Deutsche Rechtsprechung heute! Herr Ole Seelenmeyer darf mich beleidigen, mir die berufliche wie private Existenz schädigen bzw. vernichten, er darf behaupten, dass ich irre sei, dass jedem Leser seines Artikels klar sei, dass ich in psychiatrische bzw. psychologische Behandlung muss, da ich für mich wie der Öffentlichkeit zur Gefahr würde. Herr Seelenmeyer kann ein gutachterlich bewertetes Video zu einem Gerichtsverfahren vorlegen, das überhaupt keine Beweiskraft hat und in betrügerischer Absicht herstellt sein könnte, was aber von der Staatsanwaltschaft zum Vorwurf des Prozessbetruges nie ermittelt wird. Dies trotz einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung der Unterlassung wird der Druck des Musiker Magazins nicht von Herrn Seelenmeyer gestoppt sondern erscheint dieser Artikel im vorherigen beleidigenden Wortlaut.
Diese gegen mich inszenierten auch strafrechtlichen Aktionen suchen meine finanzielle und wirtschaftliche wie persönliche Schädigung, um meine Kritik gegen Deutschland und deren Justiz wie gegen das Musikbusiness (Musikcharts) und der Staatsräson zu denunzieren bzw. unglaubwürdig erscheinen zu lassen. Mein Engagement, mir eine Existenz zu schaffen, die mir meine Rente sichern sollte, wurde bereits vernichtet! Im Gebet göttlicher Liebesgesänge von Nächstenliebe, Humanität und Freiheit ist dies geduldet!
Eine Strafverfolgung liegt nicht im Öffentlichen Interesse, so der Generalstaatsanwalt in Celle. Ich möge in Zivilklagen meinen Schaden usw. gelten machen! Würde ich diese Beleidigungen aber gegenüber Staatsbeamte … abgeben, sind die Strafen entsprechend hoch. Hier soll eine Person, die die Drecksarbeit einer starken Gruppierung erledigte, geschützt werden. Diese Beleidigungen sind die Reaktion darauf, dass ich, wie sich hier belegt, zu Recht unseren Bundespräsidenten und unsere Bundeskanzlerin, die im Lametta von Freiheit und Gerechtigkeit in der Öffentlichkeit prostituierend und propagandistisch unseren Rechtstaat positiv erscheinen lassen, bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt und Klage wie eine einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Berlin bzw. im Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Deutschen Bundestag auf Wiederherstellung rechtstaatlicher Verfahren in Deutschland eingelegt habe. Deswegen bin ich irre! Und deswegen darf Herr Seelenmeyer mich auch beleidigen, damit bloß nicht meine Kritik als begründet erachtet werden könnte. Einen Irren nimmt man halt nicht für voll! Meine Kritik entstammt einem krankhaften Hirn! Na dann verbietet euch erst einmal selbst bevor ihr die NPD verbietet!
Manfred Wehrhahn