
Telefonisch erreicht man mich nur über das Festnetz. Mein Handy ist kappt: 0221 82823100
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Die Artikel, die ich schriftlich veröffentlicht habe, unterliegen der freien Meinungsäußerung und sie sind weder geschäftsschädigend, nicht beleidigend und nicht Unwahr. Der amerikanische Präsidenten Tump hat Kenntnis über die massiven und schwerwirgenden Rechtsverstösse der Presse- und Meinungsfreiheit u. w. in Deutschland! Helfen Sie mir! Spenden Sie, damit ich mich weiter wehren kann und nicht vom System in den Tot getrieben werde. Es wird mit allen Mitteln versucht mich aus dem Internet zu vertreiben. Es sollen diese Rechtsverletzungen nicht an die Öffentlichkeit.
Wie kann ich Rechtsverletzungen begangen haben, wenn ich nach dem andauernden seit 1977 bestandenen Angaben der Studiobesetzung davon ausgehen musste, dass der vom BVB zu meiner Produktion genannte Sänger Karl-Heinz Bandosz das Lied eingesunden hat, aber nicht eingesungen haben soll, was erst vor einigen Wochen vom Zeugen Hömig so dargestellt wurde! Denn nach den bisherigen Kenntnissen war ich der Produzent und Rechteverwerter des Liedes, weil ich die gesamten Kosten der Produktion übernahm und den Sänger und den Chor des BVBs zur Studioaufnahme verpflichtet hatte.
Spendenkonto:
Postbank Köln
Manfred Wehrhahn
DE29 3701 0050 0129 1485 01
PBNKDEFFXXX
Schon jetzt meinen Dank!
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Zu keiner Zeit des Verfahrens ging es um die Unterlassung von Behauptungen von Rechtsverletzungen meinerseits. Es war auch nicht Klageinhalt, wie die Kündigung zu den Rechten. Ich werde eingeschüchtert und fühle mich bedroht. Die notwendigen Fragen, Analysen und Begutachtungen usw. ging das Verfahren nicht nach. Es hat die widersprüchlichen und gegenüber der falschen Labelangaben zur derzeitgen Rechtslage nicht berücksichtigt, weil sie den Betrug auch durch einen weiteren Betrug begünstigen könnte. Es wurde fast 50-zig Jahre verschwiegenen, dass der Sänger und BVB-Chor nicht gesungen haben sollen und der Chor von der Crew des Herrn Hömig eingesungen wurde, womit Herr Hömig erst jetzt rausrückt, aber mir vorwerfen, dass ich die Rechte deswegen nicht hätte und mit massiven Sanktionen drohen und uns finanziell in Armut und Not so getrieben hat, damit ich mich nicht mehr wehren kann.
Ich werde demnächst Peditionen starten: Freiheit und Gerechtigkeit für Manfred Wehrhah. Ich hoffe, dass Euer Engagement mich in Staunen versetzt!
Ich werde mich auch demnächst an die Vereinten Nationen wenden, weil in Deutschland Zustände herrschen, wie Russland, China und Nortkorea unterstellt wird. Ich habe erneut eine Feststellungsklage beim Landgericht Berlin gegen die GVL eingereicht, die prüfen soll, ob die pauschale Vergütungsabgeltung zu intoniert Musiktitel in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga rechtmäßig ist oder, wie bereits im vorherigen Verfahren festgestellt, dies als rechtswidrig beurteilt wurde und die Verteilungspläne als nichtig.
Zu vielen einseitigen und parteiischen Begründungen, Auslegungen und Behauptungen zum Verfahren wurde ich überhaupt nicht gehört und konnte keine Stellung beziehen. Ich rede sowieo die Unwahrheit, oder! Herr Hömig wurde nach Jahren des Verfahrens erst zum letzten Termin gehört. Erstellte Behauptungen auf, die ich nie zuvor ezur Kenntnis hatte und auch nach meiner Feststellung nicht vorlegen haben. Ich war wie vor dem Kopf geschlagen, weil er mich, da er ja für mich gearbeitet hatte, darüber nie informiert hatte, aber ich konnte mich dazu auch nicht äußern. Die auch noch möglichen Beweise seiner Darstellungen des Studiogeschehens legte er nicht vor, denn es gab angeblich schriftliche Vereinbarungen mit seiner Studiocrew, die er bezahlt haben will und mit der er rechtliche Formalien vollzogen haben will. Er hat mich hintergangen und in den Glauben gelassen zu seinem Verhalten, dass ich die Rechte hätte, aber die 180 Grad-Wendung unterliegt nicht mein betrügerisches verhalten, die er nie munierte, sondern, dass er mir Daten, die er im Dortmunder Stadion gewonnen hatte, mir mitgeteilt hat und jetzt, so hat es den Eindruck, die Suppe auslöffeln muss. Er hatte vor Jahren in einem Interview geäußert, dass er sich nicht mehr daran erinnere, wer alles im Studio war, und dies vor seinen schweren Erkrankungen. Jetzt sind die Erinnerungen wieder da! Was ein Wunder! In dem Verfahren werden Drohungen ausgesprochen und mit bis zu 6 Monaten Gefängnis angedroht. Ich wurde aus Facebook verband. Es wurden unsinnige und Grund- und Menschenrechte verletzt Verfahren inszeniert, um mich zum Schweigen zu bringen und finanziell dadurch ruiniert und ich werde durch Drohgebärden eingeschüchtert, wie man dies Russland vorwirft. Putin und Trump helft mir!
Herr Hömig hat zu keiner Zeit so getan, als hätte er mir die Rechte nicht zugesproch, sondern im Gegenteit alles unternommen, dass ich sie vertreten konnte. Herr Hömig ist selbst Opfer der kriminellen Machenschaft dieses System, von dem Hans-Georg Maaßen sagt:
Die rechtswidrige Austrittsaufforderung und die Ankündigung eines Parteiausschlussverfahrens wegen politischer Meinungsäußerungen sind ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die innerparteiliche Demokratie. Es hat einschüchternde und ausgrenzende Wirkung.
Demokratie heißt auch, dass es auch Parteien im Parlament gibt, die unbequem sein können wie die AfD. Ich bin jemand, der sich grundsätzlich gegen Mauern ausspricht. Man muss mit allen Menschen reden und mit allen Menschen zusammenarbeiten.
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War die RAF eine Befreiungsorganisation?
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Das Urteil des Landgerichtes Köln zur Kenntnis!
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Pressemitteilung
Der Hit-Lieferant Reiner Hömig, der für Bläck Fööss, Wolfgang Petry, Jürgen Drews, Mireille Mathieu u. w. Künstler Hits komponiert, getextet und produziert hat, will seinen Rechteverwerter, Manfred Wehrhahn, zum Lied „Heja BVB“ , die Rechte, die er seit 1977 inne hat, jetzt nach fast 50-zig Jahren entreißen, um womöglich die GVL vor Klagen und Schadensersatzforderungen zu schützen.
Dass in meinen Namen und zu meinen Kosten produzierte und gefertigte Lied „Heja BVB“, damals von Herrn Hömig komponiert, getextet und produziert, meint heute, trotz er meine Klage gegen die GVL positiv bedingte bzw, überhaupt erst ermöglichte, weil er selbst keine GEMA-Vergütungen zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion erhielt, dass er mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte nie zugesprochen habe.
Er hat in Kenntnis un Engagement sich ins Dortmunder Stadion begeben, um zu recherchieren, warum er keine GEMA und ich keine GVL-Vergütungen seit 1977 erhalten. In dieser Form dokumentierte er mir, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte habe. Warum sollten mich über seine Recherchen informieren, wenn er mir die Rechte nicht zugestanden hätte.
Er fuhr vor Jahren ins Dortmunder Stadion und sprach mit Herrn Dickel, den Stadionsprecher, über die Gründe, warum er keine GEMA Vergütungen und ich keine GVL Vergütungen zur öffentlichen Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion erhalten habe. Er erfuhr, dass der BVB an die GEMA etwa um die 13.000,— € pro Heimspiel zahlt. Davon erhält die GVL von der GEMA 20% für im Durchschnitt 12 intonierte Vereinslieder zu jedem Heimspiel, die durchweg wohl nicht alle GEMA lizenziert sind.
Herr Hömig informierte mich unter Zeugen zu seinem Engagement darüber, was er im Stadion erfahren hatte. Was sollte es ansonsten für Gründe geben, uns: Dr. Besau, Gregor Arz und mich darüber zu informieren, als dass ich ebenso in meinen Rechten verletzt und geschädigt wurde, die Herr Hömig mir einräumte, wie Herr Hömig in seinem Engagement zu seinen Rechten selbst ebenfalls betroffen war. Dies ist ein Zugeständnis, dass er auch davon ausging, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte habe. Wenn Dinge rechtswidrig oder unreif damals zustande gekommen sein sollten, weil Herr Hömig in Rechtsunkenntnis, wie ich, Vereinbarungen einging oder duldete, muss er sich dies selbst zurechnen, da er sich über einen Rechtsanwalt hätte schlau machen können. Er hat mit dem Masterband an mir die Rechte übertragen. Übrigens liegt hier eine Verjährung vor. Herr Hömig kann nicht in Duldung meiner Verwertung des Liedes nach fast 50-zig Jahren ankommen, nach dem Zeugen und Unterlagen nicht mehr gegeben sind, um meinen Rechte-Wahrnehmung zu entziehen, als hätte er sie mir nie gegeben, weil ich keine Belege und Beweismittel mehr habe, wie er übrigens ebensoso nicht vorlegen konnte, trotz hier Musiker schriftlich Vereinbarungen mit Herrn Hömig getroffen haben sollen, aber belegen kann er es nicht, was die Offenlegung an Beweisen verweigert, dass die Produktion von seiner Crew ohne den Sänger Karl-Heinz Bandosz und ohne den Seniorenchor des BVBs erfolgte, wie er vom Landgericht Köln behauptet, und die Crew sei durch ihn bezahlt worden, was zutreffen mag, aber mir später in Rechnung gestellt wurde., dass wird nicht angenommen. Er hat für mich gearbeitet, wie er selbst sagt. In dieser Form der unbewiesenen unrechtmäßigen Behauptungen sperrte die GVL bereits seit 2016 im Jahreswert von etwa 6,5000,– € über das zweifelhafte Formular „Direktvergütung“ zugesagte Vergütungen.
Das monopolistische Machtbusiness Musik kann zu einer unbewiesene Behauptung, die Vergütungen seien streitig, Vergüten vorenthalten, die hohe Vergütungsansprüche über Jahre einfach verweigert ohne einen nachgewiesenen Grund, um die Kritiker zu den z. B. Musikcharts-Regeln zu vernichten, bedingen. So werden Realitäten zu Gunsten der GVL verdreht. Es wird ein böses Spiel gegen mich inszeniert. Herr Hömig hat keinen wirklichen Beweis vorgelegt, der ihm die Verwertungsrechte zusprechen würden, und selbst wenn, hat er sie an mir bzw. dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“ 1977 zur Aushändigung des Masterbandes übertragen. Ich werde wie ein Schwerverbrecher dagestellt. Selbst zu den Synchronisationsrechten gab es Streit. Ich habe die für Werbevideos zum Produktwerbung EA-Sports die erhaltenen Vergütungen erstattet. Herr Hömig hat in diesem Zusammenhang, dass EA-Sport dringend für weitere Jahre die Lizenz haben wollte, bat ich Herrn Hömig hierzu Stellung zu nehmen. Der Streit betraff nur Synchronisationsrechte. Herr Hömig gab nachweislich durch Zeugen folgende Anweisung: Er gibt zu den streitigenSynchronisationsrechten und zu den unstreitigen Nutzungs- und Verwertungsrechten die Lizenzen zu unseren Rechten frei.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass das Verfahren eine ganz andere Absicht trägt, als sich die Rechte nur aneignen zu wollen, nämlich mich zu zermürben, finanziell zu ruinieren und durch Unterlassungsklagen mundtot zu machen. Die Rechtsanwälte sind die Gewinner der ganzen inszenierten Verfahren, weil sie sich hieran bereichert haben. Recht bricht bisweilen Recht und zerstört Leben und Existenzen. Alles im Namen, so das Bundesverfassungsgericht, das auf meine Verfassungsbeschwerde zur Klage gegen die GVL zwar reagiert hat, aber weing Hoffnung gewährt, dass hier Rechtsverletzungen erkannt werden.
Herr Hömig wies vor seinen Aussagen bewusst und strategisch gewollt, daraufhin, dass er zu seiner Corona Erkrankung 3 Monate in Koma lag und danach 5 Hirninfarkte und folgend Mandelkrebs hatte. Dies soll und kann, wenn zu seinen Aussagen Unwahrheiten zutage treten würden, auf diesen Erkrankungen hinweisen und müsste seiner gesundheitlichen Situation zugerechnet werden. Es hätte ein Gutachten eingeholt werden müssen, ob die Hirnleistung von Herrn Hömig voll funktionfähig ist. Er wäre aus dem Schneider, wenn er Unwahrheiten äußerte! Diese strategisch gut inszenierte Vorgehensweise, die mir die Rechte wegnehmen können und seine möglichen unwahren Aussagen schützen, kann die Wahrheit nicht feststellen. Wer einen solchen verheerenden nicht ohne Folgen einhergehenden Krankheitsverlauf hinter sich hat, muss in der Wahrnehmung und zu seinen Erinnerungen eingeschränkt sein zu mindestens kann der Erkrankte dies nicht selbst diagnostizieren, ob er zu diesen Anforderungen gerecht wird. Es war ein Gutachten einzuholen, der nicht nur dies begutachten müsste, sondern auch die Liedaufnahme, der man entnehmen kann, ob Herr Bandosz oder/und nur der Crew-Chor von Herr Hömigs gnaden. Herr Hömig war nach meiner Wahrnehmung ein Wrack, um Jahre gealtert und stark angeschlagen, dass er eigentlich nicht vernehmungsfähig erschien. Ich habe gegen seine gemachten Falschaussagen Strafanzeige eingelegt. Denn seine Schilderung der Tonaufnahme im Studio ohne den Sänger und ohne den Chor des BVBs, wie er zu einem Interview sich nicht daran erinnern konnte, ob zu Herrn Bandosz und weitere Personen im Studio anwesend waren, führt die Absicht, in jetzt wiedergekehrter Erinnerung, wer und wie das damals war, dass die Rechte mir nie zustanden, weil er angeblich 5 Musiker bezahlte und so war es seine und nicht meine Produktion! Das Lied in der Verwertung war unbewiesen seins, und ich hatte die Rechte nie. Mal sehen, wie diese Rechtform wiederholt von der Staatsanwaltschaft legitimiert wird.
Herr Hömig hatte nicht die Idee, den BVB ein Vereinslied zu kreieren noch die Umsetzung selbst vorzunehmen, da er die Voraussetzungen nicht bedienen konnte. Herbert Zimmermann hatte die Idee, die ich realisieren sollte. Es gibt Zeugen, die unsere Geschäftsbeziehung zwischen Herr Zimmermann und mir bezeugen können: Sigrid Pauly, Birgit Lenzen und Gerd Rochel! Es bestand kein Anlass, dass Herr Hömig die Musikproduktion auf seine Kosten übernahm. Wie er selbst sagt, habe er für mich damals gearbeitet und seine Leistungen als Produzent – nicht die der Musiker, des Studios usw. – über die bereits in Aussicht gestellten unlimitiertem 20.000 Vinyl-Singles abgegolten habe. Es spielt auch keine Rolle, in wieweit Herr Zimmermann mit mir geschäftlich verknüpft war. Herr Zimmermann hat mir seine Idee übertragen und hatte den Kontakt zu Herrn Hömig als Komponist und Texter zur Realisierung seiner Idee, die zu meiner wurde, im Ansinnen, dieses Lied auf NEW BLOOD Schallplatten zu veröffentlichen, in meinem Namen genutzt.
Herr Hömig hat mir alle Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen, in dem er mir das gefertigte Masterband übertrug ohne Angaben von Änderungen in der Besetzung: Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenchor des BVBs. Er hat das 1977 geschaffene Werk auf meinen Label und anderen Tonträgern bis 2023 auch nie moniert. Üblicherweise produziert ein Produzent eine verwertbare Komposition aus freien Empfinden, dass er, der die Musikproduktion, wie das Studio, die Musiker, den Sänger usw., selbst bezahlt und organisiert, diese seine Produktion den Musikfirmen verkauft. Er bietet dieses Werk der Musikindustrie zur Verwertung an und erhält dafür eine Geldleistung und/oder zum Verkaufserfolgs des Liedes Lizenzen. In dieser Form sind die Rechte an dem Lied übertragen und kann von Jedermann gecovert werden. Ein abhängiger Produzent, der im fremden Namen und deren Kosten ein Lied produziert, hat keinen Anspruch auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte der Erstveröffentlichung. Er hat die Nutzungs- und Verwertungsrechte in Übergabe des Masterbandes zur Veröffentlichung auf ein Label, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ohne irgendwelche schriftlichen vereinbarten und einschränkenden Konditionen aushändigt, erhalten und sind die Rechte an das Label übertragen. Ich habe alle Kosten getragen und die ganze Produktion des Liedes erfolgte in meinem Namen und zu meinen Konditionen. Lizenzvereinbarungen bezüglich der Verkaufsumsätze gab es nicht. Es ist mein Werk, das den Urheber über seine GEMA-Vergütungsansprüche würdigt, aber die Musikproduktion, deren Vertrieb und die Promotion, unterlag dem Label „NEW BLOOD Schallplatten“! Der Vertrag kann nur soweit gekündigt werden, wie der Vertrag der Nutzung und Verwertung nicht folgt.
Er behauptet gar, dass er nicht für mich gearbeitet habe. Was einen Buchartikel wider-spricht, in dem er genau dies behauptet, und er und nicht ich die Kosten der Musik-produktion des Liedes getragen habe und seine Crew von Musikern, wie Wolfgang Petry, den Chorcharakter in mehrfacher Wiederholung des Songs durch die Crew eingesungen habe und von Herrn Hömig dafür bezahlt wurden, was zutreffen kann, aber später mir in Rechnung gestellt wurde. Es scheint unglaubwürdig, dass ich den Sänger Karl-Heinz Bandosz ein Honorar zahlte, der eigentlich, wie Herr Hömig behauptet, überhaupt nicht im Studio gewesen und nicht das Lied eingesungen haben soll, wie der Seniorenchor. Die Musikproduktion müsste ebenso begutachtet werden, um zu ermitteln, ob nach den Angaben von Herrn Hömig die Produktion so stattgefunden hat, wie er behauptet. Er vergisst aber, dass er mir die Musiker Honorare später in Rechnung gestellt hat. Der Sänger Karl-Heinz Bandosz sei nicht, wie der Seniorenchor des BVBs, im Studio anwesend gewesen. Er will damit glaubhaft machen, dass rein seine Crew das Lied zu seinen Kosten das Lied und die Musik gefertigt haben und somit die Nutzungs- und Verwertungsrechte seit 1977 er habe, und nicht ich. Mit der Masterband Übergabe werden die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach den ausgehandelten Konditionen übertragen. Hier wurden keine einschränkenden Konditionen vereinbart, da Herr Hömig für mich gearbeitet hatte und er selbst nie den BVB von sich aus dieses Lied geschaffen hätte. Dr. Andryk vermarktet mein Lied „Heja BVB“ mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz bereits auf allen Downloadportalen und scheint die Rechte an EA-Sports für 3 Jahre in Wert von 15.000,– Doller übertragen zu haben unter seinem Label: Papilio Records.
Herr Hömig hat selbst zum Synchronisationsstreit (Filmrechte für Werbevideoclips) zum Lied gegenüber EA-Sports vor Jahren die damals noch unstreitigen Nutzungs- und Verwertungsrechte für weitere 3 Jahre gleich ohne Beanstandungen mit freigegeben. Herr Hömig hat wider seiner heutigen Behauptungen selbst die heute im Streit stehenden Rechte an EA-Sports unter meinem Label übertragen. Er war über alle Sampler Veröffentlichungen des Liedes als CD, DVD, Download und Streaming informiert gewesen. Er gab Interviews mit Herrn Hömig in den Medien mit Hinweis auf meine Person als Verwerter des Liedes.
Dieser Streit war erst entstanden, nachdem Herr Hömig einen Rechtsanwalt wegen seiner schweren Corona Erkrankung mandatiert hatte, der selbst Labeleigner ist. Ich hatte über die Jahre ein einvernehmliches Verhältnis mit Herrn Hömig. Er war faire, ehrlich und zuverlässig. Er scheint unter Businessdruck gesetzt worden zu sein, weil er eine 180 Grad-Wendung hingelegt hat, die früher kooperativ, freundlich und verständnisvoll war und heute total gegen mich gerichtet scheint und auch unwahre Behauptungen zu meinem Schaden vollzieht.
Warum dieser Nebenschauplatz zur GVL Klage!
Der inszenierte Streit mit Herrn Hömig hat den Inhalt, mir die Nutzungs- und Verwertungs-rechte zum Lied aus dem Jahre 1977 zu entziehen, nach dem ich auf seine Recherchen hin Klage wegen Verweigerung der Vergütungen gegen die GVL eingelegt hatte und mir durch die hohen Gerichts- und Anwaltskosten den Rechtsweg meinte verbauen zu können, damit die GVL aus dem Betrugsvorwurf rauskommt, denn, wenn mir die Rechte entzogen würden, wäre die Klage gegen die GVL hinfällig. Gelingt dieses Spiel, wäre die GEMA und die GVL aus dem Betrugsvorwurf fein raus und bräuchte mir keinen Schadensersatz gewähren, meinen sie. Zu meinerseits hieraufhin kritischen Veröffentlichungen zum Sachverhalt über www.dutschlandclan de, in denen ich Wahrheiten verbreitet hatte und ich diese auch beweisen hätte können, aber das Landgericht Köln dies mir nicht beweisen ließ, wurden mir diese Äußerungen untersagt, zu äußern unter Strafandrohungen und Gerichtskosten. Ich soll fertig gemacht werden inklusive der Justiz und zum Schweigen gebracht werden im Stil eines Rechtsstaates. Wir sind kein Rechtsstaat mehr, was man erkennt, wenn man in die Tiefen des Systems von Bürokratismen und Formalismus eindringt. Hier herrschen subtilere und hinterhältigere Machenschaften, wie in Nordkorea, die hier mit Massendrogen, Fußballspielen, Shows usw., übergangen werden.
GVL
Die GVL hat das Verfahren vor dem Landgericht Berlin verloren, das die pauschale Abgeltung von Musikliedern für rechtswidrig und die Verteilungspläne für nichtig zur öffentlichen Intonierung von Musikliedern in der 1. und 2. Bundesfußballliga erklärte. In dieser Form werden Unberechtigten, wie Labels und Künstlern aus dem Mainstream und Musikcharts Vergütungen gewährt, deren Genre und Repertoire diese Lieder überhaupt nicht sind und ihnen nicht zustehen können und konnten. Ich nenne dies Betrug! Im Weiteren ist den Bundesliga-Fußballvereinen zuzumuten, die wenigen vor allem immer die gleichen und seben wiederkehrenden Liedern nutzungsbasiert zu erfassen und zu vergüten, damit die tatsächlichen Berechtigten ihren Vergütungsanspruches erhalten. Es handelt sich um einen Skandal, der die GEMA, die GVL die 1. und 2. Bundesfußballliga und die Aufsichtsorgane, das Patent- und Markenamt, wie das Bundeskartellamt betrifft.
Die zum Landgerichtsverfahren in Berlin zugefügte Rechtsanwalt Dr. Andryk war unbegründet, weil es grundsätzlich nicht um die Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ im Allgemeinen ging, sondern grundsätzlich um die Frage, ob die in Stadien der 1. und 2- Fußball Bundesliga dort intonierten Musiktitel pauschal abgegolten werden dürfen. Ich hätte auch ohne Vergütungsansprüche aus dieser Klientel gegen die GVL klagen können, weil ich soweit, dass ich mich in diesem Genre geschäftlich betätigen wollte, mich in meinen Rechten verletzt finde. Die Kosten von 45.000,– € alleine zu den Gerichtsverfahren mit Herrn Hömig in Rechtsvertretung von Dr. Andryk und unseren Anwaltsaufwendungen usw. gegen mich, haben uns, Gregor Arz und mich, ruiniert, in finanziellen massiven Schwierigkeiten getrieben. Die Gerichtsverfahren unterlagen der Willkür und Schikane! Sie haben schwerwiegende physische und psychische Schäden bewirkt. Die rechtswidrig inszenierten Gerichtsverfahren waren unberechtigt und nur deswegen inszeniert worden, um uns zu ruinieren und wurden vom Gericht einfach durchgewunken.
Viele Urheber und Verwerter von Fußball- und anderen Vereinsliedern wurden/werden seit mindestens 1977 um ihre ihnen zustehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte betrogen. Die pauschale Abgeltung scheint um ein Vielfaches effizienter zu sein, wie die nutzungsbasierte. Die pauschale Abgeltung treibt nicht zugewiesene Vergütungen von intonierten Liedern hier in Stadien ein Zugewinn ein, was weit höher ist, als wenn sie nutzungsbasiert erfasst und vergütet würden. Die GVL hat seit 1977 alleine für das Lied „Heja BVB“ über die rechtswidrige pauschale Abgeltung 300.000,– € an Unberechtigte über die in dem Mainstream-Medien, wie den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten, RTL usw., generierten Vergütungen den dortigen Minutenwerten zugeschlagen. Ich habe bisher nicht einen einzigen Cent erhalten. Im Gegenteil, wir wurden von der GVL selbst, zum Klagever-fahren gegen die GVL und zu Klagen mit dem Urheber, der genau in dem Moment, dass die GVL ab 2016 über die vertragswidrige Direktvergütung an uns auszahlen wollte, dies unter Streit gestellt, so dass sie nicht mehr ausgezahlt werden durften, zur Kasse gebeten und hatten Auslagen in Höhe von rund 60.000,– €.
Am 26. September 2025 ergeht Urteil am Landgericht Köln in der Sache, darum, wer hat tatsächlich nach fast 50-zigen Jahren in Duldung meiner Rechtsverwertung die Verwertungsrechte. Bisher ich in Zustimmung und Begünstigung durch den Urheber und Produzenten. Unter heute nicht mehr nachweisbaren Positionen begünstigen heute unwahre Behauptungen, weil sie schwerlich zu widerlegen sind, was möglicherweise zu einem Fehlurteil führen soll, die Rechtsfindung. Der Richter am Landgericht Berlin hat dies richtig formuliert: „Was will der denn jetzt noch!“ Gemeint war Dr. Andryk, der Urheber, der unrechtmäßig dem Verfahren zugeführt wurde als Streithelferin der Beklagten (GVL). Die Machtsphären der Musikbranche scheint unbegrenzt zu sein, weil sie mit den Mainstream eng verflochten ist. Kein Medium interessiert sich für diesen skandalösen Fall.
Das Lied hätte es nie gegeben, wenn wir nicht die Idee von Herrn Zimmermann umgesetzt hätten. Ich werde so dargestellt, als sei ich ein Schwerverbrecher. Wenn der Kläger mir hilft, für meine Rechte zu streiten die Informationen liefert und diese gegenüber Dritter auf meinem Labelrechten, wie Downloads und Streamings, zum Erwerb freigibt, was so ich daraus schließen? Das ich ein Verbrecher sei, weil ich unrechtmäßig einen Tonträger gefertigt habe, aber der doch nicht meiner ist!
„Heja BVB“ ist der Name einer Fan-Hymne von Borussia Dortmund aus dem Jahr 1977, die vor dem Spiel eingespielt wird und den unerschütterlichen Glauben und die Verbundenheit der Fans zum Verein zum Ausdruck bringt, wobei der Ursprung der Komposition beim Kölner Produzenten Reiner Hömig liegt. Der Titel steht für die Anfeuerung und Unterstützung des Teams, und der Text betont den Kampfgeist und den Glauben an den Erfolg, insbesondere die Zeile „Borussia Dortmund wird nie untergeh’n“.
Bedeutung und Hintergrund
Fan-Hymne: „Heja BVB“ ist eine der bekanntesten und beliebtesten Hymnen des BVB, die von den Fans kurz vor Spielbeginn gesungen wird.
Entstehung: Der Song wurde 1977 vom Kölner Erfolgsproduzenten Reiner Hömig komponiert und getextet. Der Hobbysänger und BVB-Fan Karl-Heinz Bandosz sang ihn damals ein.
Textliche Aussage: Der Text der Hymne ist ein Ausdruck der Loyalität und des Glaubens an Borussia Dortmund. Er fordert das Team auf, alles zu geben, um Tore zu schießen, und stellt die unzerstörbare Natur des Vereins in den Vordergrund.
Die Bedeutung der Hymne für den Verein
Verbundenheit: „Heja BVB“ ist ein Symbol für die tiefe Verbundenheit zwischen dem Verein und seinen Fans.
Stimmung: Das Lied wird oft vor dem Spiel gespielt, um die Fans einzustimmen und eine Atmosphäre des Zusammenhalts und der Unterstützung zu schaffen.
Tradition: Obwohl nicht die offizielle Vereinshymne, ist „Heja BVB“ zu einer festen Tradition geworden und wird bei jedem Heimspiel des BVB im Stadion gespielt.
Wirbel Stadionhymne „Heja BVB“: Kölner fordert 400.000 Euro
22.12.2019 — EXPRESS erreichte den Kölner Erfolgsproduzenten Reiner Hömig (70), der 1977 als Komponist, Texter und Verleger den Song …
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Heja BVB – Borussia Dortmund Songbook – BVB.de
Lyrics for „Heja BVB“ … Heja BVB, heja BVB, heja, heja, heja BVB! Heute wolln wir siegen, wir gehen mächtig ran. Borussia spielt…
Manfred Wehrhahn
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