Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes erkennt, dass die Leistungsbezieher von Hartz-IV, seit dieses Gesetz in Kraft trat, also über Jahre geduldet nach unserer Verfassung kein würdiges Leben erhielten, lässt aber offen, was denn ein würdevolles Leben unter welcher Leistungshöhe sei. Wie bereits jetzt zu erkennen ist, war dieses Urteil nur eine Luftnummer von Rechtstaatspielchen, um die, die hier berechtigt die Verfassungsverletzungen beschwerten, wovor sich das Verfassungsgericht nicht mehr verschlissen konnte, vorzugaukeln, dass dies soweit eine rechtliche Würdigung fände! Und so werden diese Rechte in Zeit und Gesetz zermalen!  Und so können weiterhin die verbrieften Grundrechte verletzt werden und es kommt nur den Anschein wahrend eine Besserstellung dabei raus. Es werden soweit durch das Verfassungsgericht diese Grundrechtsverstöße fundamentiert. Die Würde bleibt natürlich wieder auf der Strecke! Die Leistungen waren und werden weiterhin auch gerade unter diesem öffentlichen Spektakel die Grund- und Menschenrechte verletzen!

Die Erkenntnis der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt zum heutigem Urteil, dass ein Kind nicht von 3,– € am Tag genährt werden könne, wird wohl hoffentlich nicht wieder unter dem Teppich gekehrt, wenn die Bundesregierung zu der genialen Erkenntnis gelangen sollte, dass die Berechnung für Erwachsene und Kinder zureicht oder eine Erhöhung von ca.  10,– € monatlich erfährt. Geld gibt es in Hülle und Fülle nur für Betrüger, Banken und Seinesgleichen!