Die Bundesregierung und die Musikmafia zwingen mich nicht in die Knie!

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Die Agentur für Arbeit will meinem Mitbewohner eine Sperre seiner Leistungen prüfen, ob diese vorliegt wegen verspäteter Arbeitslosmeldung, die er am 26/27.02.2024 postalisch zugesandte zum Aufhebungsvertrag vom 26.02.2024 ein Vergehen wäre! Der Antrag ist rechtsbindend und hätte dazu führen müssen, diesen anzunehmen und fehlende Formalien kurzfristig, wie das persönliche Erscheinen, dem Antragsteller mitzuteilen. Mein Mitbewohner musste davon ausgehen, dass, wenn er einen Antrag abgibt, dieser rechtsbindend ist auch wegen der Handhabe zur Corona-Pandemie, informiert würde, wenn Unterlagen usw. fehlen würden. Eine Verspätung liegt nicht vor und hätte auch nicht zur Arbeitsvermittlungen und einer früheren, wenn überhaupt, Arbeitsaufnahme geführt. Die Verspätung ist der Agentur für Arbeit anzulasten, in dem der Antragsteller auf seine Initiative hin, sich am 18.03.2024 telefonisch informierte, was los sei, weil er nichts gehört hatte, Der Vertag läge vor, so die Agentur für Arbeit, aber er müsse diesen persönlich vor Ort einreichen. Am selben Tag, den 18.03.2024, ging er zur Agentur für Arbeit Köln und gab erneut seinen Antrag ab.

Nun soll es zu spät sein. Seit dem 18.03.2024 wieder Untätigkeit, Wozu wurde eigentlich eine verspätete Arbeitslosmeldung mit einer Sperre belegt? Ja, deswegen, um womöglich seinen Arbeitsplatzverlust aufzuheben oder eine neue Arbeitsvermittlung erfolgreich zu erzielen. Wenn es danach ginge, was eine Sperre vermeiden soll, hätte er bis heute kein neues Arbeitsverhältnis. Aber mit Untätigkeit durch die Agentur für Arbeit geht dies fehl! Also, eine Sperre ist reine Schikane und Willkür und hier rechtswidrig. Als wenn eine Verspätung vorläge, weil er sofort zur Bekanntgabe seiner Kündigung durch einen Aufhebungsvertrag sein persönliches Erscheinen zum Vertrag vom 27.02.2024 erst zur Information durch die Agentur für Arbeit am 18.03.2024 folgte. Er war wegen der Vorgehensweis während der Corona-Pandemie verunsichert, wie hier zu verfahren sei, aber er war auch wegen seiner schweren durch Vergiftungen seines früheren Arbeitgebers psychologisch beeinträchtig Formalien und Bürokratieauflagen zu folgen, deswegen hat er mich bevollmächtigt, seine Interessen wahrzunehmen.

Ich habe von meinem Mitbewohner bevollmächtigt das Jobcenter angerufen und nachzufragen, wie es mit dem Antrag auf Bürgergeld aussehe, da die Agentur für Arbeit prüfe, ob eine Sperre vorliegt, die natürlich überhaupt nicht vorliegen kann, aber von dort kein Geld erhält, was wir auch schriftlich belegt haben! Mein Mitbewohner hat sofort, nach dem ihn der Aufhebungsvertrag seines früheren Arbeitgebers untergejubelt wurde, sich sofort arbeitslos gemeldet und seinen Antrag postalisch eingereicht. Er müsse sich aber persönlich arbeitslos melden. Erst nach dem zum Antrag vom 26.02 und 27.02.24 keine Reaktion zu vernehmen war, meldet er sich am 18.03.2024 bei der Agentur telefonisch. Der Antrag sei rechtswidrig, da er persönlich diesen einreichen müsse. Was natürlich unsinnig ist, selbst dann, wenn der Antrag nur persönlich einzureichen ist, so hätte die Agentur für Arbeit dies dem Antragsteller sofort zur Information geben müssen.

Mein Mitmieter soll jetzt nach Wochen zu dem zurückliegenden Antrag auf Bürgergeld, weil die Agentur für Arbeit nicht leistet, den gegenwärtigen Arbeitsvertrag, den Mietsvertrag und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Das Jobcenter terminierte, um die Unterlagen persönlich vorzulegen. Ich gebe keine Originalverträge weg, also muss ich alles fotokopieren. Weiter müssen wir, um den Termin wahrnehmen zu können, mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren und diese bezahlen. Wovon denn, wenn zu einem Antrag auf diese Leistungen Wochen verstrichen sind? So wird man kriminalisiert oder wegen mangels an Mobilität und Geld für Fotokopien dem Vertragsdiktat unterworfen. Sperre und keine Geldleistungen wären die Folgen! Er hatte ist ein neues Beschäftigungsverhältnis eigegangen, so konnte er einen Termin, der aber keine Vorlage von Unterlagen verlangte, nicht wahrgenommen konnte, aber hierüber wurde das Jobcenter informiert. Jetzt nach Tagen wurde uns telefonisch mitgeteilt, was an Unterlagen noch benötigt würden und ein neuer Termin vereinbart, den mein Mitbewohner wegen eines freien Tages wahrnehmen kann. Es ist einer anderen Dienststelle zu verdanken, dass sich das Jobcenter überhaupt gemeldet hat.

Ich habe mich kritische zu einem ersten Telefonat gegenüber dem Jobcenter geäußert, aber keine beleidigenden oder aggressiven Verhaltensweisen an den Tag gelegt. Ich war nicht höfflich, aber in der Sache angemessen und verhältnismäßig sachlich im Dialog. Der Herr des Jobcenters legt den Hörer auf. So geht das Jobcenter mit seinen Kunden um. Ich spürte förmlich, dass dieses Verhalten gegen meine Person gerichtet und der Willkür unterzogen war: Abwimmeln, war das Motiv! Wir sind Kunden und keine Idioten, die hier vorsprechen und Hilfe suchen. Ich bin nicht ein Verbrecher, eine Person, die die Verfassung verletzt, sondern die Verfassungsrechte fordert. Die Forderung von Grund- und Menschenrechten werden im besten Deutschland aller Zeiten nicht mehr gewährt.

Wieder angerufen, ja, man wird die Fachstelle informieren. Wieder eine ausweichende nicht konkrete Information. Mein Mitbewohner hat sein letztes Restgehalt von 750,– € am 10.03.erhalten und am 03.04.2024 wieder eine Arbeit aufgenommen, und dies in finanzieller Not. Er erhält seinen ersten Lohn am 15.05.2024. So fördert die Agentur für Arbeit und das Jobcenter die Arbeitsaufnahme. Der Kunde wird wie ein Stück Dreck behandelt und nicht den Umständen gemäß gefördert und unterstützt. Nein, wird sogar sanktioniert, weil er einen Antrag nicht formgerecht abgegeben hatte, aber darüber nicht sofort informiert wurde und erst zum 18.03.2024 in Eigenengagement erfuhr, dass er persönlich diese Antrag abzugeben habe, dem er tags gleich auch nachkam. Eine Sperre wegen verspäteter Arbeitslosmeldung muss einen Versicherungsschaden nachweisen. Selbst zu 2. Arbeitslosmeldung am 18.03.2024 bis heute wurde seitens der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter Köln ein Vermittlungsvorschlag unterbreitet. Also ist selbst zum 2. Arbeitslosenantrag keine Sperre gerechtfertigt und zur 1 wurde vorsätzlich die Informationspflicht verletzt und dies in Willkür und Schikane.

Mein Mitbewohner war am 24.04.2024 um 14:30 Uhr beim Jobcenter in Köln, Neusserstraße, zum Termin geladen, nach einer längeren Zeit des Schweigens, um die noch fehlenden Unterlagen, wie den Mietsvertrag, Arbeitsvertrag und Kontoauszüge der letzten 3 Monaten zu sein Bürgergeldantrag bzw. wegen seiner Mietschulden abzugeben. Ja, für den kommenden Monat Mai, da er erst am 15.05.2024 seinen ersten Lohn erhält, bedürfe es keine Bürgergeldlistungen mehr, die er jetzt nicht zurück erstatten müsse. Er bekommt für 2. Monate Bürgergeld-Leistungen unter der anzusetzenden Berücksichtigung seines Restgehaltes vom 10.03.2024 von ca. 750,– € und seiner Steuererstattung für 2023 von 610,–€ aber auch seines Mehrbedarfs wegen beruflicher Tätigkeit. Der Rest werde überwiesen. Er könne am 25.04.2024 einen Vorschuss von 300,– € erhalten. Es sind aber inklusive Mai 4 Mieten a 607,– € auszugleichen.

Das System setzt alles daran, dass wir, nein, ich in finanzieller Not verbleibe, denn es geht eigentlich nicht darum, dass wir auf Bürgergeld-Niveau ausgerichtet werden sollen, sondern mich zu einem Vergleich zwingen soll und dies, in dem die vollständigen offenen Mietszahlungen nicht an den Vermieter hier Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Henriette Reker, gezahlt werden können, um eine finanzielle Situation aufrecht zu erhalten, so dass ich einem Vergleich mit dem Andryk-Verleg, Reiner Hömig, und der GVL gezwungener weise zustimme oder gar gekrochen komme und
flehentlich darum erbitte, mir Almosen anzubieten, um die Räumungsklage auszuräumen.

Mein Mitbewohner dürfte hiernach um die 1.000,– € erhalten, davon können wir allenfalls eine Miete bezahlen, da er bzw. wir bis zum 15.05.2024 leben müssen und meine Rente von 950,– € von der Miete von 607,– € für Mai und die Stromabschlagszahlung von 215,– € monatlich anfällt, sind wir wieder pleite und die Mieten offen. Ich habe in Würde über die geldlose Zeit ausgeholfen, so dass ich selbst pleite bin. Es muss hier zugrunde gelegt werden, dass die Agentur Für Arbeit nicht zahlt und wir nicht beide von den geringen Einnahmen haben leben können, uns nicht auf dieses Bürgergeld-Niveau eingerichtet hatten, zumal jetzt die Grundlagen zum Leben in Würde im Nachhinein erstattet werden. Wir haben zur Vermeidung einer Kündigung des Mietsverhältnisses bzw. einer Räumungsklage die Mietrückständeerstattung und nicht Bürgergeld beantragt. Aber in weiser Voraussicht habe ich eine Lösung gefunden. Ich werde alle rückständigen Mieten ausgleichen.

Mein Mitbewohner wurde massiv lebensgefährliche Vergiftungen bei seinem früheren Arbeitgeber auferlegt. Die Strafanzeige lief ins Leere. Zur Opferentschädigung wurden der Landschaftsverband Rheinland, seine damalige Berufsgenossenschaft und der Fachbereich der Agentur für Arbeit involviert, um den ihn zugefügten vornehmlich psychischen Schaden zu beheben und die daraus sich ergebenen Schwierigkeiten der Arbeitsaufnahme zu entschädigen. Seit Monaten Schweigen! Er wird in seinem Leben bedroht, aber da gibt es keine Unterstützung noch Hilfe! Deutschland kann Nordkorea die Hand reichen!

Wir leben im kriminellsten Deutschland aller Zeit, wo nicht mehr die Juden verfolgt werden, sondern das eigene Volk in Elend und Not verbracht wird!

Manfred Wehrhahn