Die Altparteien gehen gegen die Oppositionspartei AfD vor, um ihre eigenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu decken, die die Oppositionspartei AfD aufdeckte. Der hessische Landtag hat mit Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen beschlossen, Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen ab 2026 auf „Verfassungstreue“ zu überprüfen. Das führt bei einer objektiven Prüfung sicher dazu, dass die Altparteien, die sich in die Machstrukturen reingefressen haben, verboten würden. Das Überwachung und Überprüfung ermöglicht tiefe Zugriffe auf Lebensläufe, Privatsphäre und sensible Informationen. „Zweifel“, was Rechts sei, kann nicht einfach an den Informationen geschlussfolgert werden, bloss weil man anderer Meinung ist. Die Feststellung seiner „Verfassungstreue“ oder einer subjektiven emotionalen Äußerungen sind nicht unbedingt ein Beweis seiner Verfassungsfeindlichkeit.,Es mag nicht eine wirkliche Gefahr von ihnen ausgehen die freiheitlich-demokratische Grundordnung hergeleitet werden, reichen, um die Finanzierung dieser Mitarbeiter zu streichen oder Parteien zu verbieten – ohne Beweise in Willkür und einer Beliebigkeit.