistische rechts angesiedelt! Das Volk erkennt nicht, wo die Gefahr wirklich steckt! Eben eine großartige Inszenierung, die Deutschland hier bietet.

Dr. Scheffler beging, um diese Machenschaften zu decken, Mandatsverrat! Er erklärte einfach das streitige Video unstreitig! Hieraufhin verloren wir den Prozess! Damit hatte man die Kuh vom Eis. Wir haben jetzt zwar einen Vollstreckungstitel von fast 7.000,– € gegen ihn, aber es wird nicht vollstreckt bzw. versteht er es immer wieder sich dieser Vollstreckung zu entziehen! Mit Lügen und Tricks wie mit Lug und Betrug und Geld und Popularität erreichst du alles. Wenn das das ist, was dieses System ausmacht, muss man sich nicht darüber wundern, dass das Volk auch rechtsradikale Parolen in die Sphären schleudert.  Jedenfalls sind die, die sich hierüber aufregen, keinem Deut besser, wenn gleich raffinierter, gebildeter und angesehener. Alles verstehen, heißt alles verzeihen.  Vielleicht sollte man hier mal den Dialog wagen, bevor man ebenso in Schubladenmentalität polarisiert.

Also, ein Eilbedürfnis und ein Anordnungsgrund auf die Einhaltung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten bestehen nicht! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wenn das in China oder sonstwo entschieden würde, würde hier darüber hergefallen, aber in Deutschland, dem Vorzeigeland in Sachen Recht und Sozial, interessiert es die öffentlich-rechtlichen Sender nicht, was hier tatsächlich passiert!

Deutschland ist in ernster Gefahr seine Freiheitsrechte zu verlieren, wenn sie nicht schon verloren sind! Und diese Verbrecher wählt ihr! Ihr macht Euch mitschuldig!

Manfred Wehrhahn