Bild 001  Wie wir bereits mehrfach darlegten, hat ein von uns bevollmächtigter Rechtsanwalt ein Video, das  ein Livemitschnitt zu einer Moderation auf der My Music in Friedrichshafen 2008 laut des Klagegegners wiedergeben soll, unstreitig gestellt. Es fand keine Berücksichtigung, dass dies einer anders lautenden Zeugenaussage entgegenstand, der Vorort  der Moderation beiwohnte und  eine ganz anders lautende Moderation gehört haben will. Dieses Video ließen wir deswegen begutachten. Der  amtlich zugelassene Gutachter stellte fest, dass das Video keine Beweiskraft habe,  weil die Qualität so schlecht sei und ein Hintergrund, aus dem die Örtlichkeit geschlussfolgert werden könnte, nicht ersichtlich sei und dies entgegen der auf der Webseite weiteren eingestellten Videoclips eine Qualitätsminderung aufweise.

Dass das Video der gegnerischen Seite keine Beweiskraft habe und den Verfahrensbetrug der Gegenseite aufdecken möge, trug unsere Vorgehensweise. Die Gegenseite ging nicht davon aus, dass wir das Video einem Gutachter vorlegen würden.  Das Video sollte uns durch die Instanzen verlieren lassen.  Die gewünschten und geplanten Prozessabläufe der Gegenseite durchkreuzten wir allerdings. Es baute sich ein hohes Risiko auf, entdeckt zu werden, dass hier betrügerisches Handeln am Werke war.

Unser Anwalt, aus welchen Gründen auch immer, erkannte wohl das Potenzial und arbeitet für die Gegenseite. Dieses Gutachten, dass das Video keine Beweiskraft habe, trug er nie dem Gericht zu.  Nein, er erklärte kurzerhand das Video für unstreitig.  Damit war die Gegenseite aus dem Schneider! Wir haben sodann natürlich den Prozess verloren.  Dass das Video durch den Unterbevollmächtigten unstreitig gestellt wurde,  wurde uns erst einmal nicht mitgeteilt. Die unsererseits geübte Kritik zum Ausgang des Verfahrens gegenüber unserem Rechtsanwalt ließ ihn das Mandat zur Unzeit kündigen.

Die hieraufhin neu von uns bevollmächtigte Rechtsanwältin widerrief den geschlossenen Vergleich, weil sie in Unkenntnis der Untreitigstellung war.  Erst als wir das Sitzungsprotokoll erhielten, war klar, dass unsere Partei das Video unstreitig gestellt hatte.  Hierzu gibt es keine logische, vernünftige oder/und sachliche Erklärung außer, dass die Gegenseite einen gigantischen Vorteil dadurch erzielen konnte und das Risiko der Aufdeckung ihres kriminellen Handelns erstmal nicht fürchten musste.

Es sei ein Fehler unseres bevollmächtigten Rechtsanwaltes gewesen, dass er das Video unstreitig stellen ließ, äußerte die Staatsanwaltschaft in München und Kiel auf unsere eingereichten Strafanzeigen hin.  Ein Schwarzfahrer, der tausend Gründe, warum er keinen Fahrschein habe, vorbringen kann, macht nach mehrmaligem Fehlverhalten auch keinen Fehler mehr sondern macht sich der Erschleichung dieser Dienst strafbar. Es kann sich hier nicht um einen Fehler handeln, weil hier in Aktiva sprich im Vorsatz diese Unstreitigstellung erklärt wurde, also ohne plausible, logische, angemessene, vernünftige und notwendige Vorgaben: er hat Mandatsverrat begangen. Eine Beleidigung ist auch kein Fehler, weil man überlegen sollte, was man sagt. Und dass ein Anwalt überlegt, was er macht, davon kann man eigentlich ausgehen!!! Also, es gab keinen vernünftigen vertretbaren Grund für diese Unstreitigstellung außer der Gegenseite zuzuspielen!Wie sollte ein Fehler überhaupt begründet werden können. Nur damit, dass man nicht mehr in Vollbesitz seiner geistigen Kompetenz sei!

Hiernach könnten Schwarzfahrer auch nur Fehler unterstellt werden und soweit kann dieser nicht mehr bestraft und verfolgt werden. Eine Beleidigung wäre bei späterer Rücknahme ebenso ein Fehlverhalten und keine Beleidigung mehr, weil einem diese Äußerungen einfach im Eifer des Gefechts ausgerutscht sein kann, was hier, was die Unstreitigstellung anbetrifft, in der Nüchternheit eines Gerichtsverfahren nicht greift. Die Beleidigung kann zurückgenommen werden aber die Unstreitigstellung nicht. Sollte sich später rausstellen, dass das Video tatsächlich nachgestellt wurde, ändert dies nichts. Das Verfahren würde wegen dieser Unstreitigstellung nicht neu aufgerollt und ebenso bleibt die Unterlassung, eine Wahrheit sagen zu dürfen, bestehen.

Da finden Bedienstete eines Supermarktes nach der Kasse bei einer Kontrolle einen kleinen Artikel (Mettwurststück) im Wert von nicht einmal 3,– € in der Einkauftasche, der nicht auf den Kassenbon steht. Der Grund, wie dieser Artikel an der Kasse ohne boniert zu werden, vorbei kam, da geduldet wurde mit der Einkaufstasche einzukaufen , führt zu einem Strafverfahren. Der Beschuldigte war noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.  

Ein Vergleich zur staatsanwaltschaftlichen Argumentation: Nehmen wir an, dass ein Bäcker anstatt Mehl Sägespäne zum Brotbacken nimmt und diesen erkannten Fehler auch nicht korrigiert! Ist das nun ein Fehler!  Ja, es ist nur ein Fehler, wenn dieser Bäcker hauptberuflich Jurist ist. Ist der Bäcker allerdings nur Bäcker handelt es sich hier selbstverständlich um eine Straftat.

Dieser kriminelle Anwalt erlaubte sich gar noch sein Honorar einzuklagen. Es scheinen ja doch noch nicht alle Richter dumm , parteiisch oder/und blöd zu sein oder konnten sie gegen die guten Argumente,  Beweise und Begründungen unserer jetzigen Anwältin nicht anders entscheiden, weil ihr Handeln und ihre Parteilichkeit so noch offensichtlicher würde,  wenn sie feststellten, dass unser uns seinerzeit „vertretender“ Rechtsanwalt sein Mandat zur Unzeit niedergelegt habe und das Mandatsverhältnis verletzt hat. Allerdings sollen die uns entstandenen Kosten für die von uns nach der Unstreitigstellung wider eingelegte Berufung nicht mit der Honorarforderung des Anwaltes verrechnet werden.  Es geht hier überhaupt nur um eine Verrechnung  von Ausgaben, die uns wegen dieses „Fehlers“ entstanden sind, zur Honorarforderung. Das Honorar steht grundsätzlich jedem  Anwalt zu, auch wenn er einen verhängnisvollen schadenhaften Fehler gemacht hat. So, wenn man den Gedanken und die Umstände folgt, kann dieses System unliebsame Menschen vernichten. Der Glanz der Freiheit ist nur Fassade zu einem Unrechtsystem Deutschland. 

Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist.

Rothschild

Dies nennt die westliche und zivilisierte moderne Welt Demokratie! Hierauf begründet sich Recht- und Sozialstaatlichkeit!

Manfred Wehrhahn