Die Meinungsfreiheit ist abgeschafft in Deutschland! Kritiker werden widerrechtlich verfolgt, sanktioniert und bestraft!

Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 1

50939 Köln

17.05.2021

Strafanzeige gegen Richterin Hammerschmidt Freire am Amtsgericht Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Beschuldigte hat trotz besseren Wissens in der Sache zum Aktenzeichen: 112 C 176/21 einen Beschluss gefasst, der nur unter Rechtsverletzungen bzw. Rechtsbeugung erfolgen konnte.

In meinen Schriftsätzen aber auch in Form der üblichen Vorgehensweise von Facebook, war zu folgern, dass zu Sperren die Beiträge, die beanstandet werden wegen angeblicher Verletzungen deren Gemeinschaftsstandards, entfernt werden. Es lag keine Verletzungen vor. Dies war aufzugreifen und zu werten.

Ihr Behauptung, dass ich zu den Sperrinhalten der Beiträge, die die Gemeinschaftsstandards verletzt haben sollen, dem Gericht diese nicht vorlegte, ja, diese deswegen nicht zuführen konnte, weil mir diese selbst nicht genannt wurden! Dies war gerade der wesentliche Grund, die Sperre als unrechtmäßig zu deklarieren, gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung hiergegen vorzugehen. Ebenso war wegen gerade möglicher Rechtsunkenntnisse und fehlerhafter Begründungen und mangelhafter Formalien Prozesskostenhilfe bezüglich der finanziellen Grundlage beantragt. Der Antrag wurde ebenfalls abgewiesen. Die Beschuldigte hat bewusst, vorsätzlich oder grobfahrlässig den Ausgang des Verfahrens unter Verweigerung von Rechten eine rechtsbeugende Entscheidung getroffen.

Es wurde einfach gesperrt ohne Anhörung, Rechtsmittel und Begründung mit welchem Post ich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen haben soll und zu welchen Zeiten, da, wir mir erst später zur Kenntnis kam, schon mit einer Sperre zwei belegt waren, also hier wiederholt sanktioniert wurden. Da ich täglich viele Links und Posts einstelle, war mir nicht bewusst, zumal ich nach meinem Dafürhalten keine Gemeinschaftsstandards verletzt habe, mit welchem Post/Link ich unter welchen Äußerungen diese verletzt haben sollte. Und selbst wenn ich diese Beiträge wüsste, da Facebook sie entfernt hat und ich hiervon auch keine Kopie gefertigt habe, konnte ich diese auch, soweit diese dem Gericht nicht vorlegen, zumal ich hierauf auch überhaupt nicht hingewiesen wurde, diese vorlegen zu müssen. Hier wäre die Zuordnung eines Rechtsanwaltes ebenso dienlich gewesen.

Und genau deswegen war die Sperre unrechtmäßig, weil die Gründe und die Textpassagen, der gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen haben sollen, nicht genannt wurden, die Anhörung nicht möglich war und ein Rechtsmittel ebenso nicht gewährt wurde.! Aber in einem kriminellen verfassungsverletzenden System, wie die Bundesrepublik Deutschland, in dem die Freiheitsrechte der freien Meinungsäußerung usw. sanktioniert und hingenommen werden, mithin mit Füssen getreten werden, gibt gerade dieser Beschluss hierzu Beweis.

Manfred Wehrhahn