
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 KÖLN
07. Oktober 2025
Strafanzeige
gegen
das Urteil des Landgerichtes Köln von 05.09.2025
14 O 307/23
Urheber des Liedes Reiner Hömig
wegen
Betruges und falscher Versicherung/Zeugenaussage.
Die Begründungen des Zeugen Hömig sind einseitig ohne Beweise und massiver gesundheitlicher Einschränkungen in Willkür genutzt worden und sind voller Widersprüche. Meinerseits vorgelegte Beweise, wie zum Beispiel, die Korrespondenz mit den Kettenfabrikant
Kettenfabrik Mester GmbH
Geschäftsführer: Horst Mester
Bornstrasse 280
44145 Dortmund
wo zu entnehmen ist, dass die Erstauflage der Pressung nicht festgelegt war. Es bestand keine Limitierung einer Auflagenhöhe unf keine sonstigen Einschränkungen.
Der Zeuge Hömig ist schon deswegen als Zeuge unglaubwürdig, wie er seine angeblich zustehenden Rechte nie in einem Zeitraum von 1977 bis 2023 in irgendeiner Form vorgetragen hatte. Er hat selbst keine vertraglichen Unterlagen vorlegen können, weil diese nicht notwendig waren und sind. Die auf den Tonträgerveröffentlichung zum Lied „Heja BVB gemachten Angaben z. B. der Interpreten hat uns Herr Hömig mit der Masterband Übernahme genannt: Sänger Karl-Heinz Bandosz und der Seniorenchor des BVB.
Herr Herbert Zimmermann, mit dem ich in einem geschäftlichen Verhältnis stand, wie dies meine Schwester Sigrid Pauly, Birgit Lenzen und Ger Rochel bezeugen können, kam eines Tages ins Büro und meinte, dass der BVB eine neue Hymne bräuchte. Gut! Machen wir. Herr Zimmermann wollte dieses Lied auf unserem Label und sich als Co-Produzent auf das Cover und Label wiederfinden.
Ich meinte, ob Herr Hömig wohl eine solche Hymne komponieren würde? Ja, er komponierte das Lied „Heja BVB“! Ich fand, dass er in meinem Namen und zu meinen Konditionen das Lied produzieren sollte. Ich bin für alle Kosten, wie Studio, Honorare für die Musiker usw. eingetreten. Ein tragfähiges Beweismittel legt Herr Hömig nicht vor, das beweisen hätte könnte, dass er zu seinen Lasten und in Änderung der Studio-Mitwirkenden vorgenommen hatte und seine Studio-Crew auch bezahlt hatte. Er machte Behauptungen, die der Musikbranche dient, aber nicht der Wahrheit gerecht wurde. Wenn es so wäre, wie das Gericht schlussfolgert, hätte man nicht ein so marodes Label, wie NEW BLOOD Schallplatten die Rechte übertragen, sondern ein seriöses und solventes Unternehmen innerhalb der Musikbranche die Rechte übertragen. Es ist nicht so, dass diese Möglichkeit nicht bestanden hätte.Also, warum aber NEW BLOOD? Weil es letztendlich meine Idee war und ich diese Idee umgesetzt habe. Herr Hömig erhielt für die bereits in Aussicht gestellte GEMA-VERGÜTUNGEN für die unlimitierten 20.000 Vinyl-Singles und die Musiker ihr Honorar von mir. Mit der Band-übergabe wurden mir die Nutzungs- und Verwertungsrechte zugesprochen.
Es ist logisch und anzunehmen, dass sich die Sache so zugetragen hat. Es war nie das Genre und Repertoire von Herrn Hömig, Fußballlieder zu komponieren, zu texten und produzieren. Ohne mich gäbe es das Lied überhaupt nicht.
Herr Hömig äußerte schon zu früheren Zeit, dass er sich nicht an die Vorgänge im Einzelnen erinnern könne. Seit er einen Anwalt mandatierte, scheint seinen Erinnerungen wieder zu erwachen.
Ein Bandübernahmevertrag u. ä. waren nicht nötig, weil die gesamte Produktion, was Herr Hömig nicht unter Beweisen widerlegen konnte, unter meiner Regie lief. Herr Hömig ist überhaupt nicht mehr im Stande nach seinen schweren Erkrankungen wahrheitsgemäße und zu seinen Erinnrungslücken wahrheitsgemäße Aussagen machen. Die von ihm angeblich honorierten Musiker wurden aber selbst nicht vorgeladen, um die Aussagen, dass es sich so zutraf, wie Herr Hömig behauptet. Herr Hömig kann erst jetzt nach fast 50-zig Jahren behaupten, was er will, die Richter zum Verfahren nehmen es ihn ab, weil eine widerläufige Beweisführung nicht möglich scheint! Ich denke, dass das Verfahren unter Rechtsbeugung erfolgte und ich werde gegen die Richter strafrechtlich vorgehen. Zu vielen Verhaltensmuster, die uns die Rechte zusprachen, von Herrn Hömig, kann auch Herr Arz gehört werden. Mit Annahmen, Unterstellungen und Spekulationen ohne tatsächliche handfeste Beweise darf kein Urteil gefällt werden. Es spielt auch keine Rolle, ob und in wieweit ich in die Produktion investierte, dies ist zu mindestens dem Kläger noch dem Gericht zur Kenntnis, aber auch unerheblich, da ich die Kosten günstig kaufmännisch gering gehalten habe, was nicht zu beanstanden ist, wie ich auch nicht den Klüngel und Beziehungsmodus innerhalb der Branche zum Erfolg der Stars und Musikfirmen/Label kritisiere. Ich habe alle Mitwirkenden ihr Honorar als Studiomusiker gezahlt. Es ist mithin mein Musikwerk, so dass ich weder Verträge eingehen musste, noch irgendwelche weitere Honorare hätte zahlen müssen. Als Mitwirkender kann man über die GVL Vergütungen beantragen, aber ich war und bin nicht zu weiteren Zahlungen und Offenlegung von Umsetzen usw. verpflichtet. Herr Hömig ist nicht Inhaber der Rechte. Ich kann meine Rechte in der von mir geschaffenen und bezahlten Lied-Variante verkaufen, lizenzieren und zur Nachfrage Tonträger unbegrenzter Menge herstellen und vermarkten. Ich habe alles bezahlt. Wenn es so wäre, wie Herr Hömig behauptet, dann hätte es tatsächlich einen Bandübernahmevertrag und schriftliche Absprachen gegeben, was hier aber nicht gegeben war. Deswegen hat auch Herr Hömig nicht auf einen Bandübernahmevertrag bestanden. Dieses Vertragswerk kann Herr Hömig nicht vorlegen und bescheinigt so, dass ich die Rechte am Lied habe. Es gibt Vertragsfreiheit, so könnte er auch großzügig die Rechte selbst dann mir zugesprochen haben, wie er die Musiker selbst bezahlt hätte. Es gibt hier auch zur Besetzung der im Studio aufgenommen Produktion Widersprüche. So soll der Sänger Karl-Heinz Bandosz nicht im Studio, wie der Seniorenchor des BVBs, anwesend gewesen sein, aber dennoch von mir sein Honorar erhalten haben aber hingenommen haben, dass er als Sänger dargestellt wird, aber nicht gesungen hat. Die vorgebrachte Chorvariante, von der ich zuvor nie gehört habe, belegen seine unwahren Behauptungen. Die Behauptung führt den Rechtsanspruch, mir die Rechte zu entziehen, trifft haben nicht den Wahrheitsgehalt. Noch einmal: Herr Zimmermann hat mich gebeten ein Lied für den BVB auf den Markt zu bringen, und nicht Herr Hömig, der nur der Komponist und Texter des Liedes ist und zu meinen Kosten die Produktion übernahm. Und dies war auch 48-zig Jahre so in Ordnung. Jetzt, wo er einen Rechtsanwalt und für die Klage gegen die GVL uns die nötigen Informationen gab, wendet sich das Blatt. Das Verfahren ist politisch motiviert.
Die zitierten Einstweiligen Anordnungsverfahren oder Unterlassungsklagen unterliegen alle den Kriterien der Willkür und politischen Verfolgung meiner Person. Sie versuchen mir Freiheitsrechte, wie der Freien Meinungsäußerung u. ä. Grund- und Menschenrechte zu entziehen. Ich konnte die Unterlassung widerlegen und führte sie der Wahrheit zu, aber der Richter am Landgericht Köln drehte sich einfach weg und ging in sein Kämmerlein ohne mich anzuhören. Die gesamte Verfahrensführung stellte darauf ab, mich in die Irre zu führen, um mir den aufwendigen und teuren Rechtsweg unter forcierten Rechtsmittel zu verbauen.
Das Verfahren ist politisch involviert und wird missgedeutet und meine Variante bzw. Aussagen nicht berücksichtigt. Die jetzt hier vorgetragenen Gründe zur Entscheidung des Urteils sind ebenso nicht mir zur Gegendarstellung vorgelegt worden, um die Ungereimtheiten, Lügen usw. zu widerlegen bzw. aufzulösen. Wie kann es sein, dass das Gericht mir die Rechte entzieht mit der Begründung, dass 1977 Herr Hömig glaubhaft in Nennung der Namen seiner Crew glaubhaft sei, dass er es war, der mir 1977 die Interpreten nannte, wie er dies gegenwärtig auch gegenüber seines Anwaltes getan hat, jetzt uns dafür die Rechte meint entziehen zu können, weil er jetzt äußert, dass die von ihm elbst genannten StudioInterpreten nicht im Studio gewesen seien und nur seine Crew, die er auch bezahlt habe, er deswegen nun die Rechte habe, ist ein weiterer Betrug.
Wenn Herr Hömig, wie er schilderte, habe mit 5 Musikern ohne den Sänger Bandosz und den Seniorenchor des BVBs das Lied produziert und die Musiker bezahlt, wieso gibt es keinen Vertrag zwischen den Musikern und ihn? Es ist unglaubwürdig, wenn behauptet wird, man habe das Lied eigenständig geschaffen, dieses Lied dann ohne Bandübernahme Vertrag per Übergabe des Masterbandes an NEW BLOOD Schallplatten ohne Limitierung von 20.000 Singles diese Rechte übertragen und 48-zig Jahre dies gut heißt aber jetzt aus strategischen Gründen heute widerruft. Ich habe den Eindruck, dass Dr. Andryk Herrn Hömig die Worte in den Mund legt, da sie nach dieser Zeitspanne nicht mehr oder nur sehr schlecht widerlegt werden können.Herr Zimmermann u. w. Zeugen sind tod und die notwendigen Unterlagen vernichtet.
In einem Artikel sagt es selbst, dass er für mich 1977 bearbeite habe und sich noch gut an Herr Bandosz zu seinem Engagement erinnern könne, der aber nicht im Studio gewesen sein soll.
Dass ich den Sänger und den Seniorenchor des BVBs als Interpreten vorgesehen hatte, beweist, dass ich die Studioproduktion organisiert hatte. Herr Hömig rief mich an und teile mir mit, in welchen Studio er gehe und was es kosten würde. Nach den Aussagen von Herrn Hömig waren diese von mir vorgesehenen Interpreten nicht im Studio, um das Lied einzusingen. Herr Hömig widerspricht sich selbst, in dem er über diesen zu den Akten gebrachten Buchartikel äußert, dass er für mich gearbeitet habe. Er behauptet zu den Ausführungen vor Gericht aber, dass er und seine Crew den Chorgesang selbst gefertigt hätten. Herr Hömig war weisungsgebunden. Er hätte mich zu der Umstellung informieren müssen und sich meine Zustimmung einholen müssen, weil er für mich gearbeitet hat und nicht eigenmächtig derartige Veränderungen hat vornehmen dürfen, die zu falschen rechtstragenden Lbelangaben führten und mich somit um die Nutzungs- und Verwertungsrechte betrügen würden.
Heute sind diese Darstellungen des damaligen Geschehens notwendig, sie so auszulegen, wie das Landgericht Köln dies tat, um sich die Rechte rechtswidrig anzueignen. 48-zige Jahre wurde diese Umstellung unter den Teppich des Schweigens gekehrt und heute gegen mich verwertet. Die Aussagen von Herrn Hömig sind mehr als zweifelhaft, aber massiv unglaubwürdig. Das Gericht hat mich voll diesen Lügen ausgesetzt und wahrnehmbare vorsätzlich falsche Schlüsse gezogen und im Vorsatz das Verfahren so geführt, dass das Ergebnis dabei rauskommt, dass mir die Rechte nie zugestanden, die bei einer qualifizierten Verfahrensführung, Anhörung der Parteien nicht zu diesem Urteil hätte führen können und deswegen von mir als Rechtsbeugung angesehen wird.
Ich werde politisch verfolgt.
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