Dass die Höhner 1977 noch unter „De Höhner“  mit ihrer Vinylsingle „Höhnerhoff Rock“ „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ damals NEW BLOOD Schallplatten den Durchbruch erzielten, wird seitens der Höhner nicht erwähnt!  Es gab ein Verfahren vor dem Landgericht Köln wegen der Verwertungsrechte 2003/2004! Wir hatten die Rechte unter der neuen Tonträgerart CD neu auf den Markt gebracht. Jan-Peter Fröhlich behauptet, dass uns nie die Verwertungsrechte zugestanden worden seien! Dies unter mauerte er durch eine eidesstattliche Falschaussage! Wir konnten den vereinbarten Vertrag nicht mehr vorlegen, weil seinerzeit dieser uns widerrechtlich durch Herrn Fröhlich entwendet wurde, was aber die Verwertungsrechte nicht entzog! Den zivilrechtlichen Prozess verloren wird daraufhin, weil niemand die offensichtliche Falschaussage zu dieser eidesstattlichen Versicherung erkannte entstanden uns Prozesskosten usw. von ca. 7.000,– €!

Das von uns (jetzt motionFX GmbH Radar Music) eingeleitete Strafverfahren brachte zutage, dass Herr Fröhlich sich strafbar gemacht hat. Im Wege des Täter-Opferausgleiches erhielten wir die uns zivilrechtlich entzogenen Verwertungsrechte an diesen beiden Titeln zurück und Herr Fröhlich entging einer Strafe aber unsere Kosten enthielten wir nicht zurück, weil angeblich im zivilrechtlichen Verfahren wechselseitig auf alle weiteren Ansprüche verzichtet worden war! Dieser Verzicht war aber unter den damaligen Gegebenheit erklärt worden. Der Betrug war hier noch nicht festgestellt.

Manfred Wehrhahn