Eine mir persönlich nahestehende Person wurde sehr böse mitgespielt. Er hat in einer Brauerei in Köln am Heumarkt über 1 Jahr als Zapfer gearbeitet. Während dieser Zeit wurde er und andere Personen durch das Personal mit K.O.-Tropfen über Speisen und Getränken vergiftet. Er konnte darüber aus mehreren auch psychologischen Gründen nicht reden oder sich dieser anonymen Täter nicht erwehren, da dies zu Kündigung seines Arbeitsverhältnisses geführt hätte aber letztendlich, da er diese latente Situation nicht mehr aushielt, doch zu einer Kündigung führte. Er ist eine schwierige Persönlichkeit. Er kann mit Geld nicht umgehen, mach Ausgaben und Buchungen, wie Reisen, die er nicht bezahlen kann und mir diese Kosten auflädt. Er ist unselbstständig. Er ist einfach ein Chaot, der mir reichlich Probleme schafft. Er ist der Verschwendungssucht und unersättlich im Haben. Er wäre heute wohl obdachlos und am Ende! Ich betreue ihn sozusagen unentgeltlich in meinem sozialen Engagement.

Sein Hausarzt schrieb ihn wegen psychischer Belastungen mehrfach krank. Während einer solchen Krankschreibung erfolgte die Kündigung. Der Geschädigte, weil viele weitere Gäste und andere Mitarbeiter vergiftet wurden, schaltete die Staatsanwaltschaft Köln ein. Das Ergebnis: Man könne nicht mit letzter Gewissheit die Täter ausfindig machen und stellte die Ermittlungen ein. Der Landschftsverband Köln wure unterrichtet, aber meldet sich nicht.

Der Bekannte meldete sich bei der Agentur für Arbeit in Köln am 26. bzw. am 27.02.2024 schriftlich per Vertrag arbeitslos. Da er nichts vernahm, rief er an 18.03.2024 dort an, um zu erfragen, was Sache ist. Er erhielt die Antwort, dass sein Vertrag eigegangen sei, aber unrechtmäßig, da die persönliche Vorsprache notwendig sei. Die Agentur hat im Wissen seiner Arbeitslosigkeit zum 27.02.2024 durch den eingereichten Vertrag hierauf nicht reagiert. Und hat hier seine Informationspflicht zu seinem finanziellen Schaden verletzt. Er ging sofort am 18.03.2024 persönlich zur Agentur für Arbeit und meldete sich arbeitslos. Nun will man ihn eine Sperre von 3 Monaten anhängen, weil er sich zu spät arbeitslos gemeldet habe. Er legte Rechtsmittel ein.

Mein Bekannter ging wegen der nunmehr eingetroffenen finanziellen Notsituation zum Jobcenter Köln, die nicht zuständig seien und ließen ihn mittellos hungernd und lieferten ihn wegen Mietrückständen der Obdachlosigkeit aus. Es wäre vorrangig die Agentur für Arbeit zuständig, die aber einige Zeit der Antragsbearbeitung benötigt, um Leistungen zu bewilligen oder selbst einen Vorschuss leisten kann. Eine Bescheinigung, dass sie gegenwärtig keinen Vorschuss leisten könne, liegt trotz einer per E-Mail eingereichten Anfrage immer noch nicht vor. Es werden weitere umfangreiche Unterlagen eine Arbeitsbescheinigung, die eigentlich der letzte Arbeitgeber hätte ausfüllen und der Agentur für Arbeit zusenden müssen, verlangt. Die am 26.03.2024 postalisch eingereichten Unterlagen, die die Agentur für Arbeit benötigt, per Einschreiben Einwurf, sind bis heute, 29.03.2024, erst am Samstag den 30.03.2024 zugegangen und wird voraussichtlich, wenn überhaupt, erst am 02.04.2024 zugestellt, da hier der Empfänger Arbeitsagentur Köln und nicht die Agentur für Arbeit angegeben ist. Diese Unterlagen und Angaben hätte sein letzter Arbeitgeber eigentlich am 10.03.2024 dem an Amt zusenden müssen. Nichts da!

Heute ist der 27.03.2024, und er ist weiter mittellos und gesundheitlich stark gefährdet in seinen Grund- und Menschenrechten. Es liegt der Akt der Körperverletzung vor. Die Würde und das Recht auf Unversehrtheit sind verletzt. Heute zum Antrag 25.03.2024 legen keine Zahlungshinweise vor und ebenso keine Bescheinigung fürs Jobcenter auf eine Überbrückungszahlung zum Lebenaber.

Ich kann bis auf weiteres von meiner Rente 950,– € nicht meinen Mitbewohner und mich ernähren, die Miete zahlen, die Stromanschlagszahlungen und weitere Fixkosten tragen. Ich musste nun auch Leistungen beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Innenstadt Leistungen der Mietübernahme usw. beantragen oder wegen der Mietsrückstände beim Wohnungsamt vorstellig werden.

Mein Bekannter ging folgend trotz all dieser verheerenden Lebensumstände ein neues Arbeitsverhältnis ein. Jetzt als Koch! Und wird zum 01.04.2024 seinen neuen Job beginnen. Er war wegen der schwerwiegenden psychischen Schädigungen einer permanenten Gefahr einer Vergiftung unterlegen zu sein, ist psychisch nicht im Stande diesen vorherigen Arbeitsplatz länger auszuüben. Ich bin kein Psychologe, der die so verursachten Schäden benennen könnte, aber sie sind sehr offensichtlich wahrnehmbar.

Sein letztes Gehalt erhielt er wegen eines vorab gewährten Anschlages am 20.01.2024 in Höhe von 750,– € am 10.03.2024. Er hat Ratenvereinbarungen alter Schulden, er hat Miete, Strom usw. an Fixkosten und Ausgaben zu seinem Lebensunterhalt. Der Auflösungsvertrag wurde am 26.02.2024 geschlossen und zum 26.02.2024 beendet. Er wusste von diesen ihn untergejubelten Auflösungsvertrag bis zum 26.03.2024 nichts.

Eigentlich steht ihm ab den 27.02.2024 Arbeitslosengeld 1 zu. Ebenso stünde ihm Bürgergeld wegen seiner Mittellosigkeit zu, weil die Agentur für Arbeit eine längere und aufwendigere Ermittlung einer Leistungberechtigung und Leistungshöhe benötigt, was dem Jobcenter bekannt sein müsste. Beides wird ihm versagt!

Er hat daraufhin Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung, auf ein würdiges Leben, wegen Körperverletzung und wegen Nötigung zu einer Straftat, denn er musste wohl schwarz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, um die sanktionswürdigen bürokratischen und formellen örtlichen Termine wahrnehmen zu können.

Die Strafanzeige richte sich gegen die Bundesagentur für Arbeit, gegen das Jobcenter Köln und gegen den Deutschen Bundestag, der Bundestagspräsidentin u.a., weil hier vorgegeben wurde, dass vorrangig zur akuten Not per Gesetz die Agentur für Arbeit, die sich in Untätigkeit suhlt, zuständig sei und ihm so fundamentale Rechte auf ein würdiges Leben versagt werden konnten

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechts- und Sozialstaat mehr. Mein Bekannter kann vergiftet werden, was die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln kann. Ihm werden die Lebengrundlagen weggenommen. Er bewirbt sich, trotz, wie zum Bürokratismus, er zur Befriedigung dieses Anspruch für Fahrkosten, Fotokopien usw. Geld benötigt, die er sich leihen musste.

Das Jobcenter Köln hat heute, 28.03.2024 datiert auf den 25.03.2024 zum Antrag vom 25.03.2024 auf Sozialleistungen einen Termin den 03.05.2024 gewährt. Den vorherigen Antrag auf Sozialleistungen vom 09.03.2024 ging angeblich verloren. Der Antragsteller hat am 10.02.2024 letztmalig eine Lohnzahlung von etwas über 700,– € erhalten. Die für das Arbeitslosengeld-Zahlung benötigte Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers liegt immer noch nicht vor, dass der Antragssteller die notwendigen Unterlagen per Einwurfeinschreiben am 26.03.22024 versandte. Die Zustellung ist bis zum 28.03.2024 ist erst am 30.032024 erfolgt.

Durch Bürokratismus und Formalismus erhält der Antragsteller keine Leistungen über Monate und muss hungern und einen großen verheerenden sozialen und entwürdigenden Schaden erleiden.

Das ist die Leistung der Bürokraten, die, wie mir scheint, unfähig scheinen und genau das Gegenteilig bewirken, das sie eigentlich befruchten sollten. Es scheint reine Schikane und Willkür zu sein, auf das sie setzen. Es mag unwahrscheinlich, dass sich die Musikmafia hier über Staatswege uns zum hoch brisanten Streit gegen die GVL hier eine Position forciert, die einen geringen Vergleichsabkommen begünstigen könnte, weil mir durch das Leistungsversagen meines Bekannten, der mit mir in einer finanziellen Verbindung steht, also, wenn er keine Leistungen erhält, er mir die vereinbarten Zahlungen zur Unterkunft, wie Mietanteil, Strom-, Nebenkosten nicht gewähren kann.

Und was soll das ganze Spektakel? Der Antragsteller ist Mitmieter der gemeinsamen Wohnung und muss natürlich die Kosten der Miete des Stroms und der Nebenkasten mitfinanzieren. Dies kann er seid einiger Zeit aber nicht mehr und bringt mich somit in Schwierigkeiten die Fixkosten zu zahlen. Dies soll bewirken, dass ich angehalten werde, einen ungleichen Vergleich mit der GVL und dem Andryk-Verlag eingehen zu müssen. Die Klage würde beendet und das Landesgerichtsurteil nichtig. Und genau darauf zielen diese versteckten Aktionen ab. Ich soll die finanzielle Notlage des Antragsstellers stemmen, weil ich mich strafbar machte, würde ich ihn verhungern lassen und mich hat die Musikmafia unter ihren Fittichen.

Hinter den demokratischen und freiheitlichen Rechten bzw. Fassaden wird kriminell in Verletzung der Grund- und Menschenrechte in Willkür und Schikane gegen mich böswillig mein Untergang inszeniert, und nicht gegen meinem Bekannten, der Mitmieter der Wohnung ist und Strom- und Nebenkosten verursacht, die mir so einen finanziellen Schaden zufügen, da er keine Leistungen zur Grundsicherung erhält, und die Rechtsanwaltshonorare sind immens, die wir zur Klage gegen die GVL aufwenden müssen, zumal der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde damit, dass wir eine GbR seien. Ich selbst beziehe eine Rente von 950,– €. Diese Umstände sollen mich zwingen einen billigen Vergleich mit dem Andryk-Verlag und der GVL abzuschließen, damit die Klage bzw. das Urteil des Landgerichtes Berlin, dass die Pauschalabgeltung in den Stadien für das intonierte Lied „Heja BVB“ und mithin auch mögliche andere Lieder in pauschaler Abgeltung rechtswidrig war und ist und die dem zugrunde liegenden Verteilungspläne nichtig seien, keine Rechtsgültigkeit erlangt, durch einen Vergleich so die richterliche Entscheidung weggewischt und durch eine geringe Vergleichssumme die Brisanz aus der Sache genommen werden soll. Die Brisanz zum Klageinhalt scheint skandalös zu sein und die möglichen Betrugsabsichten, die die Staatsanwaltschaft Berlin natürlich nicht sieht bzw. nicht sehen will und in Verweigerung eines Rechtsmittel umgeht, könnten publik werden, dass von der GEMA und GVL unter der Aufsicht des Patent- und Markenamtes, des Bundeskartellamtes, des Bundesverbandes der Musikindustrie e. V. über Jahrzehnten einem hoher Schaden an weiteren Labels, Musikverlagen, Komponisten, Musikproduzenten und den Fußballvereine der 1. und 2. Liga in Millionenhöhe zugefügt haben könnten, da, wie es scheint, die Vergütungen zu einer Auflistung nach den eingesetzten intonierten Musiktiteln an den Berechtigten vielgeringer zu sein scheint als die Pauschalvergütung an Unberechtigte, wie den Superstars aus den Musikcharts und den intonierten Musiktitel im Mainstream, denn in Stadien wird in der Regel überhaupt nicht deren Genre und nicht deren Repertoire intoniert, aber haben sich über die Pauschale diese Vergütungen zugeschanzt.

Der Anwaltszwang vor den Gerichten hat den Sinn, wie mir scheint, seine Rechtswahrnehmung an die teilweise korrupte und rechtsverletzende Justiz zu hohen Kosten abzutreten, die dealt vielfach nicht im Sinne des Mandanten wie Mandates, sondern im Staatsinteresse. Wir sind kein Sozial- und kein Rechtsstaat mehr!

Manfred Wehrhahn