Vor fast 50-zig Jahren (1977) schuf ich unter der Firmierung „NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn“ auf dem gleichnamigen Label nach der Idee unseres freien Mitarbeiters Herbert Zimmer als Urheber „Reiner Hömig hin das sehr erfolgreiche Lied „Heja BVB“!
Es wurden direkt 20.000 Vinyl-Singles verkauft über den BVB im Dortmunder Stadion! Der Kettenfabrikanten Horst Mester trat als Mäzen auf und übernahm die die Kosten der Schallplattenlieferung.
Es wurde der Hit an BVB-Hymnen.
In Unwissenheit erfuhr ich nichts von seinem Erfolg, weil eigentlich zur öffentlichen Intonierung des Liedes über die GEMA an die GVL-Vergütungen nutzungsbasiert zu zahlen gewesen wären.
Seit 1994 kam die 1. CD als Sampler-Tonträger auf den Markt: BORUSSTAs Superhitparade mit dem Lied „Heja BVB“ WAWA Records.
Es folgten weiter Sampler
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  1. Wer ist Deutscher Meister?……………………………………   Borussia Dortmund…………………………………..DA Music
  2. Nur der BVB!………………………………………………………………….. Das Beste von Gestern & Heute………….BVB 09
  3. PES 2018 ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Konami
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Seit 1977 habe ich nicht einen einigen Cent für die Intonierung im Dortmunder Stadion gesehen. Der BVB hat aber an die GEMA und damit auch an die GVL-Vergütungen im Wert alleine seit 1977 für das Lied „Heja BVB“ von mehr als 250.000, — € an Nutzungs- und Verwertungsvergütungen gezahlt.
Die Intonierung des Liedes wurde nicht rechtmäßig, sondern, wie das Landgericht Berlin urteilte, rechtswidrig pauschal abgegolten und flossen Unberechtigten Label, Künstler und Musikverlagen zu, die ihre Hits im Mainstream, wie die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, RTL usw., zu.
Die GVL schob, nachdem der Richter sagte, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig sein, ein Formular vor: Direktvergütung, über das man seine Vergütungen erhalten könne. Nur, es gibt nur zwei Vergütungsvarianten: pauschal oder nutzungsbasiert. Dieses Formular entspricht nicht den vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen. Es sollte jetzt den bewiesenen Betrug über Jahrzehnten vorgeschoben werden.
In folge wurde ich in einem Haufen von Klageverfahren vor dem Landgericht Köln vom Urheber des Werkes verwickelt, die mir die seit 1977 erworbenen Nutzungs- und Verwertungsrechte absprechen sollen. Zum seit Jahren laufenden Verfahren wurde am 12.06.2025 der jetzt zum Zeugen forcierten Reiner Hömig gehört. Er machte widersprüchlich unwahre Behauptungen, die ein Artikel widerlegt. Nicht unsere Rechtsanwältin legte im Anwaltszwang diesen Artikel dem Gericht vor, sondern ich. Wir hatten nach dem der Rechtsanwalt des Urhebers zum Termin ein Schriftstück vorlegte, Gelegenheit hierauf innerhalb einer Woche zu reagieren. Die Zeugenaussage von Herrn Hömig sollte so, wie er sie äußerte und strafrechtlicher Art war, wohl nicht mehr angreifbar sein. Ich habe den Artikel mit dem Interview: Er habe in den 70-ziger Jahren zum Lied „Jeja BVB“ für mich gearbeitet, das den vorherigen Zeugenaussagen widersprich, und stellt klar, dass das Lied auf meine Initiative hin, komponiert, getextet und produziert wurde. Die Verwertungsrechte zum Lied liegen eindeutig bei mir.
Der Urheber und Produzent des Liedes, Reiner Hömig, der, wie er selbst sagt, für mich 1977 gearbeitet habe, will mir nun diese Rechte über seinen Rechtsanwalt, der selbst eigene Labels führt, entziehen, in der Begründung, dass er freier Produzent gewesen sei und alle Kosten in Studio bezahlt habe. Nach über 45-zig Jahren ist die Beweisführung in der Regel nicht mehr möglich. Er hat zur Klage gegen die GVL die wichtigen und notwendigen Informationen, die er im Dortmunder Stadion von Herrn Dickel erhielt, uns geliefert, die uns überhaupt erlaubten, klage gegen die GVL zu erheben.
Seit 2019 liegen wir im Streit um die Rechte! Wir werden in den Mühlen der Justiz zermahlen in Hunger und Elend getrieben. Wir haben bereits um die 50.000,– € an Anwalts- und Gerichtkosten gezahlt. Das System will mich ausbrennen und fertigmachen. Und der BVB schaut zu!
Das landesgerichtliche Urteil in Berlin bzw. zum Kammergerichtsurteil wurde wegen irgendwelcher diffusen abgeglichenen vorgeschobenen Ungenauigkeiten gecancelt. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof 1 ZR140/25 mit der  Sache und im Weiteren die Richter, die von der Bundesregierung bzw. Deutschen Bundestag und den Bundesrat gewählten Richtern am Bundesverfassungsgericht damit.
Manfred Wehrhahn