
Man glaubt es nicht! Die Bundesrepublik Deutschland steht dem ehemaligen DDR-System in Nichts nach! Die rechtswidrige pauchsale Abgeltung von intonierten Musikliedern in Stadien der 1. und 2. Fußball Bundesliga wird juristisch nicht verfolgt und schädigt mich um 3000.000,– €. Es wird hingenommen, dass sich Unberechtigte, die Stars aus dem Showgeschäft an den Vergütungen Berechtigter bereichern. Straftaten des Urhebers zum Lied „Heja BVB“ wird zu seinen Lügen und Betrügereien nicht mehr verfolgt, damit mir die seit fast 50 Jahren genutzten Nutzungs- und Verwertungsrechte jetzt entzogen werden können, da er behautet, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht das Lied im Studio in Düsseldorf eingesungen habe, sondern seine Crew, u. a. Wolfgang Petry, und er alles bezahlt habe, ihm so die Nutzungs- und Verwertungsrechte, die er bereits an seinem Rechtsanwalt 2023 übertragen hat mit der Besetzung: Sänger Karl-Heinz Bandosz und den Seniorenclub des BVBs, nicht mehr meine Rechte sein können und mir nun entzogen werden sollen, ihn zustünden.
Das Landgericht Köln meint zu einer Klage des Urhebers und Produzenten des Liedes, dass ich derartige Behauptungen, dass der Sänger im Zitat des Urhebers und Produzenten das Lied nicht eingesungen habe, dass ich dies auf Webseiten nicht veröffentlich darf, da ich diese Behauptung, dass es sich um eine Lüge im Ansinnen eines Betruges handeln muss, nicht glaubhaft gemacht hätte, dass es so war, wie der Urheber selbst im Widerspruch zu einem Buchartikel behauptet.
Das Lied wurde in Mitwirkenden des Sängers Karl-Heinz Bandosz und den Seniotenclub des BVBs und in meinem Namen und zu meinem Konditionen von ihm produziert! Er war kein freier Produzent! Er selbst bestätigt dies in einem Buchinterview, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war und das Lied eingesungen habe. Was soll nicht glaubhaft sein, wenn zu dieser Aussage Widersprüche vorliegen und rein die vom Urheber und Produzenten gemachten Äußerungen zitiert werden. In dieser Form wurden mir im Wege der Verweigerung von Prozesskosten das Rechtsmittel zur Unterlassung dieser Behauptung rechtliches Gehör versagt. Also, ich darf die Wahrheit bzw. die gemachten öffentlichen Aussagen des Urhebers und Produzenten des Liedes, die mir meine Freiheitsrechte und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach 48-zig Jahren zum Lied „Heja BVB“ so entziehen wollen, nicht öffentlich machen, ansonsten wird mir eine hohe Geldstrafe oder gar Knast auferlegt. Wie in Nordkorea!
Gerichtsverfahren wie im Dritten Reich und in Parteilichkeit im Ansinnen der Staatsdoktrin. Im Dritten Reich war die Justiz durch eine extreme Parteilichkeit gekennzeichnet, bei der das Recht als Waffe im Dienste der NS-Ideologie missbraucht wurde. Dies steht im fundamentalen Gegensatz zum heutigen demokratischen Rechtsstaat, der auf Objektivität, Unabhängigkeit der Richter und die Bindung an das Gesetz basiert. Parteilichkeit der Justiz im Dritten Reich
- Instrumentalisierung des Rechts: Recht war im Nationalsozialismus nicht Ausdruck allgemeiner Gerechtigkeitsprinzipien, sondern wurde als Mittel zur Durchsetzung der politischen Ziele der NSDAP und Adolf Hitlers angesehen.
- Fehlende richterliche Unabhängigkeit: Richter waren nicht unabhängig, sondern wurden auf Parteilinie gebracht und agierten als Akteure eines politischen Kampfes. Weisungen der NSDAP oder höherer Instanzen beeinflussten Urteile.
- Sondergerichte und Volksgerichtshof: Es wurden spezielle Gerichte wie Sondergerichte und der Volksgerichtshof eingerichtet, die für politische Verfahren zuständig waren und rechtsstaatliche Prinzipien systematisch aushebelten. Hier war die Parteilichkeit besonders ausgeprägt, mit dem Ziel, politische Gegner schnell und unbarmherzig zu verurteilen, oft zum Tode.
- Schein der Legalität: Die NS-Justiz versuchte oft, den Anschein formaljuristischer Korrektheit aufrechtzuerhalten, um dem Unrecht einen Mantel der Legalität zu geben, obwohl die Urteile im Kern politisch motiviert waren.
- Völkisches Denken statt Gesetz: Anstelle des Prinzips der Gesetzlichkeit trat das „gesunde Volksempfinden“ oder der „Führerwille“, was Richtern enorme Ermessensspielräume für willkürliche Entscheidungen im Sinne der NS-Ideologie (insbesondere Rassismus und Antisemitismus) gab.
- Zusammenarbeit mit Gestapo: Richter und Staatsanwälte arbeiteten eng mit der Gestapo zusammen und halfen, Verbrechen zu vertuschen oder zu legitimieren.
Gegenwärtiges Rechtssystem. Das heutige deutsche Rechtssystem, verankert im Grundgesetz, ist als Reaktion auf die NS-Diktatur konzipiert und basiert auf dem Rechtsstaatsprinzip:
- Richterliche Unabhängigkeit: Richter sind heute unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG). Sie können nicht einfach durch politische Weisungen beeinflusst oder abgesetzt werden.
- Bindung an Recht und Gesetz: Die öffentliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Das Prinzip „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) garantiert, dass niemand ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden kann.
- Rechtsstaatliche Verfahren: Fair Trial-Prinzipien, das Recht auf rechtliches Gehör, Unschuldsvermutung und die Möglichkeit unabhängiger Berufung sind grundlegende Bestandteile fairer und objektiver Gerichtsverfahren.
- Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3 GG), unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse, Weltanschauung oder politischen Einstellung. Das steht im direkten Gegensatz zur Ungleichbehandlung und Verfolgung von Minderheiten im Dritten Reich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Parteilichkeit der Justiz im Dritten Reich ein zentrales Merkmal des Unrechtsstaates war, während die Unabhängigkeit und Objektivität der Justiz heute fundamentale Säulen der Demokratie und des Rechtsstaats sein sollte. So sollte es sein, ist es aber nicht, es gib wieder politisch motivierte Unrechtsurteile, wie einst, wie ich am eigenen Leib erfahren musste. Deutschland tendiert bzw. mutiert gegenwärtig zu einem Unrechtssystem, wo Freiheit und Gerechtigkeit auf der Strecken bleiben.
Der, der auf den Dreck in diesem System hinweist, den macht das System fertigt. Man nimmt ihn die Lebensgrundlagen, seine beruflichen und privaten Chancen und Perspektiven. Der Staat beraubt ihn seiner Freiheitsrechte.
Rechtsansprüche im Wert von über 300.000,– € zur Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion seit 1977 über Gerichtsverfahren gegen die GVL und gegen die Musikindustrie und zu Strafanzeigen wegen schwerwiegender physischer und psychischer Verletzungen meiner Person werden nicht verfolgt, nachgegangen und wenn doch, einfach ignoriert , unzureichend geführt oder/und durch lange aufwendige aufzehrende ungerechte Verfahren, die den Kläger zermürben und in finanzielle Armut und Verelendung trieben bis er kapituliert, aufgehoben. Der Geschändete läuft gegen Wände: Kein rechtliches Gehör und er kann belogen und betrogen werden, darf dies aber nicht sagen, sonst geht er in den Knast.
Das ist Deutschland 2025!
Manfred Wehrhahn
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