Gegen den 131 C 171.12 Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg werde ich im Weiteren zur Strafanzeige gegen die Richter dort Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe und im Zivilrechtswege Schadenersatzklage beim Amts- bzw. Landgericht Berlin wegen Verweigerung rechtsstaatlicher Verfahren vor Deutschen Gerichten einlegen! Es kann unter keinerlei Umständen akzeptiert und hingenommen werden, dass Deutschland sein Rechtsstaatprinzip aufgibt.

 

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91

10559 BERLIN

2. August 2013

Strafanzeige

gegen die Richter Dr. Raabe, Baumert und Dr. Jobs beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie haben sich zum Beschluss OVG 10 N 41.13 der Rechtsbeugung schuldig gemacht.

Gründe:

Es kann nicht rechtmäßig sein, wie diese vorgenannte Klage niedergeschlagen wurde,  und es kann weder durch Gesetz, Zuständigkeiten, Rechtsfehler, usw. hingenommen werden, dass unter derartigen Rechtsauslegungen und widerrechtlich konstruierten Sachdarstellungen, die wissentlich falsch sind, mir die Prozesskostenhilfe wegen und unter Grund- und Menschenrechtsverletzungen verweigert wird und folgend im juristischen Mangel des Vortrages usw. meinerseits ein derartiger Beschlusses verfasst wird, der auf diesen fehlerhaften Vortrag abstellt, dass es Deutschland und seiner Judikative hiernach erlauben, dass Recht zu brechen, die Grund- und Menschenrechte zu verletzen. Zu diesen gravierenden Verletzungen des Rechts nämlich die Gewähr auf rechtsstaatliche Verfahren vor Deutschen Gerichten zu sichern,  hätte hier gerade verlangt und vorausgesetzt im Kontext der Komplexität des Rechts und im Konsens eines angeblichen Rechtsstaates,  mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Ein wirklicher Rechtsstaat würde den kleinsten Verdacht einer Rechtsverletzung, des Rechtmissbrauches und der Rechtsbeugung ohne Wen oder Aber aufgreifen, recherchieren und verfolgen, um jeglichen Mangel an seinen Grundwerten auszuschließen.

Das Prinzip der Gewaltenteilung, wie natürlich der Ausgang dieser Strafanzeige belegen wird, besteht nicht mehr. Es hätten die Behauptungen des Richters Fahsel und die meinerseits vorgebrachten bewiesenen Straftatbestände von Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Dritte aufgegriffen werden müssen, die Herrn Arz und mir einen großen materiellen und psychischen Schaden verursacht haben. Die nachfolgende Darstellung des ehemaligen Richters Fahsel, dass er unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen hat erleben müssen, sodass man diese Kollegen schlicht kriminell nennen kann, wurde nie aufgegriffen und auf Wahrheit hin geprüft. Es wurde Richter Fahsel seitens der Justiz auch nie untersagt, derartige Darstellungen weiterhin zu verbreiten. Also treffen diese Darstellungen zu. Hiernach muss geschlussfolgert werden, dass dies natürlich nicht nur örtlich auf den Tätigkeitsbereich des ehemaligen Richters Fahsel zutrifft sondern deutschlandweit gängige Praxis ist. Wie der Ausspähskandal nur durch Verrat eines Insiders ans Licht kam, so mag die Judikative sich durch eine Art von Beliebigkeit in der Auslegung und Bewertung des Rechtes bedeckt halten, aber rein soweit, wie Daten objektiv gelesen und überwacht wurden, so kann immer weniger die Logik und Rechtmäßigkeit von Beschlüssen und Urteile der Judikative ergründet werden. Der Insider Fahsel wird ebenfalls ignoriert und sein Vortrag wird übergangen und verschwiegen bzw. untern Teppich gekehrt.

In seinen dreißig Berufsjahren, schrieb Frank Fahsel aus Fellbach, habe er „ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt“. Ebenso seien ihm zahlreiche Richter und Staatsanwälte begegnet, „die man schlicht kriminell nennen kann“. Die seien aber „sakrosankt“ gewesen, weil sie von oben gedeckt wurden. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke“, bilanzierte der Pensionär Fahsel (Jahrgang 1939) abschließend, „dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen'“.

Die Darstellungen von Richter Fahsel haben sich hier in meinen Verfahren bestätigt:

Die vorab zivilrechtlichen Verfahren basierten auf Mandatsverrat durch unseren uns vertretenden Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler vor dem Hanseatischen Land- und Oberlandesgericht wie auf Strafanzeigen gegen unseren Rechtsanwalt wegen Mandatsverrat, der ein vom Gutachter belegtes streitige Video unstreitig erklärte und gegen Ole Seelenmeyer, der dieses streitige Video als Beweis vorgelegt hatte.

Die unsererseits eingereichte Strafanzeige gegen Ole Seelenmeyer aus 2011 wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg am 09.02.2012 (2 ZS 110/12), wie wir dies bereits zu anderen Artikeln bekundet hatten,  eingestellt. Dies wurde damit begründet, dass die Moderatorin gegenüber der Staatsanwaltschaft Hamburg angab, dass es ihres Ermessens nach sich bei dem streitigen Video um die Livemoderation handeln müsse, weil sie sich nicht erinnere für eine Nachmoderation zu Verfügung gestanden zu haben. Herr Härtl  habe sich somit  verhört, so die logische Schlussfolgerung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.  Die Ermittlungen waren  parteiischen wie stümperhaft und deckten Straftaten! Unter jeglichen Gesichtspunkten waren diese Begründungen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ole Seelenmeyer willkürlich konstruiert. Herr Härtl konnte sich überhaupt nicht verhört haben. Die Moderatorin schloss durch ihre Aussage aus, dass am streitigen Video manipuliert worden sein könnte. Was fachlich überhaupt nicht zu rechtwertigen ist. Hier wurden im Vorsatz Straftaten gedeckt. Die Ermittlungen wurden gerade nicht in alle Richtungen vorangetrieben, um die Wahrheit zu finden!  Der Faktenlage nach hätte ein Strafverfahren gegen Herrn Ole Seelenmeyer eröffnet werden müssen. So decken sich zu meiner politischen Verfolgung die Straftäter wechselseitig selbst. Und zwar durch alle Instanzen und unterschiedlichen Gewalten!

Hieraufhin haben wir vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht „Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ eingereicht.  Hier ging der für uns negative  Beschluss am 02. August 2012. Die vorgebrachten Begründungen liefen darauf hinaus, dass  unsere Rechtsanwältin akrobatisch konstruierte und gestrickte Formfehler u. ä. gemacht habe. Also, durch alle Instanzen werden diese gegen mich gerichteten Straftaten der Judikative u. a. gedeckt.

Weitere massenhaft vorliegende Beweismittel wie Bewerbungsunterlagen incl. einer CD mit der Darbietung der Gekürten usw. und Videomaterial von weiteren 4. Kameras, die Juryunterlagen usw. wurden nicht hinzugezogen wie auch technisch anzunehmende Manipulationen am Video nicht nachgegangen wurde. Jeder Laie weiß, was heute alles machbar ist! Die Ermittlungsbehörden allerdings nicht.  Die Moderation konnte auch zusammengeflickt worden sein, weil es die moderierten Tonangaben der Plätze usw. zu anderen Moderationen gab. Man musste nur die Worte neu in die Bilder einfügen. Alleine der Namen des Siegers „Danny Street“ hätte nachmoderiert bzw. nachvertont werden müssen. Die Frage, wieso Herr Härtl, wie er sich jetzt verhört haben soll, dementsprechend die Urkunde vom Messestand des Deutschen Rock & Pop Musikerverband e. V. erhielt wie weiter Herr Möhring in einem Telefonat mit Herrn Seelenmeyer von Herrn Seelenmeyer erfuhr, dass noch ein ganz anderer in dieser Kategorie siegen könne und das bei einer Vernehmung des Künstlers Danny Street durch die Kripo in München dieser nicht einmal seinen Siegertitel kannte, weil es diesen nicht gibt, nie genannt und gehört wurde, lassen klar erkennen, was hier passiert und gespielt wird und hätte  die Einstellung des Strafverfahrens nicht zugelassen.

Rein soweit, wie Dr. Hauke Scheffler, unsere Rechtsvertretung,  dieses begutachtet streitige Video  zum Termin vor dem Hanseatischen Landgericht im Zivilprozess unstreitig erklären ließ, unterblieb die zivilrechtliche Prüfung der Beweismittel (Video) wie die weitere Vorlage von Beweismitteln. Genau alle diese Fragen, die Licht in der Sache hätten bringen können, wurden so weggeräumt. Die Kripobeamtin bei der Polizei in München, Frau Hinze, äußerte mir und Herrn Lackner gegenüber, dass es hinreichende Belege zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Herrn Ole Seelenmeyer gäbe aber sie nicht zu intensiv ermitteln dürfe, da ihr ansonsten das Verfahren entzogen würde.

Ich habe weitere Akten und Unterlagen dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zugeführt, die deutlich und klar erkennen lassen, dass Deutschland ein Verbrechersystem ist und Recht- und Sozialstaat nichts weiter sind, um hinter dieser Fassade, wie hier, kaschiert Unrecht, Elend und Not als Rechtstaatlich zu verkaufen. Es wurden meinerseits gerade nicht nur Pauschalverdächtigungen vorgelegt sondern Beweismittel, die deutungsfrei meine dem Staat Deutschland angelasteten Straftaten, dass Deutschland weder eine Demokratie noch ein Recht- und Sozialstaat sei, belegen. Deutschland missachtet die Grund- und Menschenrechte, wie dieses verwaltungsgerichtliche Verfahren besonders hervorhebt. Hiernach darf mir meine Existenz vernichtet werden, es dürfen mir alle beruflichen wie privaten Chancen und Perspektiven genommen werden und ich habe sodann in hunger, elend und not zu leben. Dies nenne ich Folter!

Die hier beschuldigten Richter haben Straftaten, und hierbei ist jede Formalität entbehrlich, weil alle Bürger und insbesondere Politiker, Richter usw. rein in Kenntnis dieser Straftaten, diese hätten aufdecken, verhindern und verfolgen müssen bzw. verfolgen lassen müssen, gedeckt und gesichert unter Rechtsbruch und Rechtsbeugung, um in der Chronologie eines Unrechtsystems dieses Unrechtssystem zu schützen und zu decken. Man kann nicht in dieser Art und Weise derartige massive Rechtsverletzungen, selbst wenn es sich um einen Einzelfall handeln würde, was aber nicht zutrifft, abweisen. Es hätte jegliche Hilfe und Unterstützung im Dschungel der Gesetze usw. von einem Rechtsstaat gewährt werden müssen, damit diese kriminellen Machenschaften unterbleiben und aufgedeckt werden. Erst wurden unsere zivilrechtlichen Verfahren hier vor dem Hanseatischen Landgericht und Oberlandesgericht durch Straftaten der Beweisfälschung und durch Mandatsverrat zu unserem Nachteil und zur Deckung dieser und vorheriger Straftaten rechtsbeugend beurteilt und hinweggefegt und dann wurden die Strafanzeigen gegen diese Personen ebenfalls rechtsbeugend ebenso larifari abgeschmettert. In Kenntnis, dass Deutschland weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sei, werden natürlich alle meine Verfahren gegen die Judikative, Exekutive und Legislative in juristischer Akrobatik abgewimmelt. Rein soweit haben sich die Richter schuldig gemacht.

Auch die Argumentation, dass der Deutsche Bundestag nicht in Einzelfällen tätig werden müsse, bedingt, dass man mit dem Einzelfall verfahren kann, wie man will, weil selbst zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen Deutschland gegen seine Systemkritiker nicht in Verantwortung genommen und dieser Herrschaft bedingungslos ausgeliefert würde. Die Kriminellen innerhalb der Judikative, die hier Handlanger der Legislative sind, werden soweit nicht zur Räson gebracht bzw. sie müssten soweit mit keiner Strafverfolgung rechnen. Das Dogma, dass die Gewaltenteilung rechtstaatliche Verfahren über die Instanzen sichern würde, weil jeder vor den Unparteiischen gleich behandelt würden, ist ein Bollwerk, welches Straftaten von Rechtsmissbrauch und Rechtsbeugung ins Leere laufen lassen, weil die Judikative über sich selbst urteilt, und ist damit parteiisch. Die Nebelwand der Staatstraftaten ist so nicht zu durchdringen!  Die Gewaltenteilung schützt hiernach den Staat vor Verfolgung und nimmt Deutschland nicht in Verantwortung wegen dieser kriminellen Machenschaften ihrer Judikative. Die Gewaltenteilung wird hier missbraucht und dient rein der Fassade von Recht- und Sozialstaat. Es ist bewiesen, dass innerhalb der Judikative begangene Rechtsbeugungen usw. nicht durch die Kollegen verfolgt werden. „Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus“!

So waren die gesamten in sich greifenden Verfahren eine reine rechtsstaatliche Inszenierung von Recht- und Sozialstaat! Hinter dieser Inszenierung gedeihen staatliche widerrechtliche Verfolgungen unter Straftaten, denen ich hier ausgeliefert bin. Ich verlange zu Recht, die Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren vor deutschen Gerichten von der Bundesrepublik Deutschland, weil das Rechtssystem unter jeglichen Gesichtspunkten nicht mehr greift und gewährt wird.

Manfred Wehrhahn