
Ich konnte den Betrug zum Lied „Heja BVB“ und die rechtswidrige Verfolgung meiner Person nachweisen.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
wertes gehorsames Deutsches Volk,
ich klage Sie an, keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gegenüber meiner Person zu gewährleisten, sondern werde ich politisch durch dieses System verfolgt, um meine Lebensleistungen im Wert von 500.000,– €, in meine physischen und psychischen Existenz bedroht und um meine Chancen und Perspektiven betrogen, ja, ich bin gar im Leben bedroht.
Freiheit, Wohlstand, Frieden und Gerechtigkeit finden sich eben nicht in den geheuchelten, gelogenen propagandistischen Worten der Politiker, sondern an der Basis der Bevölkerungsschichten. Und dort herrscht Unzufriedenheit, Wut und Politikverdrossenheit!
Das Rechtssystem gewährt überhaupt nur faire Gerichtsverfahren, wenn man reich und populär bist und wenn man einen nicht korrumpierenden Rechtsanwalt findet.
Unser Rechtssystem steht hinter dem von Nordkorea in Nichts nach, wenn man Systemkritik oder Systembelange anfechtet, wird der Kritiker aller Rechte beraubt. Das Rechtssystem ist unter seiner angeblichen Unabhängigkeit zu anderen Gewalten nicht autonom und durch die Instanzen nicht gesichert und in der Beurteilung einer Sache nicht unabhängig. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben. In Freiheit und Gerechtigkeit propagiert sich Deutschland in der Welt und dem eigenen Volk, die diese Floskeln aus Politik und im Mainstream ins Hirn eingebrannr bekommen und unseren Politikern abnehmen.
Gerechtigkeit dieses Unrechtssystem zeigt sich in Show-Prozessen, die bisweilen inszeniert werden, dass sie die Rechtsstaatlichkeit dokumentieren. Um als Rechtsstaat glaubwürdig zu bleiben, inszeniert das Staatssystem Rechtsänderungen und Ähnliches, damit das Bundesverfassungsgericht diese Inszenierungen kippt in der Form einer Rechtsstaat-Show.
Selten nimmt der Mainstream Gerichtsverfahren kritisch unter Einzelschicksalen unter die Lupe. So gedeiht Unrecht und in anderer physischer und psychischer Art von Folter und Unrecht. Das Staatssystem geht über Leichen. Rechtsstaat, Demokratie sind Luftblasen. Es gibt keine Freiheit und keine Gerechtigkeit in einer Ellbogengesellschaft, die den gesellschaftlichen Verfall gerade in der USA belegt. Dort werden mehr Menschen täglich umgebracht, wie im Ukrainekrieg. Das glauben Sie nicht! Die Propaganda scheint, wie einst, gut zu funktionieren, dass Volk in die Irre zu führen.
Das Landgericht Köln hat sich im Wissen seiner unumstößlichen Urteilsmacht ein Urteil zugesprochen, dass meine Behauptungen und Beweise ignoriert und die Widersprüche zu den unwahren Aussagen von Herr Hömig, den Urheber und Produzent des Liedes „Heja BVB“ in meinem Namen und zu meinen Kosten, nicht aufgegriffen, Beweismittel analysiert und Zeugen gehört.
Herr Reiner Hömig ist Urheber und Produzent des Vereinsliedes des BVBs „Heja BVB“, das zu meiner Idee 1977, in meinem Namen und zu meinen Konditionen von ihm produziert wurde. Ich hatte alle Kosten des Studios, der Musiker usw. übernommen. Buchungsaltärische Unterlagen, wie Quittungen und Rechnungen usw., sind nach der Aufbewahrungsfrist vernichtet worden. Eine Limitierung der Tonträger-Herstellung gab es nicht, wie meinem Angebot aus 1977 an den Kettenfabrikanten Hort Mester entnommen werden kann. Herr Hömig übertrug mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte mit Übergabe des Master-Bandes unter den Angaben: Sänger Karl-Heinz Bandosz, der Seniorenchor des BVBs. Herr Hömig war über alle seit 1977 Veröffentlichungen als Vinyl-Single, CD, DVD, Download und Streamings zu seinem GEMA-Werk informiert.
Er fuhr vor Jahren ins Dortmunder Stadion, weil er Informationen einholen wollte, wieso er keine GEMA-VERGÜTUNGEN zur Intonierung des Liedes erhalten hatte. Diese von Stadionsprecher erhaltenen Informationen gab er mir unter Beisein von Zeugen weiter, damit ich auch wegen der Verweigerung seit 1977 von GVL Vergütungen gegen die GVL klagen konnte.
48-zig Jahren duldete und begünstigte Herr Hömig diese Rechte ohne Beanstandungen. Seit 2023 wurden diese Nutzungs- und Verwertungsrechte von Urheber und Produzenten des Liedes urplötzlich in Streit gestellt. Nach dem zur Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin festgestellt wurde, dass die pauschale Abgeltung des Liedes zur Intonierung im Dortmunder Stadion rechtswidrig ist und die Verteilungspläne nichtig seien.
Es ging um die Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ nach 48-zig Jahren, die mir nie übertragen worden sein sollen, was ich über einen Presseartikel widerlegen konnte und dem Gericht vorgelegt habe, in dem der Urheber des Liedes sagte, dass er für mich 1977 gearbeitet hätte und sich an den Sänger Karl-Heinz Bandosz sehr gut erinnern könnte, aber sich an Details, wer noch im Studio in Düsseldorf anwesend gewesen sei, daran konnte er sich 2019 nicht erinnern.
Das Urteil Des Landgerichtes Köln zur Entzug meiner Rechte aus 2025 begründet dies zu den Aussagen des Urhebers so, dass der Urheber zu seinen Ausführungen glaubhaft gemacht habe, dass ihm die Rechte zustünden, da seine Crew von Musikern, unter anderem zugehörig Wolfgang Petry, ohne den Sänger und ohne den Seniorenchor des BVBs das Lied geschaffen haben, die er auch bezahlt haben will, weil Herr Hömig sich so gut an die Namen seiner Crew erinnern konnte trotz seiner mehren schweren Erkrankungen, wie 5 Schlaganfällen und monatelangen Koma zur Corona und Mandelkrebs, also keine Erinnerungslücken oder sonstig Hirn-Einschränkung vorgelegen habe, erging ein Unrechtsurteil. Im Weiter wurden Drohungen ausgesprochen, dass ich dies und das nicht sagen dürfte oder zu unterlassen hätte. Mir wurde die Freie Meinungsäußerung untersagt, da meine Äußerungen geschäftsschädigend seien. Welches Geschäft!
Richtig ist, dass ich auf Empfehlung von meinem Geschäftspartner Herbert Zimmermann die Idee übernahm, dem BVB eine neue Vereinshymne zu kreieren. Herr Zimmermann kannte den Urheber des Werkes und bat diesen, ein Vereinslied für den BVB zu komponieren und zu texten. So entstand das Lied „Heja BVB! In Folge übertrug ich dem Urheber, Reiner Hömig, in meinen Namen, zu meinen Kosten und unter den Sänger Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenchor des BVBs das Lied zu produzieren. Er übertrug mir mit der Masterband-Übergabe die Rechte zur Veröffentlichung, für den Vertrieb, die Promotion dieses Liedes auf NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn die Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Ich lieferte zur Erstpressung von 21.000 Vinyl-Singles 20.000 an den Kettenfabri-kanten Hort Mester aus Dortmund, der als Sponsor für den BVB in Erscheinung trat, ans Dortmunder Stadion aus. Die weiteren 1.000 Singles nutzt ich für den Lagerbestand und Promotion Aktionen. Über die Jahre gab es weitere neuzeitlichere Tonträgerver-öffentlichungen und Berichte über dieses Lied und den Sänger Karl-Heinz Bandosz.
In der Kölner Altstadt traf ich vor einigen Jahren am Heumarkt den Urheber, der mir unter Zeugen sagte, dass er wegen des Nichterhalts von GEMA-Vergütungen seit 1977 zur Intonierung des Liedes in Dortmunder Stadion ins Dortmunder Stadion gefahren sei und mit dem Stadionsprecher, Herrn Dickel, gesprochen habe, der ihm sehr detailliert darüber informiert, was die GEMA pro Heimspiel bekommt und wie sich dies berechnet. Der BVB zahlt ca. 13.000 € in den pauschalen Topf an die GEMA wovon die GVL 20% erhält für im Durchschnitt 12 intonierte Musik-, Fan- und Vereinslieder. Seit 1977 alleine für das Lied „Heja BVB“ hat die GVL etwa 250.000,– € erhalten, die sie nicht an den Berechtigten ausgekehrt hat, sondern an Unberechtigte zum Minutenwerten aus dem Mainstream zugeschlagen wurden/werden, deren Genre und deren Repertoire Fußballlieder überhaupt nicht sind.
Es kam 2022 zum erstmaligen Streit zwischen den Urheber und uns wegen der angeblichen unberechtigten Vergabe von Synchronisationsrecht an EA-Sports in den USA. Während dieser Streitsache wollte EA-Sports dringend für weitere 3 Jahren die Nutzungs- und Verwertungsrechte für ihre Spielkonsole. Herr Hömig gab die streitigen und die bisdahin unstreitigen Nutzungs- und Verwertungsrechte gegenüber EA-Sports frei. Er ging unter seiner zu diesen Zeitpunkt bereits zu einem Mandat an Dr. Andryk nicht davon aus, dass die Ntzungs- Verwertungsrechte streitig seien.
In dem Moment, dass die GVL, die den Prozess vor dem Landgericht verloren hat, in dem das Gericht feststellte, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig sei und die Verteilungspläne nichtig, wurde der Urheber zu unserem Feind und behauptet, dass er uns die Rechte nie gegeben habe und sperrte so die über das Formular „Direktvergütung“ ab 2016 mir zugesagten zu gewährenden Vergütungen von der GVL.
Seine Rechtsvertretung, selbst Labeleigner, erhielt nun die Rechte des Liedes von Herrn Hömig, die mir ohne jemals beanstandet worden zu sein, so abgesprochen wurden und schlicht fremd genutzt wurden. Es kam zu dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht in Köln, das überhaupt die notwendige Fragen, Analysen, Zeugen-Vernehmungen usw. durchführte, sondern schlicht uns die Rechte entzog, in dem Herr Hömig nachweislich durch seine gemachten glaubhaften Nennung der Namen seiner Crew glaubhaft sei, und mir die Rechte nie zugestanden hätten.
Nein, die Aussagen von Urheber sind glaubhaft, weil er die Namen seiner Crew noch namentlich kannte, wie Wolfgang Petry. Die vielen Widersprüche und anderen Ereignisse, wurden ignoriert. Ich habe die Rechte aber dies wird nicht erkannt und sie sind unerheblich und nicht vom Wert. Herr Hömig äußert, dass er die Produktion zum Lied „Heja BVB“ unter der Besetzung von Harl-Heinz Bandosz, wegen der anstehenden GEMA-Vergütungen übernommen habe und auf Geldleistungen usw. verzichtet hätte, weil er ja GEMA-Vergütungen erhalten würde für die im Raum stehende Tonträgerabnahme, was sagt, dass ihm eigentlich ein Honorar wegen der Produktionfertigung zugestanden hätte. Ein Honorar ist ein Entgelt auf eine abhängige durchgeführt Leistung, also ein Beleg, dass er für mich gearbeitet haben muss. Wenn er selbst eigenständiger Musikproduzent gewesen wäre, wäre diese Äußerung nicht geäußert worden , weil unsinnig, und er hätte nicht vorweg mit GEMA-Vergütungen rechnen können und hätte auch kein Honorar an sich gezahlt.
Dies widersprich seinen früheren Interviews, dass er für mich dieses Lied geschaffen habe und der Sänger Karl-Heinz Bandose und der Seniorenchor des BVBs im Studio waren, sich so selbst widerspricht und selbst der Lüge bezichtigt, was er nach 48-zig Jahren widerrief und das Gericht diese sich widersprechende Aussage meint, dass sie glaubhaft seien, weil er die Namen seiner Crew nennen konnte. Es wurde keine Begutachtung bzw. Analyse des Liedes vorgenommen, es wurden die Crew-Mitglieder nicht gehört und weitere Zeugen, wie Birgit Lenzen, Horst Mester und weitere zur diesr hoch brisanten Sache geladen. Ein stümperhaftes Verfahren, das alle Rechtslinien verletzt im Lichte der Gerechtigkeit.
Herr Arz, mein Kompagnon, wurde in voller Haftung genommen, der 1977 gerade 6 Jahre alt war, weil er sich hätte über die Rechtslage informieren müssen. Sind wir in der Irrenanstalt. Wo sollte er sich denn informieren? Herr Hömig hat ihn in einigen persönlichen Gesprächen nie gesagt, dass er bzw. wir die Phantom-Rechte der Crew-Variante nicht gegeben hätten. Im Gegenteil hat er uns die Verwertungsrechte der Originalfassung bestätigt. Herr Hömig hat ja selbst seinen Rechtsanwalt und Labeleigner die Rechte so übertragen: Das Original „Heja BVB mit den Sänger, der jetzt nicht im Studio gewesen sein soll, Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenchor des BVBs in dieser Besetzung übertragen. Der Andryk-Verlag GmbH hätte sich auch informieren müssen, wie es um die Rechte bestellt ist, oder! Die im letzten Augenblick gemachte Äußerung, dass die Crew alleine das Lied eingesungen habe und von Herrn Hömig bezahlt wurde, kann nur eine Phantom-Variante sein, da es 48-zig Jahre nicht existierte und diese Phantom-Variante sollte von Herrn Arz und mir recherchiert werden.
Ich sehe die Straftat der Rechtsbeugung von den Richtern am Landgericht Köln für erwiesen!Ich an.
Heute bin ich nicht mehr im Stande bzw. habe ich nicht das Geld von 10,– €, um ein Rezept für eine 3 Monatsspritze zu zahlen. Die langgezogenen Kosten intensiven Gerichtsverfahren haben uns in den Ruin getrieben. Das Ergebnis: ich bekomme die Spritze nicht. Ich habe Prostatakrebs. Wir, Martin Baronak, mein Mitbewohner, und ich hungern bereits seit 3 Tagen. Keine Hilfe oder Unterstützung auf ein würdiges und unversehrtes Leben. Die Verfahren haben uns um die 60.000,– € gekostet. Der, der dem BVB ein super Lied schuf, wird soweit eine verheerende wirtschaftliche und finanzielle Situation zugefügt, die auch zum Tode führen kann. Danke BVB!
Ich habe mir schon mal gefragt, ob die schweren Erkrankungen von Herrn Hömig zufällig waren, da er früher ein sehr sympathischer netter Kerl war und jetzt eine 180 Grad Wendung hingelegt hat, ob hier nicht nachgeholfen wurde. Wer glaubt, dass das nur in Russland gäbe, ist so vernebelt, wie einst: „Wollt ihr den totalen Krieg“!
Es befremdet mich mit Bestürzung, dass die Medien, die sonst von viel weniger interessanteren Ereignissen berichten, hierüber nicht berichten, wie ich z. B. feststellen musste, dass nirgends darüber berichte wird, dass die Höhner 1977 mit dem Lied „Höhnerhoff Rock“ bei mir ihren Durchbruch feiern konnten und auch nicht über diesen Streit berichten. Das Lied und das Unrechtsurteil wird vollkommen von den Medien ignoriert.
Der Urheber wollte gegen die GEMA vorgehen und wir erhoben Klage gegen die GVL in Berlin. Da war die Welt noch in Ordnung!
Das Verfahren hat uns, Gregor Arz und mir, über 3 Jahre um die 60.000,– € gekostet, was so forciert wurde, um uns zu ruinieren. Unsere Rechtsanwältin hatte einen Stundensatz von 350,– €. Nun, wir haben uns durch die 1. Instanz durchgeboxt. Nun pleite und wir, Gregor Arz und ich; sind nun obdachlos, was so durch die Staatsgewalten so forciert wurde.
Es ist festzustellen, dass der Mainstream sehr häufig über Unrecht in anderen Ländern berichtet und die hier verletzten Grund- und Menschenrechte nicht thematisiert. In keinem anderen europäischen Land werden dem Bürger so viel Lasten aufgetragen, wie in Deutschland:
1. höchsten Steuern
2. längst Lebensarbeitszeit
3. geringsten Renten
4. viel zu geringe Sozialleistungen
5. keine rechtsstaatlichen Verfahren
Nun wird geäußert, dass ich nicht alle auf der Reihe habe, mitunter unter Verfolgungswahn leide. Und nachher bis du obdachlos, ruiniert und stirbst eines nicht haftbaren Todes in Armut und Elend in der Gosse!
So geht Rechtsstaat!! Dies ist Deutschland 2025! Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat mehr.
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Manfred Wehrhahn
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