Der Hit-Lieferant Reiner Hömig, der für Bläck Fööss, Wolfgang Petry, Jürgen Drews, Mireille Mathieu u. w. Künstler Hits komponiert, getextet und produziert hat, will seinen Rechteverwerter, Manfred Wehrhahn, zum Lied „Heja BVB“ , die Rechte, die er seit 1977 inne hat, jetzt nach fast 50-zig Jahren entreißen, um die GVL vor Klagen und Schadensersatzforderungen zu schützen.
Dass in meinen Namen und zu meinen Kosten produzierte und gefertigte Lied „Heja BVB“, damals von Herrn Hömig komponiert, getextet und produziert, meint heute, trotz er meine Klage gegen die GVL positiv bedingte bzw, überhaupt erst ermöglichte, dass er mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte nie zugesprochen habe.
Er fuhr vor Jahren ins Dortmunder Stadion und sprach mit Herrn Dickel, den Stadionsprecher, über die Gründe, warum er keine GEMA Vergütungen und ich keine GVL Vergütungen zur öffentlichen Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion erhalten habe. Er erfuhr, dass der BVB an die GEMA etwa um die 13.000,— € pro Heimspiel zahlt. Davon erhält die GVL von der GEMA 20% für im Durchschnitt 12 intonierte Vereinslieder, die durchweg wohl nicht alle GEMA lizensiert sind. Dies streitet er heute ab, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte erworben habe.
Herr Hömig informierte mich unter Zeugen zu seinem Engagement darüber, was er im Stadion erfahren hatte. Was sollte es ansnsten für Gründe geben, uns: Dr. Besau, Gregor Arz und mich darüber zu informieren, als dass ich ebenso in meinen Rechten verletzt und geschädigt wurde, wie Herr Hömig selbst. Dies ist ein Zugeständnis, dass er auch davon ausging, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte habe. Wenn Dinge rechtswidrig oder unreif damal zustande gekommen sein sollten, weil Herr Hömig in Rechtsunkenntnis, wie ich, Vereinbarungen einging oder duldete, muss er sich dies selbst zurechen, da er sich über einen Rechtsanwalt hätte schlau machen können. Übrigens liegt hier eine Verjährung vor. Herr Hömig kann nicht in Duldung meiner Verwertung des Liedes nach fast 50-zig Jahren ankommen, nach dem Zeugen und Unterlagen nicht mehr gegeben sind, die eine Offenlegung an Beweisen verweigern, dass die Produktion von seiner Crew ohne den Sänger Karl-Heinz Bandosz und ohne den Seniorenchor des BVBs erfolgte und die Crew sei durch ihn bezahlt worden, was zutreffen mag, aber mir später in Rechnung gestellt wurde. In dieser Form der unbewiesenen unrechtmäßigen Behauptungen sperrte die GVL bereits seit 2016 im Jahreswert von etwa 6,5000,– € über das zweifelhafte Formular „Direktvergütung“ zugesagte Vergütungen. Das monopolistische Machtbusiness Musik kann zu einer unbewiesene Behauptung Vergüten vorenthalten, die hohe Vergütungsansprüche über Jahre einfach verweigert ohne einen nachgewiesenen Grund, um die Kritiker zu den z. B. Musikcharts-Regeln zu vernichten. So werden Realitäten zu Gunsten der GVL verdreht. Es wird ein böses Spiel gegen mich inszeniert. Herr Hömig hat keinen wirklichen Beweis vorgelegt, der ihm die Verwertungsrechte zusprechen würde, und selbst wenn, hat er sie an mir bzw. dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ übertragen. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass das Verfahren eine ganz andere Absicht trägt, als sich die Rechte nur aneignen zu wollen, nämlich mich zu zermürben, finanziell zu ruinieren und mundtot zu machen. Die Rechtsanwälte sind die Gewinner der ganzen inszenierten Verfahren, weil sie sich hieran bereicht haben. Recht spricht bisweilen kein Recht, sondern zerstört Leben und Existenzen. Alles im Namen, so das Bundesverfassungsgericht, das auf meine Vrfassungsbeschwerde zur Klage gegen die GVL bis heute nicht reagiert hat, des Volkes und nach rechtsstaatlichen Gepflogenheiten.
Herr Hömig wies vor seinen Aussagen bewusst und strategisch gewollt, daraufhin, dass er zu seiner Corna-Erkrankung 3 Monate in Koma lag und danach 5 Hirnin-farkte und folgend Mandelkrebs hatte. Dies soll und kann, wenn zu seinen Aussagen Unwahrheiten zutage treten würden, auf diesen Erkrankungen hinweisen und müsste seiner gesundheitlichen Situation zugerechnet werden. Es hätte ein Gutachten eingeholt werden müssen, ob die Hirnleistung von Herrn Hömig den Anforderung gerecht wird. Diese strategisch gut inszenierte Vorgehensweise, die mir die Rechte wegnehmen können und seine möglichen unwahren Aussagen schützen, kann die Wahrheit nicht feststellen. Wer einen solchen verheerenden nicht ohne Folgen einhergehenden Krankheitsverlauf hinter sich hat, muss in der Wahrnehmung und zu seinen Erinnerungen eingeschränkt sein zu mindestens kann der Erkrankte dies nicht selbst diagnostizieren, ob er zu diesen Anforderungen fähig ist. Herr Hömig war nach meiner Wahrnehmung ein Wrack, um Jahre gealtert und stark angeschlagen, dass er eigentlich nicht ernehmungsfähig erschien. Ich habe gegen seine gemachten Falschaussagen Strafanzeige eingelegt. Mal sehen, wie sie wiederholt von der Staatsanwaltschaft legitimiert wird.
Herr Hömig hat nicht die Idee gehabt, den BVB ein Vereinslied zu kreieren noch die Umsetzung selbst vorzunehmen, da er die Voraussetzungen nicht bedienen konnte. Herbert Zimmermann hatte die Idee, die ich realisieren sollte. Es bestand kein Anlass, dass Herr Hömig die Musikproduktion auf seine Kosten übernahm. Wie er selbst sagt, habe er für mich damals gearbeitet. Es spielt auch keine Rolle, in wieweit Herr Zimmermann mit mir geschäftlich verknüpft war. Herr Zimmermann hat mir seine Idee übertragen und hatte den Kontakt zu Herrn Hömig als Komponist und Texter zur Realisierung seiner Idee im Ansinnen, dieses Lied auf NEW BLOOD Schallplatten zu veröffentlichen, in meinem Namen genutzt.
Herr Hömig hat mir alle Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen, in dem er mir das gefertigte Masterband übertrug ohne Angaben von Änderungen in der Besetzung: Karl-Heinz Bandosz und den Seiorenchor des BVBs. Er hat das 1977 geschaffe Werk bis 2023 auch nie moniert. Üblichweise produziert ein Produzent eine verwertbare Komposition aus freien Empfinden, dass der, der die Musikproduktion, wie das Studio, die Musiker, den Sänger usw., selbst bezahlt und organisiert. Er bietet dieses Werk der Musikindustrie zur Verwertung an und erhält dafür eine Geldleistung und/oder zum Verkaufserfolgs des Liedes Lizenzen. In dieser Form sind die Rechte an dem Lied übertragen und kann von Jedermann gecovert werden. Ein abhängiger Produzent, der im fremden Namen und deren Kosten ein Lied produziert, hat keinen Anspruch auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte der Erstveröffentlichung. Er hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte in Übergabe des Masterbandes zur Veröffentlichung auf ein Label, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen getrofffen wurden, ohne irgendwelche schriftlichen vereinbarten und einschränkenden Konditionen aushändigt, erhalten und sind die Rechte an das Label übertragen. Ich habe alle Kosten getragen und die ganze Produktion des Liedes erfolgte in meinem Namen und zu meinen Konditionen. Lizenzvereinbarungen bezüglich der Verkaufsumsätze gab es nicht. Es ist mein Werk, das den Urheber über seine GEMA-Vergütungsansprüche würdigt, aber die Musikproduktion, deren Vertrieb und die Promotion, unterlag dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“! Der Vertrag kann nur soweit gekündigt werden, wie der Vertrag der Nutzung und Verwertung nicht folgt.
Er behauptet gar, dass er nicht für mich gearbeitet habe. Was einen Buchartikel widerspricht, in dem er genau dies behauptet, und er und nicht ich die Kosten der Musikproduktion des Liedes getragen habe und seine Crew von Musikern, wie Wolfgang Petry, den Chorcharkter in mehrfacher Wiederholung des Songs durch die Crew eingesungen habe und von Herrn Hömig dafür bezahlt wurden, was zutreffen kann, aber später mir in Rechnung gestellt wurde. Es scheint unglaubwürdig, dass ich den Sänger Karl-Heinz Bandosz ein Honorar zahlte, der eigentlich, wie Herr Hömig behauptet, überhaupt nicht im Studio gewesen und nicht das Lied eingesungen haben soll, wie der Seniorenchor. Die Musikproduktion müsste ebenso begutachtet werden, um zu ermitteln, ob nach den Angaben von Herrn Hömig die Produktion so stattgefunden hat, wie er behauptet. Er vergisst aber, dass er mir die Musikerhonorare später in Rechnung gestellt hat. Der Sänger Karl-Heinz Bandosz sei nicht, wie der Seniorenchor des BVBs, im Studio anwesend gewesen. Er will damit glaubhaft machen, dass rein seine Crew das Lied zu seinen Kosten das Lied und die Musik gefertigt haben und somit die Nutzungs- und Verwertungsrechte seit 1977 er habe, und nicht ich. Mit der Masterbandübergabe werden die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den ausgehandelten Konditionen übertragen. Hier wurden keine einschränkenden Konditionen vereinbart, da Herr Hömig für mich gearbeitet hatte und er selbst nie den BVB von sich aus dieses Lied geschaffen hätte. Dr. Andryk vermarktet mein Lied „Heja BVB“ mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz bereits auf allen Downloadportalen und scheint die Rechte an EA-Sports für 3 Jahre in Wert con 15.000,– Doller übertragen zu haben unter seinem Label: Papilio Records.
Herr Hömig hat selbst zum Synchronisationsstreit (Filmrechte für Werbevideoclips) zum Lied gegenüber EA-Sports vor Jahren die damals noch unstreitigen Nutzungs- und Verwertungsrechte für weitere 3 Jahre gleich ohne Beanstandungen mit freigegeben. Herr Hömig hat wider seiner heutigen Behauptungen selbst die heute im Streit stehenden Rechte an EA-Sports unter meinem Label übertragen. Er war über alle Sampler Veröffentlichungen des Liedes als CD, DVD, Download und Streaming informiert gewesen. Er gab Interviews mit Herrn Hömig in den Medien mit Hinweis auf meine Person als Verwerter des Liedes.
Dieser Streit war erst entstanden, nachdem Herr Hömig einen Rechtsanwalt wegen seiner schweren Corona Erkrankung mandatiert hatte, der selbst Labeleigner ist. Er hat Kontakt zur Beklagten GVL und scheint Handlager-Ambitionen zu haben und ließ sich wohl unter Druck instrumentalisieren. Ich hatte über die Jahre ein einvernehmliches Verhältnis mit Herrn Hömig. Er scheint unter Businessdruck gesetzt worden sein, weil er eine 180 Gradwendung hingelegt hat, die früher kooperativ, freundlich und verständnisvoll war und heute total gegen mich gerichtet scheint und auch unwahre Behauptungen zu meinem Schaden vollzieht.
Warum dieser Nebenschauplatz zur GVL-Klage!
Der inszenierte Streit mit Herrn Hömig hat den Inhalt, mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied aus dem Jahre 1977 zu entziehen, nach dem ich auf seine Recherchen hin Klage wegen Verweigerung der Vergütungen gegen die GVL eingelegt hatte und mir durch die hohen Gerichts- und Anwaltskosten den Rechtsweg meint verbauen zu können, damit die GVL aus dem Betrugsvorwurf rauskommt, denn, wenn mir die Rechte entzogen würden, wäre die Klage gegen die GVL hinfällig. Gelingt dieses Spiel, wäre die GEMA und die GVL aus dem Betrugsvorwurf fein raus und bräuchte mir keinen Schandensersatz gewähren, meinen sie. Zu meinerseits hieraufhin kritischen Veröffentlichungen zum Sachverhalt über www.dutschlandclan de, in denen ich Wahrheiten verbreitet hatte und ich diese auch beweisen hätte können, aber das Gericht dies nicht nachkam, wurden mir diese Äußerungen untersagt, zu äußern unter Strafandrohungen und Gerichtskosten. Ich soll fertig gemacht werden inklusive der Justiz und zum Schweigen gebracht werden im Stil eines Rechtsstaates. Wir sind kein Rechtsstaat mehr, was man erkennt, wenn man in die Tiefen des Systems eindringt. Hier herrschen subtilere und hinterhältigere Machenschaften wie in Nordkorea, aber sich wegeen des Ukrainekrieges bzw. Putins Krieg aufregen. Er Westen ist kein deut besser bzw. eher das Gegenteil
GVL
Die GVL hat das Verfahren vor dem Landgericht Berlin verloren, auch wenn das Verfahren nicht rechtskräftig wurde, das die pauschale Abgeltung der Vergütungen zur öffentlichen Intonierung von Musikliedern in der 1. und 2. Bundesfußballliga für rechtswidrig erachtet und die Verteilungspläne für nichtig erklärte. In dieser Form werden Unberechtigten, wie Labels und Künstlern aus dem Mainstream und Musikcharts Vergütungen gewährt, deren Genre und Repertoire diese Lieder überhaupt nicht sind und ihnen nicht zustehen können und konnten. Ich nenne dies Betrug! Im Weiteren ist den Bundesliga-Fußballvereinen zuzumuten, die wenigen vor allem immer die gleichen und seben wiederkehrenden Liedern nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten, damit die tatsächlichen Berechtigten ihren im Charkter eines mafiösen Vergütungsanspruches erhalten. Es handelt sich um einen Skandal, der die GEMA, die GVL die 1. und 2. Bundesfußballliga und die Aufsichtsorgane, das Patent- und Markenamt, wie das Bundeskartellamt betrifft.
Die zum Landgerichtsverfahren in Berlin Zuordnung von Dr. Andryk war unzulänglich, weil es grundsätzlich nicht um die Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ im Allgemeinen ging, sondern grundsätzlich um die Frage, ob die in Stadien der 1. und 2- Fußball Bundesliga dort intonierten Musiktitel pauschal abgegolten werden dürfen. Ich hätte auch ohne Vergütungsansprüche aus dieser Klientel gegen die GVL klagen können, weil ich soweit, dass ich mich in diesem Genre geschäftlich betätigen wollte, mich in meinen Rechten verletzt finde. Die Kosten von 45.000,– € alleine zu den Gerichtsverfahren mit Herrn Hömig in Rechtsvertretung von Dr. Andryk und unseren Anwaltsaufwendungen usw. gegen mich, haben uns, Gregor Arz und mich, ruiniert, in finanziellen massiven Schwierigkeiten getrieben. Sie haben schwerwiegende physische und psychische Schäden bewirkt. Die rechtswidrig inszenierten Gerichtsverfahren waren unberechtigt und nur deswegen inszeniert worden, um uns zu ruinieren und wurden vom Gericht einfach durchgewunken.
Viele Urheber und Verwerter von Fußball- und anderen Vereinsliedern wurden/werden seit mindestens 1977 um ihre ihnen zustehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte betrogen.
Am 29. Augst 2025 ergeht Urteil am Landgericht Köln in der Sache, darum, wer hat tatsächlich nach fast 50-zigen Jahren in Duldung meiner Rechtsverwertung die Verwertungsrechte. Bisher ich in Zustimmung und Begünstigung durch den Urheber und Produzenten. Unter heute nicht mehr nachweisbaren Positionen begünstigen heute unwahre Behauptungen, weil sie schwerlich zu widerlegen sind, was möglicherweise zu einem Fehlurteil führen soll, die Rechtspfindung. Der Richter am Landgericht Berlin hat dies richtig formuliert: „Was will der dennn jetzt noch!“ Gemein war Dr. Andryk, der unrechtmäßig dem Verfahren zugeführt wurde als Streithelferin der Beklagten (GVL). Die Machtsphäre der Musikbraunche scheint unbegrenzt zu sein, weil sie mit den Mainstream eng verflochten ist. Kein Medium interessiert sich für diesen Fall.
Selbst das ich völlig Mittellos ohne Nahrung, Strom, Obdachlos wäre, werde ich selbst in Gefahr auf Leben und Gesundheit keinen Vergleich oder Ähnliches mit Reiner Hömig jetzt noch eingehen, der diese Situation zu verantworten hat, der mein Leben zerstören ließ und dass mein Leben in ernster Gefahr ist. So kann man mit mir nicht umgehen und seine kriminellen Machenschaften überdecken!
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