Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt

65180 Wiesbaden

Fax:  0611 72-4000

Gegen die Bundestagswahlen lege ich alle hier möglichen Rechtsmittel ein. Ich fechte die Bundestagswahlen an!

Gründe:

Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag und ihre Fraktionen sind zum überwiegenden Teil, CDU/CSU, SPD und die Grünen, verfassungsfeindlich und kriminell.  Sie hätten nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

Wer anderen einen körperlichen oder/und psychischen Schaden zufügt, der begeht Körperverletzung. Es ist nachgewiesen, dass die Arbeitslosengeld II-Leistungen diese Straftaten der physischen und psychischen Schädigungen mannigfaltig erfüllen.

Herr Hans N. u. w. wurden in den Selbstmord getrieben. Gabriel K. wurde lebensgefährlichen Situationen ausgeliefert, er war nicht krankenversichert, weil ihm die Leistungen widerrechtlich verweigert wurden. Auch er beschäftigt sich mit den Gedanken des Selbstmordes. Grundsätzlich ist die Lebenserwartung dieser Leistungsbezieher herabgesetzt. Es ist bewiesen, dass diese Leistungsbezieher hungern, ausgegrenzt … dahinvegetieren müssen. Sie müssen durch Essenstaffeln ernährt und zur Kleidernot durch Kleiderkammern bekleidet werden. Viele verloren ihre Wohnungen und sind obdachlos oder haben kein Strom. Dies ist auch inhuman, entwürdigend, gesundheitsgefährdend  und unmenschlich.

Dies und mehr verletzt Grund- und Menschenrechte. Weiter, wie ich dies in meiner Strafanzeige bereits darbot, verwehrt Deutschland rechtsstaatliche Verfahren. Weiter werden berufliche wie private vernichtende Straftaten gegen mich inszeniert ohne dass die Straftäter hierfür verfolgt würden. Deutschland ist hiernach weder ein Recht- noch Sozialstaat.

Was man auch wählt, man verwählt sich! Wählengehen ist wie Lottospielen, man weiß nie, was man tatsächlich wirklich wählt. Letztendlich ist die Wahl für die Katz! Es bleiben immer die etablieren Parteien unter sich und teilen sich die Regierungsmacht auf. Die stärksten Parteien müssten sich, um diese Spielereien zu unterbinden,  in einer Stichwahl   nochmals den Wählern stellen, und zwar solange, bis es eine Partei zur absoluten Mehrheit gebracht hat.

Hiernach ist das Rechtsmittel begründet und gerechtfertigt. Es ist weiter nicht hinnehmbar, dass Bürger nach einem harten Leben wegen ihrer zeitweisen Arbeitslosigkeit oder/und, dass sie im Niedrig-Lohnbereich gearbeitet haben, hungern und verelenden müssen, weil sie selbst möglicherweise auch altersbedingt nicht mehr hinzuverdienen können, wie entgegen dies Arbeitslosen II-Bezieher können.  Die Rentenversicherung versichert überwiegend überhaupt nicht mehr den Zwangsversicherten sondern rein den Staat, der soweit höhere Beträge zur Grundsicherung leisten müsste.

Weiter werden durch die Grundsicherung die Altes bedingten Bedarfsgrundlagen nicht vollständig berücksichtigt. Es ist eine Schande für Deutschland, was hier wegen des Negativimages dieser Klientel gegen die Leistungsbezieher sprich gegen die Ärmsten der Armen bzw. gegen den Kläger und Beschwerdeführer inszeniert und praktiziert wird.

Manfred Wehrhahn