Bild 001  Ich habe die Musikcharts, die den Wettbewerb auch weiterhin verletzen, über das Kartellamt ändern lassen! Ich führe ein Verfahren gegen die GEZ-Gebühren bis zum Bundesverfassungsgericht und greife grundsätzlich die öffentlich-rechtlichen Anstalten wegen ihrer Parteilichkeit in der Musikauswahl massiv an. Die angefallenen Sendeminuten bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten werden der GVL überhaupt nicht nach den uns vorliegenden Unterlagen gemeldet sondern rein pauschal zur eigenen Verteilung ausgeschüttet, damit kaschiert werden kann, was für Künstler von den GEZ-Gebühren begünstigt werden! Die motionFX GmbH führte Verfahren vor dem Landesgericht Hamburg und vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband. Unser uns vertretender Anwalt begann Mandatsverrat und stellte die wohl gefälschten Beweismittel unstreitig. Wir haben den Prozess unter hohen Kosten deswegen verloren! Derzeit läuft ein Strafverfahren gegen diesen Musikerverband im Stiftungsvorstand, Prof. Dr. Andreas Beyer, Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier, RA Wolfgang Paul (stellv. Vorsitzender), RA Markus Roscher, Ole Seelenmeyer (Vorsitzender) und im Stiftungskuratorium u. a. Dr. Günter Gerhardt, Dieter Thomas Heck, Markus Schächter (ZDF Intendant).

Ich bin ebenso politisch engagiert und behaupte, dass die Bundesrepublik Deutschland weder ein Recht- noch ein Sozialstaat mehr ist und ebenso keine Demokratie als Staatswesen hat sondern eine Diktatur des Kapitals!

Unser damaliger uns vertretender Rechtsanwalt wollte sein Honorar! Dieses Verfahren ist bei Kölner Amtsgericht anhängig und es wurde soweit bereits durch den Vorsitzenden zugestanden, dass dieser sein Mandatsvertrag verletzt hat und sein Mandat zur Unzeit niedergelegt habe. Das Blatt hat sich gewendet! Der Gegenangriff hat Erfolg und entblättert die Machenschaften des Deutschlandclans! Es folgt im Weiteren eine Schadenersatzklage gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband und unseren uns vertretenden Anwalt. Ich bin, wenn man so will, ein streitbarer und soweit unbeliebter Staatsbürger!

Es ist nun leider diesen Verband nicht gelungen, uns durch diese wohl gefälschten Beweismittel zu schädigen bzw. in den Ruin zu befördern, im Gegenteil,  es hat dem Bumerangeffekt ausgelöst. Wenn sich raustellte, dass die Videosequenz wirklich nachgestellt wurde, löst dies einen Skandal aus!

Dies muss der Deutschlandclan natürlich zu verhindern suchen! Die motionFX GmbH und Radar Music müssen weg von der Fläche oder/und die Person Wehrhahn! Gesagt, getan! Es wurden wohl erst einmal Informationen über uns gesammelt. Wir wurden observiert.

Wie immer dies eingefädelt wurde. Die motionFX GmbH (Berater) ging mit der Computer Futures Solutions GmbH (Firma) ein Vertrag ein. Die motionFX GmbH sollte ein zweimonatiges Projekt für eines ihrer Kunden erstellen. Am 11. Mai 2010 begann der Berater durch seinen Geschäftsführer Gregor Arz Vorort für 3 Tage mit der Projektarbeit. Es fielen Kosten der Unterbringung, der Verpflegung und Fahrten an! Die weitere Leistungserbringung erfolgte über das Büro des Beraters.

Wie dem Chatprotokoll über Skype zu entnehmen ist, gab es und konnte es keine Äußerungen des Kunden geben, dass er mit der Leistungserbringung unzufrieden sei. Es gab keine hierfür notwendige Mängelrüge o. ä., die dem Berater eine Nachbesserung gewährt hätte. Im Gegenteil!  Im Chatprotokoll auf Seite 9 äußert der Kunde, dass er mit den Leistungen des Beraters „bisher sehr zufrieden“  bzw. sie super sein! Herr Arz sollte in Sicherheit gewogen werden!!!

Am 8. Juni, dass die 1. Monatsabrechnung fällig wurde, wurde seitens des Kunden gegenüber der Firma geäußert, dass ein Mitarbeiter des Kunden zu 50% die Leistungen des Beraters hätte nacharbeiten müssen und ebenso die angegebenen Stunden nicht zuträfen. Keine Mängelrüge, keine Chance der Nachbesserung! Kein Dialog der Klärung! Hinhaltetaktik, um sein Vernichtungswerk zu vollenden. Es gab natürlich überhaupt keinen Mangel, wie den vorgelegten Beweismitteln einer Daten-CD zu entnehmen ist. Es wurde ein Grund für die Zahlungsverweigerung konstruiert!

Eine Substituierung und Beweislegung der Behauptungen erfolgte natürlich nicht. Die Behauptungen haben zum Ziel, den Berater um seine erbrachten Leistungen von 4.106,40 € und Vertragsleistungen von weiteren 11.638,20 zubringen. Im Weiteren war der Kunde über Tage nicht erreichbar usw. usw. Die motionFX GmbH wurde vertröstet und hingehalten. So wurde erst mit Schriftstück vom 17. Juni, Eingang 18. Juni, das Vertragswerk rückwirkend zum 31. Mai gekündigt. Der geschäftsführende Gesellschafter, Gregor Arz, wurde so zwei Monate gebunden und hingehalten, ohne einen Cent für seine Leistungen und seiner Vertragsbindung zu erhalten! Das sollte doch reichen, um die motionFX GmbH endlich pleite zu kriegen, damit der Spuk ein Ende habe! Es reichte leider nicht!!!

Manfred Wehrhahn